Student Niederlande - Arztbesuch - Problem mit Versicherung

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Garputiko
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Student Niederlande - Arztbesuch - Problem mit Versicherung

Beitrag von Garputiko » 30.07.2013, 20:13

Hallo,

ich bin 27 und studiere seit letztem August in den Niederlanden. Mein Studium hier werde ich voraussichtlich im Oktober oder November abschließen. Ich überlege allerdings noch ein Praktikum anzuhängen bis Ende des Jahres.

Da ich derzeit Probleme auf einem Ohr und einem Auge habe würde ich diese Sachen gerne von Ärzten untersuchen und behandeln lassen. Das Problem ist, dass ich keine niederländische Krankenversicherung habe und auch keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen habe, bevor ich Deutschland verlassen habe. Ich hatte vor meiner Abreise bei meiner deutschen Krankenkasse, bei der ich freiwillig versichert bin und den ermäßigten Studentenbeitrag bezahle nachgefragt und mir wurde erläutert, dass es nicht notwendig sei mich in den Niederlanden zu versichern. Die genauen Informationen habe ich leider nicht mehr im Kopf.

Als ich mich nun hinsichtlich der anstehenden Arztbesuche erneut bei meiner deutschen Krankenkasse erkundigt habe wurden mir folgende Informationen gegeben:
- keine Kosten wenn der behandelnde Arzt meine Europäische Krankenversicherungskarte akzeptiert (unwahrscheinlich)
- anzunehmen das ich als Privatpatient behandelt werde und die Rechnung dadurch deutlich höher sein wird
- mit ausführlicher Quittung kann ich bei meiner deutschen Krankenkasse die entstandenen Kosten zurückverlangen, allerdings nur bis zur Höhe der Kosten die für vergleichbare Behandlungen in Deutschland fällig würden - erfahrungsgemäß ist daher ein hoher Eigenanteil zu leisten

Mit diesen Informationen habe ich mich bei einem niederländischen Allgemeinmediziner erkundigt. Danach müsste ich 26 Euro dort bezahlen, dafür dass er mich zu einem Facharzt überweist. Da ich wegen Ohr und Auge dann ja sogar zu zwei Fachärzten gehen müsste, warten hier vermutlich nochmals Kosten in erheblichem Umfang auf mich.

Ich bin jetzt komplett verunsichert und weiß nicht wie ich am besten vorgehen soll. Ich hoffe es gibt hier Mitglieder, die mir weiterhelfen können.

Zudem wäre es super, wenn mich jemand darüber aufklären könnte, ob ich nun eigentlich verpflichtet gewesen wäre in Holland eine Krankenversicherung für die Dauer meines Studiums abzuschließen oder ob ich grundsätzlich nichts falsch gemacht habe. Ich bin weiterhin bei meiner deutschen Adresse gemeldet, bin aber auch hier in Holland mit meiner hiesigen Adresse im Melderegister registriert, da dies für die Einschreibung an der Uni notwendig war.

Ich höre lieber auf noch mehr zu schreiben und hoffe auf ein paar hilfreiche Antworten. Vielen Dank!

Beste Grüße
Garputiko

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 30.07.2013, 20:58

Hallo,
du hast eine Europäische Krankenversicherungskarte incl. einer normalen Krankenversicherungskarte, ausgestellt von deiner deutschen Krankenkasse ??.
Wenn ja - was ist dann "unwahrscheinlich".
Gruss
Czauderna

Garputiko
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Beitrag von Garputiko » 30.07.2013, 22:34

Hallo Czauderna,

danke für deine Antwort. Auf der Rückseite meiner deutschen Krankenversicherungskarte ist die Europäische Krankenversicherungskarte. Als weiter Info kopiere ich hier mal die Antwort rein, die ich von meiner Krankenkasse bekommen habe. Daraus lässt sich jetzt nicht direkt entnehmen, dass es 'unwahrscheinlich' ist das die Karte akzeptiert wird, allerdings habe ich ja hier bereits bei einem Arzt nachgefragt und der würde sie nicht akzeptieren.

