Wechsel von GKV in PKV incl. Sonderkündigungsrecht

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Mellanie
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Wechsel von GKV in PKV incl. Sonderkündigungsrecht

Beitrag von Mellanie » 10.10.2007, 13:37

hallo forum,

ich bin 30 geworden und soll ab dem 1.10. statt der bisherigen 57 euro 130 euro beitrag bezahlen. so wurde es mir von der gek am 17.8. geschrieben. daraufhin holte ich mir diverse angebote ein, weil ich als student nicht in der lage bin, monatl. 130 euro für eine KV zu leisten. ich entschied mich also für eine PKV ab dem 1.10. und kündigte der GEK am 11.9. . Bisher herhielt ich jedoch keine kündigungsbestätigung und am telefon werde ich von einer stelle zur nächsten vertröstet. meine fragen lauten nun: bin ich selbst nach dem sonderkündigungsrecht dazu verpflichtet, noch 2 monate die 130 euro zu bezahlen? was würde passieren, wenn ich ab dem 1.10. keine beiträge mehr überweise, weil ich es auch einfach garnicht kann?
danke im voraus!

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 10.10.2007, 16:41

Hallo,

ein Sonderkündigungsrecht besteht nur, wenn eine KK ihren Beitragssatz erhöht.

Dieses ist hier nicht der Fall, sondern die GEK hat eine freiwillige Versicherung angeboten, da die Versicherungspflicht als Student mit Ende des Semsters endet, in dem ein student 30 Jahre alt wird.

Daher musste keine Kündigung erfolgen, somit wird auch keine keine Kündigungsbestätigung benötigt.

Am sinnvollsten ist es, sich eine Kündigungsbestätigung ausstellen zu lassen, aus der als Grund für die Beendigung das Ende der Versicherugnspflicht hervorgeht. Dieses reicht für die PKV aus, eine andere gesetzliche KK kann allerdings in den nächsten 18 Monaten nicht gewählt werden.

Eine gründliche Überlegung sollte dem Wechsel von de rgesetzlichen in die private Krankenversicherung vorausgehen. Dabei sollte nicht nur der momentane Preis sondern auch die anderen Vor- und Nachteile gegeneinander abgewägt werden. Dieses gilt erfahrungsgemäß besonders
für weibliche Versicherte.

Gruß

ratte1

Mellanie
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Beitrag von Mellanie » 10.10.2007, 18:50

hallo ratte 1,

ich bin mir da nicht so 100% sicher, ob die gek das nur als angebot meint. irgendwann im august kam ein schreiben von der gek, aus dem hervorging, daß ab 1.10. meine studentische kv endet. man bat mich desweiteren, meine einkünfte anzugeben, damit man meinen beitrag berechnen kann. ich kam dem natürlich nach, weil mich ja selber interessierte, was ich als freiwilliger bei der gek so bezahlen muss. erst, als dann am 17.9. das schreiben kam, in dem man mir mitteilte, ich solle ab oktober 130 euro zahlen, erschrak ich und entschied zu kündigen. hab ich denn nun damals im august mit der offenlegung meiner einkünfte schon den freiwilligen vertrag unterschrieben? ich kann doch kein vertrag unterschreiben, in dem noch nicht einmal geklärt ist, was ich für welchen preis bekomme, oder?

Dr. eisenbarth
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Beitrag von Dr. eisenbarth » 10.10.2007, 20:41

Grds. gilt, dass ein Wechsel von einer Pflichtvrsicherung in eine freiwillige Versicherung immer eine schriftliche Willenserklärung vorliegen muss. Sowiet mir bekannt ist, kannst Du Dich ohne Kündigung direkt zum 01.10.2007 privat versichern. Die Kasse sollte Die aber auf jeden Fall eine Bestätigung über i Versicherungszeiten geben.

Aber: Ich gebe ratte1 vollkommen recht. Den Wechsel solltest Du Dir reiflich überlegen. Eine Rückkehr in die GKV kommt nur dann zustande, wenn Du eine sv-pflichtige Beschäftigung aufnimmst. D.hl. nach dem Studium erstmal arbeitslos ohne Anspruch auf Leistungen von der Agentur: weiterhin PKV, usw.Also: drum prüfe, wer sich ewig bindet.

Bist Du sicher, dass eine private Vollversicherung für € 130,00 zu haben ist? Ich habe da meine Zweifel.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 10.10.2007, 20:49

Hallo,

ich würd auch nicht in die private wechseln. Denn die Billigtarife sind eigentlich nur für Studenten unter 27 Jahren.

Tipp: Beantrage bei der GEk das Übergangssemester für Examenskandidaten (schriftlich). Ist ein Beitrag für die nächsten 6 Monate für um die 90 €.

LG, Fee

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