hallo!
ich bin grad in einer schwierigen situation, und zwar wäre ich noch bis 31.12.2010 behilfeberechtigt, verdiene allerdings schon eine Weile jahre etwas über der erlaubten Einkommensgrenze.
Jetzt möchte ich in die voll-PKV wechseln, eine gesundheitsprüfung ist wg. vorerkrankungen zu vermeiden. es gibt also JETZT nur noch zwei möglichkeiten.
ich sage der Beihilfe, dass ich schon 2009 "zuviel" verdient habe, damit entfällt die behilfe bis 31.12.2009 und damit kann ich innerhalb der 6monats-frist ohne gesundheitsprüfung in den voll-tarif der krankenkasse wechseln.
muss aber die in 2010 schon beleisteten zahlungen an die beihilfe zurückzahlen... nehm ich mal an
oder ich sage der beihilfe, dass ich erst in 2010 mehr verdienen werde. dann fällt das ende wegen dem einkommen mit dem "natürlichen" ende 31.12.2010 zusammen.
meine frage bzw sorge läuft darauf hinaus: OB, WIE und bei welchen Umständen führt die Beihilfe evtl Prüfungen des Einkommens durch?
wie soll ich mich verhalten?
PS: beihilfeberechtigt über elternteil, 80% beihilfe, 20% PKV
Grüße
kardinal
Überprüfung des Einkommens durch Beihilfe bei Kind??
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 15.04.2010, 16:24
in diesem Forum werden vorrangig Probleme und Fragestellungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung diskutiert. hier bewegen sich deshalb überwiegend Mitarbeiter von gesetzlichen Krankenkassen. das Gebahren von Privaten Krankenkassen solltest du über eine anderes Forum stellen.kardinal1988 hat geschrieben:keiner erfahrung?
hier kannst du es zum Beispiel mal probieren http://www.forum-private-krankenversich ... /index.php