"in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (dazu gehört Niederlade
auch) sind HEK-Versicherte abgesichert. Als Anspruchsausweis dient die
Europäische Krankenversicherungskarte, die seit dem 1. Dezember 2005 auf der Rückseite der Versichertenkarten abgedruckt ist. Sie haben diese Karte bereits erhalten. Bitte zeigen Sie diese bei dem Arzt vor.
Es ist möglich, dass Ihnen der Arzt die Behandlungskosten privat in
Rechnung stellt. Lassen Sie sich in diesem Fall eine spezifizierte und
quittierte Rechnung ausstellen, damit wir nach Ihrer Rückkehr eine
Erstattung vornehmen können. Erfahrungsgemäß sind die Erstattungsbeträge niedriger als die entstandenen Behandlungskosten, da die Versicherten als Privatpatienten abgerechnet werden. So entsteht Ihnen ein hoher Eigenanteil. Ebenso darf ein etwaiger Rücktransport von uns nicht übernommen werden."

Gruß
Garputiko

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 31.07.2013, 06:08

Hallo,
Ja, diesen Hinweis gibt es bei allen Kassen. Die Möglichkeit besteht, dass
Ärzte lieber Bargeld sehen wollen als die Karte zu akzeptieren. Wir erleben das z.Zt. Vor allem in den südlichen Ländern. Das bedeutet aber nicht, dass es unwahrscheinlich ist und gerade in den Niederlanden kommt es meiner Erfahrung nach recht selten vor. Wie gesagt, das hat allein finanzielle Gründe.
Wenn du eine solche Auslandsrechnung bei deiner Kasse einreichst, dann bekommst du entweder die entsprechenden, deutschen Vertragssätze erstattet oder die Sätze, die in dem jeweiligen Land der Arzt dort erhalten hätte bei Abrechnung über das Gesundheitssystem. Dazu gibt es noch einen
Verwaltungskostenabschlag und schon kann es passieren, dass du von einer
50,00 € Rechnung nur 6,00 € erstattet bekommst.
Gruss
Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 31.07.2013, 10:49

Zudem wäre es super, wenn mich jemand darüber aufklären könnte, ob ich nun eigentlich verpflichtet gewesen wäre in Holland eine Krankenversicherung für die Dauer meines Studiums abzuschließen oder ob ich grundsätzlich nichts falsch gemacht habe. Ich bin weiterhin bei meiner deutschen Adresse gemeldet, bin aber auch hier in Holland mit meiner hiesigen Adresse im Melderegister registriert, da dies für die Einschreibung an der Uni notwendig war.
Diese Frage kann wohl am ehesten der niederländische Krankenversicherungsträger beantworten.

Bezüglich der Kostenerstattung von Leistungen empfiehlt sich ein Besuch auf den Seiten der dvka.de

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 31.07.2013, 12:21

Die Rechnung kann direkt bei der niederländischen Kasse eingereicht werden:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/p ... rlande.pdf

Allerdings bin ich der Meinung, dass in diesem Fall eine Einschreibung bei einer niederländischen Krankenkasse erfolgen kann. Also ein Formular S1 von der deutschen Kasse ausstellen lassen und bei einer niederländischen einreichen. Dann besteht der volle Versicherungsschutz in den Niederlanden und der Arzt kann die Behandlung über Kasse nicht ablehnen. Laut DVKA ist die ärztliche Behandlung in den NL für den Versicherten kostenfrei.

Garputiko
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Beitrag von Garputiko » 01.08.2013, 20:04

Hallo, vielen Dank für die Antworten.

ich hoffe ich habe alles richtig verstanden. Es hängt also einzig davon ab, ob ich einen Arzt finde, der meine Europ. Krankenversicherungskarte akzeptiert, anstatt lieber privat abzurechnen. Sobald die Karte akzeptiert wird, muss ich mir keine Rechnung oder derartiges geben lassen. Ich werde dann einfach behandelt ohne irgendwelche weiteren Formalien?

Falls das so stimmt, dann bin ich mal gespannt, ob das klappt. Hatte ja bei einem Arzt nachgefragt und der wollte 26 Euro haben, nur um mich zu einem anderen Arzt zu überweisen. Es würde sich demnach also lohnen bei verschiedenen Arzten anzufragen ob sie die Karte akzeptieren.

Zudem muss ich ja wenn ich zum Hausarzt, HNO und Augenarzt gehe auch gleich drei mal Glück haben, dass ich einen finde, der meine Karte akzeptiert? Und da der Hausarzt mich zu bestimmten Fachärzten überweisen wird, habe ich dann auch nicht mehr die freie Wahl.

