
Ich habe da folgendes Problem mit der Krankenkasse (AOK).


Zu meinem Problem: Da ich Anpassungsstörungen und besagte Psychische defizite habe kam es ,unter erschwerten bedingungen der Interferonbehandlung, vor das Ich einige Gesprächstermine versäumte aber auch nachholte. Die AOK mahnte es an das ich der Mitwirkungspflicht folgeleisten solle, sie aber natürlich meine Psychische schwierigkeiten berücksichtigen.
Nach einem Depressionsschub mit Opiatmittelrückfall

Nach einem Einspruch meldeten sie sich nicht! Auch nach einem nochmaligen Einspruch und einem Ärztlichem Schreiben (Entschuldigung mit Diagnoseerklärung) nicht!. Erst als Ich Anrief sagte mir eine Mitarbeiterin (die die für mich zuständig war ist es nun auch nicht mehr! -> trotz selbe Angelegenheit) "ja sie müssen Verstehen das sie der Mitwirkungspflicht trotz Aufforderung nicht nachgekommen sind!" Da wir es aber nicht direkt beurteilen können legen wir es dem MDK vor...
Laut Informationen hörte ich der MDK würde sich hüten dagegen zu sprechen, eher fürsprechen und immerhin hat ein Psychiater es Entschuldigt weil es ja auch Krankheitsbedingt schwierig für mich ist unter Depressionschüben normal zu handeln (eher rückzug etc etc).
Wird die KK das KG zahlen oder werden sie dagegenhalten?