Hallo,
ich werde ab dem nächsten Sommer für mehrere Jahre in die USA ziehen, um dort zu studieren. Zur Zeit bin ich noch privat versichert.
Für die Zeit im Ausland habe ich mir schon eine Auslandskrankenversicherung gesucht, die mich auch für mehrere Jahre dort versichert.
Was passiert aber mit meiner alten Versicherung?
Kann ich die private Krankenversicherung komplett kündigen oder sollte ich eine so genannte Anwartschaft beantragen? Komme ich nach einer kompletten Kündigung überhaupt wieder in eine Krankenversicherung, wenn ich wieder nach Deutschland komme (egal ob gesetzlich oder privat)? Oder sollte ich vor dem Umzug in die USA noch ein paar Monate ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, durch das ich in die gesetzliche Krankenkasse kommen würde?
Wäre super, wenn sich hier jemand mit diesem Thema auskennt!
Danke für eure Hilfe!
LG
Tcdc
Krankenkasse bei/nach Auslandsaufenthalt
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Die Frage mit der Anwartschaft kann dir deine private Krankenversicherung bestimmt beantworten. Nach heutiger Rechtslage hättest du nach deiner Rückkehr aus den USA den Anspruch auf eine Versicherung in der PKV zum Basistarif. Interessant ist die Frage der Pflegeversicherung, da dort eine Vorversicherungszeit von 2 Jahren in den letzten 10 Jahren vor Antragstellung erforderlich ist. Je nachdem, wie lange du dich im Ausland aufhältst, wäre hier vielleicht eine Weiterführung der Versicherung sinnvoll.
Wenn du vorher noch ein Beschäftigungsverhältnis aufnimmst und dich gesetzlich versicherst, gilt das o. g. für die Gesetzliche Krankenversicherung, da du dich in Amerika aufhältst. Solltest du doch in ein Land ziehen, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterhält, gilt es nur, wenn du dort auch gesetzlich versichert bist.
GKV
Wenn du vorher noch ein Beschäftigungsverhältnis aufnimmst und dich gesetzlich versicherst, gilt das o. g. für die Gesetzliche Krankenversicherung, da du dich in Amerika aufhältst. Solltest du doch in ein Land ziehen, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterhält, gilt es nur, wenn du dort auch gesetzlich versichert bist.
GKV