Das mit dem Formular und dem einreichen bei der niederländischen Kasse aus dem letzten Beitrag habe ich leider nicht verstanden und es klingt auch recht umständlich. Zudem hat meine Krankenkasse davon nichts erwähnt, als ich mich erkundigt habe. Sehe andere User das ähnlich wie GerneKrankenVersichert?

Naja alles irgendwie nicht so einfach. Wenn ich jetzt wüsste, dass am ich am Ende 20 Euro oder so selbst zahlen müsste, dann wäre es mir recht egal. Ich habe nur Angst, dass ich hier nachher mit viel höheren Rechnungen sitze. Keine Ahnung was so Behandlungen kosten.

Gruß,
Garputiko

broemmel
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Beitrag von broemmel » 01.08.2013, 21:16

Hast Du das Merkblatt gelesen?

Auch wenn es umständlich erscheint, so ist es neunmal im Land der Wohnwagen :)

Garputiko
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Beitrag von Garputiko » 01.08.2013, 23:25

Hallo,

ja habe das Merkblatt gelesen. Da steht aber nur drin, dass ich einen Anspruch auf ärztliche Versorgung habe, wenn ich meinen Anspruchsnachweise (Europäische Krankenversicherungskarte) vorlege, dass es aber sein kann das der Arzt diese eben nicht akzeptiert und halt lieber privat abrechnet.

Der Sinn und Zweck des Anspruchsnachweises erschließt sich mir zwar nicht, wenn der Arzt diesen einfach so ablehnen kann, aber naja.

Hätte halt gerne gewusst, was es bedeutet wenn mein Anspruchsnachweis akzeptiert wird. Muss ich dann auch was bezahlen und kriege eine Rechnung oder läuft das dann alles einfach so und ich muss mir um nichts weiter Gedanken machen?

Vielen Dank! Werde morgen früh mal mein Glück bei einem anderen Hausarzt versuchen.

Garputiko

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 03.08.2013, 09:56

Das Verfahren mit dem S1 ist überhaupt nicht kompliziert und bietet dir einen umfassenden Versicherungsschutz in den NL und D.

Am einfachsten macht man sich das immer umgekehrt bewusst. Also mit dem niederländischen Studenten, der in Deutschland studiert und wohnt. Kommt er mit seiner eGK, kann der Arzt sagen, das Verfahren ist mir viel zu kompliziert, mache ich nicht, zahl mal vor. Der Arzt weiß in dem Fall auch ganz genau, dass der Patient sich nicht so gut auskennt und im Zweifelsfall eher zahlt.

Lässt der Student sich ein S1 von seiner niederländischen Kasse ausstellen, so kann er damit zu einer beliebigen deutschen Krankenkasse gehen und die Einschreibung durchführen lassen. Er bekommt dann von der deutschen Kasse eine Versichertenkarte, die sich - außer durch die im Hintergrund ablaufende Abrechnung - nicht von einer "normalen" deutschen Karte unterscheidet. Er ist "im System" und wird behandelt wie alle anderen auch.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.08.2013, 12:39

Hallo,
dass ein Arzt die vorgelegte europäische KVK. nicht annimmt weil er lieber Bargeld sieht, das hatte ich ja weiter oben schon beschrieben, aber man soll ja nicht glauben, dass dies nicht auch in Deutschland so gehandhabt wird.
Ich könnte von mehr als hundert Fällen berichten bei denen der oder die Ärzte die Krankenversichertenkarte nicht akzeptiert haben sondern die an sich abrechnungsfähige Leistung als Privatleistung in Rechnung gestellt haben. Und wir als Kasse sind machtlos und haben dazu noch den Ärger mit unseren Versicherten.
Die nur mal so, nebenbei.
Gruss
Czauderna

röschen
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Beitrag von röschen » 03.08.2013, 13:56

Czauderna hat geschrieben:Ich könnte von mehr als hundert Fällen berichten bei denen der oder die Ärzte die Krankenversichertenkarte nicht akzeptiert haben sondern die an sich abrechnungsfähige Leistung als Privatleistung in Rechnung gestellt haben.
Manche probieren es eben. Ich hatte nur mal eine Gynäkologin, die eine abrechnungsfähige Leistung nur als Igel-Leistung verkaufte (Ultraschall bei Beschwerden nach Entfernung eines Eierstocktumors). Aber zu der gab es dann Alternativen!
Andererseits war ich auch bei einem renommierten Chefarzt, in dessen Klinik man lange auf ein freies Bett warten muss (Patienten aus ganz Deutschland, viele auch aus dem Ausland). Der aber, wenn man sich zur Beratung anmeldet, sich dafür auch dann eine halbe Stunde oder Stunde Zeit nimmt, wenn man keine Überweisung von einem "passenden" Facharzt hat (müsste ein Neurologe sein) und nichts berechnet, das sei "Service".

