Anrechenbarkeit von Vorerkrankungen

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Gast

Anrechenbarkeit von Vorerkrankungen

Beitrag von Gast » 24.01.2009, 09:12

Hallo,

kann mir jemand sagen, wer entscheidet, welche Vorerkrankungen zusammen anrechenbar sind und wie das entschieden wird. Vor allem wo das geschrieben steht.

Meine Krankenkasse hat meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass alle meine Erkrankungen der letzten Monate anrechenbar seien. Ich sehe das aber gar nicht so. Kann man gegen die Anrechnung Widerspruch einlegen?

LG, Krümel

KKbine
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Registriert: 24.10.2008, 09:33

Beitrag von KKbine » 24.01.2009, 11:51

Hallo!

Die Beurteilung obliegt grundsätzlich deinem Arzt. Die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien und der Bundesmantelvertrag Ärzte regelt dabei, was bei der Erstellung einer Arbeitsunfähigkeit zu beachten ist.
Da die Krankenkasse zu prüfen hat, ob Erkrankungen zusammenhängen, ist diese ermächtigt, Anfragen an den Arzt zu stellen. Da keine Krankenkasse darauf aus ist, Krankengeld zu zahlen, vermute ich, dass diese Anfrage seitens der Krankenkasse an den Arzt erfolgt ist und dieser den Zusammenhang bestätigt hat. Die Krankenkasse ist verpflichtet auf Anfragen des Arbeitgebers den Zusammenhang zu prüfen.

In manchen Fällen lässt die Krankenkasse das auch durch den MDK prüfen.

Um Gewissheit zu erlangen, solltest du bei deiner Krankenkasse nachfragen, wie die Beurteilung zustande kommt. Sollte der Arzt den Zusammenhang bestätigt haben, hast du schlechte Karten, er ist dem Mediziner.

Aber wie gesagt, frag erst mal nach!

Viel Erfolg!

LG, KKBINE

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 24.01.2009, 12:14

Hallo,

ich kann die Ausführungen der Vorschreiberin nur bestätigen -
wir lassen uns den ursächlichen Zusammenhang vom behandelnden Arzt
bestätigen und wenn es mehrere beteiligte Ärzte gibt überlassen wir die
Beurteilung dem MDK.
Gruß
Czauderna

Gast

Beitrag von Gast » 25.01.2009, 14:10

klingt erst mal logisch.

der Hintergrund aber ist folgender. ich mache in ein paar Wochen eine stationäre Reha (Kostenträger Deutsche Rentenversicherung Bund) aufgrund psychosomatischer Störungen.

im Dezember war ich 4 Wochen und im Oktober 2 Tage wegen einer gynäkolischen Erkrankung arbeitsunfähig geschrieben. Im November war ich 5 Tage wegen Migräne krankgeschrieben.
jetzt hat meine Krankenkasse meinem AG mitgeteilt, alle diese Erkrankungen würden anrechenbar sein. und somit die Entgeltfortzahlung nur noch 7 Tage laufen, ab Beginn der Reha, und danach müsse der Rententräger Übergangsgeld zahlen.

daraufhin hab ich die Krankenkasse gefragt, wie das denn sein kann. da sagt mir doch die Krankenkasse, dass hätte der Rententräger ihnen so mitgeteilt. mein Hausarzt wurde übrigens nicht angeschrieben. nur der Arzt, bei dem ich im Dezember 4 Wochen wegen meiner gyn. Erkrankung in Behandlung war. und der weiß von den Vorerkrankungen überhaupt nichts.

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