Student über 30; kein Anspruch auf freiwillige KV

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Helge
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Student über 30; kein Anspruch auf freiwillige KV

Beitrag von Helge » 14.02.2008, 17:29

Ich hab hier ein äußerst prägnantes Problem mit der KV.
Und zwar bin ich nunmehr 32 Jahre und hab mich noch einmal durchgerungen zu studieren, da ja der gesellschaftliche Wandel nicht bei den über 30-Jährigen Halt macht.
Die Vorraussetzungen für ein Studium, sprich das Abitur, habe ich über den 2. Bildungsweg gemacht, das ich 2004 mit bereits 29 Jahren begann.
Im Juli 2007 (ich war dann bereits 32) bekam ich dann das Abizeugnis und bewarb mich daraufhin direkt für die Zulassung zum WS, was auch geklappt hat und ich seit Oktober 2008 als ordentlich Studierender eingeschrieben bin.
Die Ursache dafür, dass ich mich überhaupt für das Abi und dann für ein (verspätetes) Studium entschieden habe, war jene, dass ich (und alle anderen Kollegen) von meiner Firma aufgrund von Insolvenz gekündigt wurde.
Was mich jetzt genau bei der ganzen Gechichte tierisch annervt ist, dass ich nicht mehr den monatlichen studentischen Beitragssatz von ca. 58 € bekomme, sondern einen monatlichen Beitrag von ca. 130 € bezahlen muss.

Schuld daran ist der § 5 des SGB V und somit der Staat, dass soziale Ungleichheit geschaffen wird.

Denn entweder Mensch ist Student und bekommt Vergünstigungen oder Mensch ist kein Student und muss dementssprechend auch mehr Beiträge bezahlen.
Denn ein Widerspruch in sich ist schon die Tatsache, dass ich offiziell als Student in der KV engeschrieben bin, aber zur Berechnungsgrundlage ein Verdienst veranschlagt wird, der dem eines ganz gewöhnlichen Arbeitnehmers entspricht (ohne diskriminierend zu wirken), nämlich ca. 861 € Netto. Und das kann nicht sein! Entweder oder, wie ich bereits erwähnt hatte.
Und wie ich erfahren habe, ist die Gestattung des studentischen Beitragssatzes in Einzelfällen zu prüfen und zu genehmigen. Also ein Kullanzfall der Versicherungen selbst!?
Hierzu habe ich weiterhin gelesen, dass ein Student mit ähnlicher Situation dagegen geklagt und Recht erhalten hat. Am Ende wurde ihm solange eine Fristverlängerung und damit der studentische Beitragssatz gewährt, wie sein Studium andauert.

Jetzt meine Frage.
Was kann Mensch in dem Fall ALLES tun, um trotzdem noch den studentischen Beitrag zu erhalten?
Wie langatmig muss Mensch sein, wenn Mensch gegen den Staat klagt?
Wer würde bei einer Sammelklage gegen der § 5 des SGB V alles mitmachen, damit auch andere Studenten in dieser Situation den tatsächlichen Vorteil des Studierens erhalten?

Ich freue mich auf aufklärende Antwort

MfG

P.S.: die 30er-Regelung bezieht sich auch auf weitere Bereiche des Sozialen. Z.B. erhält Mensch in Jena, wenn Mensch seinen Hauptwohnsitz dort anmeldet pro Semester von der Stadt (insgesamt bis zum 3.Semester) 50 €-BIS ZUM 30sten LJ.
Ein anderer Fall ist mir von der Telefonbranche bekannt, wo damit geworben wird, dass Mensch als Studierender statt der üblichen 25 € nur 20 € für einen Vertrag monatl. bezahlen brauch-BIS ZUM 30sten LJ.
So ist es in vielen anderen Fällen!

wolf
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Beitrag von wolf » 18.02.2008, 17:08

Um es kurz zu machen:

Die Regelungen wonach ein Student auch nach Vollendung des 30. LJ in der KVdS verbleiben kann sind sehr eng gefasst. Ausserdem handelt es sich dabei höchstens um eine Verlängerung über das 30 Lebensjahr hinaus...also nicht erst wenn über 30 ein Studium begonnen wird.

Keine Kasse wird Dich in der KVdS für 60 Euro versichern. Der Gesetzgeber setzt voraus, dass in diesem "fotgeschrittenen" Alter bereits die Berufsausbildung abgeschlossen ist. Ob das "gerecht" oder "ungerecht" ist, jeder beurteilt das sicher anders. So ist nunmal die Gesetzeslage!

Helge
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Beitrag von Helge » 19.02.2008, 13:21

wolf hat geschrieben:Um es kurz zu machen:

Die Regelungen wonach ein Student auch nach Vollendung des 30. LJ in der KVdS verbleiben kann sind sehr eng gefasst. Ausserdem handelt es sich dabei höchstens um eine Verlängerung über das 30 Lebensjahr hinaus...also nicht erst wenn über 30 ein Studium begonnen wird.

Keine Kasse wird Dich in der KVdS für 60 Euro versichern. Der Gesetzgeber setzt voraus, dass in diesem "fotgeschrittenen" Alter bereits die Berufsausbildung abgeschlossen ist. Ob das "gerecht" oder "ungerecht" ist, jeder beurteilt das sicher anders. So ist nunmal die Gesetzeslage!
Dann schmeißen wir am besten alles auf einen Haufen und zünden es ordentlich an!
Aber das man mit über 30 noch BaföG bekommt ist dann wohl gerecht oder in Ordnung? Ne ne, das kann ich nicht verstehen. Dann wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben als mich der Krankenkassen zu entziehen und unversichert zu bleiben (wenigstens solange, wie das Studi geht). Wiederbekommen tut man ja auch nichts, wenn man nur einzahlt aber nie krank wird oder auch sonst nicht zum Arzt muss. Dann bin ich als zahlender Kunde wieder gern gesehen. Aber wenn ich selbst Forderungen habe, dann bin ich unerwünscht. Scheiß Rechtstaat!

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 19.02.2008, 19:37

Hallo Helge,
ich entnehme Deinen Beiträgen, dass Du zur Zeit in der GKV versichert bist. Somit wirst Du Dich nicht ohne Krankenversicherung im geplanten Studium bewegen - Deine Kasse sammelt Dich wieder ein. Sei Dir sicher.

Es verwehrt Dir ja keiner zu studieren. Das was man Dir nicht gibt ist den günstigen Beitrag. Aber wenn Du wenig Einkommen hast, zahlst Du im "Hausfrauentarif" knapp 130 €, das ist schon sensationell günstig. Im Vergleich zu den Kosten eines Krankenhausaufenthaltes.

Die GKV bietet einen Ausgleich für Menschen mit wenig Einkommen. Aber hier noch eine weitere Absenkung zu wollen - wer soll das denn bezahlen? Nur weil irgendwann im Leben noch mal der Wunsch nach einer Ausbildung besteht, muss die Allgemeinheit der Versicherten das doch nicht subventionieren? Man kann sich doch vorher Reserven anlegen.

Ich gehöre zu denen, die sehr viel ins System einzahlen und wenig "rausholen". Das ist auch normal, denn sonst wäre es nicht mehr finanzierbar. Ich stehe auch zum Solidaritätsprinzip. Aber alles hat Grenzen. Derartige Wünsche der Qualifizierung kann der Staat regeln und unterstützen - nicht die Versichertengemeinschaft.

LG, Fee

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