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 03.08.2013, 14:05

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
dass ein Arzt die vorgelegte europäische KVK. nicht annimmt weil er lieber Bargeld sieht, das hatte ich ja weiter oben schon beschrieben, aber man soll ja nicht glauben, dass dies nicht auch in Deutschland so gehandhabt wird.
Ich könnte von mehr als hundert Fällen berichten bei denen der oder die Ärzte die Krankenversichertenkarte nicht akzeptiert haben sondern die an sich abrechnungsfähige Leistung als Privatleistung in Rechnung gestellt haben. Und wir als Kasse sind machtlos und haben dazu noch den Ärger mit unseren Versicherten.
Die nur mal so, nebenbei.
Gruss
Czauderna
Was sagt denn die Kassenärztliche Vereinigung dazu? Die schalten wir in einem solchen Fall ein und die belehren den Arzt dann über seine Pflichten. Oder aber unsere Vertragsabteilung wendet sich an den Arzt. Ich denke nicht, dass wir als Kasse bzw. der Patient in diesem Fall machtlos sind, da der Arzt sich vertragswidrig verhält.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.08.2013, 17:42

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
dass ein Arzt die vorgelegte europäische KVK. nicht annimmt weil er lieber Bargeld sieht, das hatte ich ja weiter oben schon beschrieben, aber man soll ja nicht glauben, dass dies nicht auch in Deutschland so gehandhabt wird.
Ich könnte von mehr als hundert Fällen berichten bei denen der oder die Ärzte die Krankenversichertenkarte nicht akzeptiert haben sondern die an sich abrechnungsfähige Leistung als Privatleistung in Rechnung gestellt haben. Und wir als Kasse sind machtlos und haben dazu noch den Ärger mit unseren Versicherten.
Die nur mal so, nebenbei.
Gruss
Czauderna
Was sagt denn die Kassenärztliche Vereinigung dazu? Die schalten wir in einem solchen Fall ein und die belehren den Arzt dann über seine Pflichten. Oder aber unsere Vertragsabteilung wendet sich an den Arzt. Ich denke nicht, dass wir als Kasse bzw. der Patient in diesem Fall machtlos sind, da der Arzt sich vertragswidrig verhält.
Hallo, die KV, die macht nix - hauptsächlich geht es um die Hautkrebsvorsorge, deren "Vertragspreis" meines Wissens nach, bei ca. 20,00 € liegt. Da gehen Hautärzte hin und bieten diese Vorsorgeuntersuchung ausschließlich unter Nutzung eines Auflichtmikroskops an, und da dieses Auflichtmikroskop eben kein Bestandteil der normalen Vorsorgeuntersuchung ist gibt es auch keine "normale" sondern nur diese Untersuchung, die dann mit ca 50,00 € zu Buche schlägt - und wenn sich in einem Umkreis von ca 50 km. die Hautärzte einig in der Methode sind, dann zahlen die Patienten eben diesen Preis. Zum Glück können wir da auf die Hausärzte verweisen, die sich die Berechtigung für diese Vorsorgeuntersuchung von der KV. besorgen konnten, aber ärgerlich ist das schon - und die KV. macht aus genau diesen Gründen (Verweisen an andere Ärzte) nix.
Gruss
Czauderna

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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 05.08.2013, 14:28

Schade, dass die KV da bei euch nicht anders reagiert. Aber jetzt mal ganz "off-topic" - ich habe mir letztens mal eine Patientenquittung angefordert und war doch erstaunt, was Ärzte abrechnen (können). Die Hauskrebsfrüherkennung schlägt bei uns mit 150,-- € zu Buche, der Hausarzt kann auch bei mehreren Besuchen im Winter nicht mehr als 50,-- € abrechnen. Ist sehr interessant und ich kann jedem nur empfehlen, sich die Quittung mal anzufordern - dann könnte man z. B. dem Hautarzt, der was von 20,-- € erzählt, schnell Kontra geben.

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