Studienabschluss / Abmeldung der Hochschule
Moderator: Czauderna
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Studienabschluss / Abmeldung der Hochschule
Angenommen:
Ihr seid Mitarbeiter von Krankenkasse X.
X erhält von Uni Z eine Abmeldebescheinigung für Student A.
A ist also nicht mehr in Uni Z immatrikuliert, da er sein Studium abgeschlossen hat.
Im System der Kasse X steht aber, dass Student A seit 3 Jahren kein Mitglied (bzw. familienversichert) mehr in der Kasse X ist.
Was macht Ihr dann?
Was wäre jetzt die Standardvorgehensweise?
Ihr seid Mitarbeiter von Krankenkasse X.
X erhält von Uni Z eine Abmeldebescheinigung für Student A.
A ist also nicht mehr in Uni Z immatrikuliert, da er sein Studium abgeschlossen hat.
Im System der Kasse X steht aber, dass Student A seit 3 Jahren kein Mitglied (bzw. familienversichert) mehr in der Kasse X ist.
Was macht Ihr dann?
Was wäre jetzt die Standardvorgehensweise?
Re: Studienabschluss / Abmeldung der Hochschule
Hallo,kkh_geschaedigter hat geschrieben:Angenommen:
Ihr seid Mitarbeiter von Krankenkasse X.
X erhält von Uni Z eine Abmeldebescheinigung für Student A.
A ist also nicht mehr in Uni Z immatrikuliert, da er sein Studium abgeschlossen hat.
Im System der Kasse X steht aber, dass Student A seit 3 Jahren kein Mitglied (bzw. familienversichert) mehr in der Kasse X ist.
Was macht Ihr dann?
Was wäre jetzt die Standardvorgehensweise?
wenn er vor drei Jahren bei uns als Student versichert gewesen wäre und dann die Kasse gewewchselt hatte, dann würde ich zuersteinmal nachschauen ob wir die UNI vom Ende der Mitfgliedschaft in Kenntnis
gesetzt hätten und würde dann die Meldung der UNI mit dem entsprechenden Hinweis (oder Kopie der damaligen Meldung) zurückgeben.
Im anderen Fall hätten wir einen Fehler gemacht, von daher würde ich dies der UNI auch mitteilen. Was die UNI dann unternehmen würde, das weiss ich nicht - wahrscheinlich nix, denn bei einem fehlenden NAchweis einer Krankenversicherung darf eine UNI keine EInschreibung vornehmen bzw. muss eine Exmatrikulation vornehmen - das alles iist hier kalter Kaffee.
Gruß
Czauderna
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Hallo windkom,
es kommt darauf an:
Sofern die Vers. wg Ende der FAMI endet, gibt es das Meldeverfahren im Rahmen der FAMI. Die alte Kasse bestätigt der Neuen das Ende und Vermerk den Beginn bei der Folgekasse.
Bei einem Mitgliedschaftswechsel muss die neue KK bekannt sein. Dann ist es auch hier im Rahmen eines Amtshilfeersuchens möglich an die Daten zu kommen, sofern der ehemalige Vers. nicht mitwirkt.
Warum sollte die KK dies nach 3 Jahren anfordern. Es wird hier auf die Kompetenz der anderen KK vertraut, dass die einen nahtlosen Schutz herstellt.
VG
Hucky
es kommt darauf an:
Sofern die Vers. wg Ende der FAMI endet, gibt es das Meldeverfahren im Rahmen der FAMI. Die alte Kasse bestätigt der Neuen das Ende und Vermerk den Beginn bei der Folgekasse.
Bei einem Mitgliedschaftswechsel muss die neue KK bekannt sein. Dann ist es auch hier im Rahmen eines Amtshilfeersuchens möglich an die Daten zu kommen, sofern der ehemalige Vers. nicht mitwirkt.
Warum sollte die KK dies nach 3 Jahren anfordern. Es wird hier auf die Kompetenz der anderen KK vertraut, dass die einen nahtlosen Schutz herstellt.
VG
Hucky
Bei versicherungspflichtigen Studenten und den freiwilligen Mitgliedern sind es die Mitgliedsbescheinigungen der anderen Kassen.
Ansonsten wird bei uns natürlich, wie bei anderen Kassen auch, versucht den Vers. vom Rückzug der Kdg. zu überzeugen. In diesem Zusammenhang erfragen wir, was die Gründe für die Kdg. sind und zu welchen Kassen gewechselt wird. Hier müssen wir einfach nur Glück haben. Entweder er sagt oder halt nicht.
Ansonsten wird bei uns natürlich, wie bei anderen Kassen auch, versucht den Vers. vom Rückzug der Kdg. zu überzeugen. In diesem Zusammenhang erfragen wir, was die Gründe für die Kdg. sind und zu welchen Kassen gewechselt wird. Hier müssen wir einfach nur Glück haben. Entweder er sagt oder halt nicht.
Bei freiwilligen Mitgliedern leuchtet mir das ein.Bei versicherungspflichtigen Studenten und den freiwilligen Mitgliedern sind es die Mitgliedsbescheinigungen der anderen Kassen.
Aber wie funktioniert das bei versicherungspflichtigen Studenten?
Über welches Verfahren bekommt die alte Kasse von der neuen Kasse mit?
Grundsätzlich gar nicht, weil ja die HS die zur Meldung verpfl. Stelle ist. Was ich so mitbekomme, weiß das kaum eine HS.
Wir akzeptieren aus Kulanz gegenüber dem Vers. auch eine Mitgliedsbescheinigung an uns. Sofern aber bei der HS eine neue Meldung von einer KK eingegangen ist, ist die Sache auch sicher. Wir erfragen nicht den Namen. Nur ob fristgerecht gemeldet wurde.
Meistens bekommen die Studenten keines von beiden hin. Natürlich zu unseren Gunsten.
Bei der TK weiß, ich, wird den Studenten die Versicherungsbescheinigung und die Mitgliedsbescheinigung nur in Hand gedrückt und die legen sie sauber ab. Logisch HS fragt nach keiner neuen Bescheinigung, weil wir ja erst melden, wenn wissen das die Kdg. wirksam ist. Und die Kdg.-bestätigung wird ja auch nicht durchgelesen. Um diesem Problem aus dem Weg zu gehen, übernehmen wir alles, wenn Studenten zu uns wechseln. Gehört einfach zum Service dazu.
Besonders viel Spaß macht es, wenn die geplante zukünftige Kasse sich meldet und fragt warum wir die Mitgliedschaft nicht beenden. Wir klären diese natürlich gerne über das Recht auf. Ist immer wieder amüsant aber zugleich erschreckend traurig.
Wir akzeptieren aus Kulanz gegenüber dem Vers. auch eine Mitgliedsbescheinigung an uns. Sofern aber bei der HS eine neue Meldung von einer KK eingegangen ist, ist die Sache auch sicher. Wir erfragen nicht den Namen. Nur ob fristgerecht gemeldet wurde.
Meistens bekommen die Studenten keines von beiden hin. Natürlich zu unseren Gunsten.

