Hallo,
ich als Student verdiene an der Uni ca. 420 Euro. Zusätzlich geben meine Eltern mir 600 Euro. Bin allerdings über 30. Daher bin ich freiwillig bei der GK versichert.
Wie sieht aus, wenn ich eine kurzfristige Tätigkeit von max. 6 Monaten auf meiner eigenen Rechnung (max. 400 Euro/Monat) dazulege, muß ich mehr KK-Beitrag als jetzt zahlen. Muß ich bei der KK den Job mitteilen, falls ich ihn annehme. Ich will nur feststellen, ob der Job sich für mich lohnt.
Danke
Anch
Student: Nebenjob auf eigener Rechnung -> Krankenkasse?
Moderator: Czauderna
Im Bereich der freiwilligen Kv kommt es auf die Einnahmen zum Lebensunterhalt an. Hierzu gehören dann - meines Erachtens - natürlich auch die Einnahmen aufgrund der eigenen Rechnung. Also der Beitrag wird mehr. Aber lohnen tut es sich immer. Denn schliesslich zahlst Du nur den entsprechenden KV/PV Satz von dem Einkommen. Also unterm Strich müsste etwas übrig bleiben.
Erstmal vielen Dank für Deine Antwort.
Auf der IHK-Seite habe ich folgendes gefunden:
http://www.berlin.ihk24.de/produktmarke ... enjobs.pdf
Unter 2. Beschäftigung von Studenten -> Semesterien
steht, daß die Studenten während der Semesterferien von Kranken- und Rentenversicherung komplett befreit sind, wenn es sich um eine "kutzfristige Beschäftigung" oder einen "Minijob" handelt.
Meinst Du, diese Regelung gilt für mich nicht, weil ich freiwillig versichert bin?
Danke
Anch
Auf der IHK-Seite habe ich folgendes gefunden:
http://www.berlin.ihk24.de/produktmarke ... enjobs.pdf
Unter 2. Beschäftigung von Studenten -> Semesterien
steht, daß die Studenten während der Semesterferien von Kranken- und Rentenversicherung komplett befreit sind, wenn es sich um eine "kutzfristige Beschäftigung" oder einen "Minijob" handelt.
Meinst Du, diese Regelung gilt für mich nicht, weil ich freiwillig versichert bin?
Danke
Anch
Es geht hierbei um die Rechtsgrundlage, nach der du versichert bist und zu welchen Versicherungszweigen ggf. Beiträge zu zahlen sind.
Genau genommen steht da, dass Studenten als Beschäftigte komplett von der Versicherung befreit sind. Das heißt allerdings nur, dass dein Arbeitgeber dich nicht wie ein Arbeitnehmer im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V anmeldet, sondern du bleibst "hauptberuflicher" Student, zahlst also auch den jeweils entsprechenden Beitrag (in deinem Fall zur freiwilligen Versicherung, § 9 SGB V).
Du kannst also in den Semesterferien arbeiten soviel und solange wie du willst und zahlst nur Kranken- und Pflegeversicherung (aus eigener Tasche). Da wird dein Arbeitsentgelt dann auch berückichtigt, aber bei zwei Beschäftigungen mit insgesamt 820,00 € monatlich ändert sich nichts bei dir.
Als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer würdest du (zusammen mit dem Arbeitgeber) zu allen Versicherungszweigen Beiträge zahlen. Das würde passieren, wenn du auch außerhalb der Semesterferien über 20 Stunden pro Woche arbeitest.
Genau genommen steht da, dass Studenten als Beschäftigte komplett von der Versicherung befreit sind. Das heißt allerdings nur, dass dein Arbeitgeber dich nicht wie ein Arbeitnehmer im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V anmeldet, sondern du bleibst "hauptberuflicher" Student, zahlst also auch den jeweils entsprechenden Beitrag (in deinem Fall zur freiwilligen Versicherung, § 9 SGB V).
Du kannst also in den Semesterferien arbeiten soviel und solange wie du willst und zahlst nur Kranken- und Pflegeversicherung (aus eigener Tasche). Da wird dein Arbeitsentgelt dann auch berückichtigt, aber bei zwei Beschäftigungen mit insgesamt 820,00 € monatlich ändert sich nichts bei dir.
Als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer würdest du (zusammen mit dem Arbeitgeber) zu allen Versicherungszweigen Beiträge zahlen. Das würde passieren, wenn du auch außerhalb der Semesterferien über 20 Stunden pro Woche arbeitest.