bei der Durchsicht der Beiträge hier im Forum habe ich zwar schon einiges zum Thema "Nachzahlungen" an Krankenkassen gelesen, aber meine Frage zum Thema wurde noch nicht beantwortet. Somit versuche ich es mal mit diesem Thread.
Folgender Sachverhalt:
Ich war seit dem 24.03.2007, durch Vollendung meines 25. Lebensjahres, als Student versichert. Davor fiel ich noch unter die Familienversicherung meines Vaters.
Nebenbei arbeitete ich, um mir mein Studium zu finanzieren, aber blieb dabei immer unterhalb der im SGB festgelegten Höchstverdienstgrenzen.
Nun bekomme ich alllerdings letzte Woche Post von meiner Krankenkasse, dass ich mich für den Zeitraum vom 01. Januar 2007 bis 23. März 2007 nachträglich als Student versichern lassen müsste, weil mein Arbeitgeber im Jahr 2007 ein sozialverischerungspflichtiges Entgelt in Höhe von über 7000 Euro gemeldet hätte. Womit ich im Monat abzüglich der Werbungskostenpauschale über 500 Euro verdient hätte.
Soweit stimmen die Angaben zu meinem Verdienst sogar. Nur verhält es sich so, dass ich im ausschlaggebenden Zeitraum, eben in den Monaten Januar, Februar, März jeweils deutlich weniger verdient habe.
Um genau zu sein hatte ich einen BRUTTO-Verdienst (der ist hier ausschlaggebend, oder?) von im Januar 379,41 Euro, im Februar 369,04 Euro und im März 474,48 Euro.
Setzt man die Werbungskostenpauschale in Abzug, so überschreite ich die Höchstgrenze also nur im März - der Monat also, in dem ich eh in die studentische Krankenversicherung gewechselt bin nach drei Wochen.
Nun liegt also mein tatsächliches Monatseinkommen in diesen ersten drei Monaten deutlich unter dem Jahresdurchschnittseinkommen.
Dementsprechend müsste ich für diesen fraglichen Zeitraum doch noch in die Familienversicherung meines Vaters fallen, oder?
Kann es wirklich rechtens sein, dass meine Krankenkasse mir nun schreibt, sie könne aufgrund der rückblickenden Betrachtungsweise nicht mein tatsächlich erzieltes Monatseinkommen berücksichtigen, sondern muss vom Durchschnittseinkommen des ganzen Jahres ausgehen?
Bitte um fachkundigen Rat.
