ich hoffe Ihr könnt mir hier weiterhelfen.
Wie viele andere auch, habe ich nach meinem 30.Geburtstag ein nettes Schreiben meiner Krankenkasse bekommen, dass deswegen meine KVdS endet .
Nach einigen Recherchen und Diskussionen stellte ich einen Antrag auf Verlängerung, mit den 2 Begründungen: Dienstzeit bei der Bundeswehr und Art der Hochschulzugangsberechtigung (gehe ich gleich noch näher drauf ein..).
Daraufhin wurde mir die KVdS um 1 Semester verlängert, mit dem Zusatz dass meine Dienstzeit keine Verlängerung rechtfertigt.
Nachdem ich nun ein zweites Mal, um eine Verlängerung gebeten hatte (diesmal nur unter Angabe der Art der Hochschulzugangsberechtigung) erhielt ich eine Absage ohne jegliche Begründung.
Bevor ich mich nun anfange mit der Krankenkasse zu streiten, wollt ich gern eure Meinung hören.
Also, laut diesem Rundschreiben 06b wird doch bei Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung über den 2. Bildungsweg, diese Zeit angerechnet.
Ich habe nun aber meine Hochschulzugangsberechtigung ohne Abitur erhalten, d.h. ich habe nach meinem Realschulabschluss eine 3,5jährige Ausbildung absolviert und danach, wie von der Hochschule gefordert, 4 Jahre Berufserfahrung gesammelt.
Da dies doch ebenso eine Art der Hochschulzugangsberechtigung darstellt, sollte da doch auch die Zeit zur Erlangung dieser berücksichtigt werden, oder lieg ich da falsch?
Und da mich meine KV ja bereits 1 Semester verlängert hat, muss es ja einen Grund dafür gegeben haben! Das machen die doch nicht, wenn keine akzeptablen Gründe vorliegen?! Deswegen verstehe ich jetzt die Absage nicht so ganz..
Hoffe auf zahlreiche Antworten