Besonders viel Spaß macht es, wenn die geplante zukünftige Kasse sich meldet und fragt warum wir die Mitgliedschaft nicht beenden. Wir klären diese natürlich gerne über das Recht auf. Ist immer wieder amüsant aber zugleich erschreckend traurig.

http://www.krankenkassenforum.de/die-zu ... t3346.html
Anscheinend sehen das aber andere Kassen anders als die TK.
Dort muss bei Studenten die Hochschule nicht die Versicherungsbescheinigung vor dem Ende der Kündigungsfrist erhalten.
Das klingt ganz stark nach der Barmer GEK von Frau Birgit Fischer und Herrn Dr. Johannes Vöcking.
Anscheinend sehen das aber andere Kassen anders als die TK.
Dort muss bei Studenten die Hochschule nicht die Versicherungsbescheinigung vor dem Ende der Kündigungsfrist erhalten.
Das klingt ganz stark nach der Barmer GEK von Frau Birgit Fischer und Herrn Dr. Johannes Vöcking.
Ich kenne den Fall.
Ich streite mich auch ständig mit anderen KKs, insbesondere KKH-Allianz und TK, über das Wahlrecht bei versicherungspflichtigen Studenten. Dabei steht alles idiotensicher im Rundschreiben 06b.
Aber wir geben Hoffnung nicht auf. Die Bundesknappschaft, BARMER GEK sehen das auch so wie wir. Der Rest kapiert es auch noch.
Dass wir aber Recht haben, sehen wir daran, dass die MAs der TK ... nach Nennung der Rechtsgrundlagen und dem Nachlesen dieser uns jedes mal zustimmen (müsen).
MfG
Hucky
Ich streite mich auch ständig mit anderen KKs, insbesondere KKH-Allianz und TK, über das Wahlrecht bei versicherungspflichtigen Studenten. Dabei steht alles idiotensicher im Rundschreiben 06b.
Aber wir geben Hoffnung nicht auf. Die Bundesknappschaft, BARMER GEK sehen das auch so wie wir. Der Rest kapiert es auch noch.
Dass wir aber Recht haben, sehen wir daran, dass die MAs der TK ... nach Nennung der Rechtsgrundlagen und dem Nachlesen dieser uns jedes mal zustimmen (müsen).

MfG
Hucky
Oh, das wundert mich. Aber die BARMER arbeitet wie die TKK an jedem Standort etwas anders. Anscheinend werden hier die Prozesse nicht bundesweit vereinheitlicht.
Dann müssen die harten Geschütze aufgefahren werden. Entweder die Hierachie raufarbeiten oder gleich an den Vorstand wenden. Natürlicch sollte jetzt der Ton Stück für Stück rauher werden.
Die BARMER ist aber auch echt blöd. Ein "geschenktes" Mitglied, was auch zurück will. Einfacher geht es wirklich nicht. Ohne Worte.
Bezüglich des AP einfach mal an die Hotline wenden und sich den konkreten AP für die KVdS nennen lassen. Sollte dies der Herr oder die Dame sein, die es nicht so wie das Rdschr. 06b sieht, dann gleich den Vorgesetzten nennen lassen.
Für mich stellt sich die Frage, ob der genannte Beitragsschuldner ist. Dann könnte ich mir zumindest erklären warum die BARMER so hartnäckig ist.
Gruß
Hucky
Dann müssen die harten Geschütze aufgefahren werden. Entweder die Hierachie raufarbeiten oder gleich an den Vorstand wenden. Natürlicch sollte jetzt der Ton Stück für Stück rauher werden.
Die BARMER ist aber auch echt blöd. Ein "geschenktes" Mitglied, was auch zurück will. Einfacher geht es wirklich nicht. Ohne Worte.
Bezüglich des AP einfach mal an die Hotline wenden und sich den konkreten AP für die KVdS nennen lassen. Sollte dies der Herr oder die Dame sein, die es nicht so wie das Rdschr. 06b sieht, dann gleich den Vorgesetzten nennen lassen.
Für mich stellt sich die Frage, ob der genannte Beitragsschuldner ist. Dann könnte ich mir zumindest erklären warum die BARMER so hartnäckig ist.
Gruß
Hucky