AOK versagt das Krankengeld! Bitte um Rat...

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Antworten
RumbleCat
Beiträge: 1
Registriert: 02.07.2009, 14:57

AOK versagt das Krankengeld! Bitte um Rat...

Beitrag von RumbleCat » 05.07.2009, 14:21

Hallo erstmal an alle :)

Ich habe da folgendes Problem mit der Krankenkasse (AOK).


:arrow: Durch eine Interferonbehandlung (wgn. Hephatitis C) rutschte Ich in den Krankengeldbezug so weit, so gut. Anfangs gab es da keine Probleme AOK schickte schon einen Bescheid und kaum konnte ich den Lesen war schon KG auf dem Konto ->Auszahlschein könne ich nachreichen! Wie schön man behandelt wird wenn man aufeinmal bei der Stadt beschäftigt wird (Friedhofspfleger im Öffentlichen Dienst). Nach dem ersten Termin hatte ich die Annahme das ich mit meinen Beschwerden verstanden werde!. Ich muss dazu sagen das ich in der Jugend auf "tief verwurzelten Narzissmus" mit Borderline-tendenzen" diagnostiziert wurde. Depressionen waren ein witziger begleiter dagegen.
:arrow: Folglich blieb ich von Suchtproblemen jeglicher Art nicht verschont.

Zu meinem Problem: Da ich Anpassungsstörungen und besagte Psychische defizite habe kam es ,unter erschwerten bedingungen der Interferonbehandlung, vor das Ich einige Gesprächstermine versäumte aber auch nachholte. Die AOK mahnte es an das ich der Mitwirkungspflicht folgeleisten solle, sie aber natürlich meine Psychische schwierigkeiten berücksichtigen.
Nach einem Depressionsschub mit Opiatmittelrückfall :arrow: F 33.1 und F 11.2 versäumte ich einen Termin. Darauf hin versagte die AOK mir das KG (einen ganzen Monat!!!).
Nach einem Einspruch meldeten sie sich nicht! Auch nach einem nochmaligen Einspruch und einem Ärztlichem Schreiben (Entschuldigung mit Diagnoseerklärung) nicht!. Erst als Ich Anrief sagte mir eine Mitarbeiterin (die die für mich zuständig war ist es nun auch nicht mehr! -> trotz selbe Angelegenheit) "ja sie müssen Verstehen das sie der Mitwirkungspflicht trotz Aufforderung nicht nachgekommen sind!" Da wir es aber nicht direkt beurteilen können legen wir es dem MDK vor...

Laut Informationen hörte ich der MDK würde sich hüten dagegen zu sprechen, eher fürsprechen und immerhin hat ein Psychiater es Entschuldigt weil es ja auch Krankheitsbedingt schwierig für mich ist unter Depressionschüben normal zu handeln (eher rückzug etc etc).

Wird die KK das KG zahlen oder werden sie dagegenhalten?

Czauderna
Beiträge: 11420
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 05.07.2009, 15:26

Hallo,

nun sagen wir mal so - würde ich als AOK-Mitarbeiter Ihren Text hier lesen dann wäre ich nicht davon überzeugt dass Sie nicht doch Ihrer Mitwirkungspflicht hätten nachkommen können.

So klar und fundiert Sie das hier schildern da kann ich nur schwer glauben
dass Sie so total "unschuldig" an dieser verzwickten Lage sind.

Aber sei es drum, ich bin nicht entscheidend und die AOK liest hier nicht mit,
also wenn ihr behandelnder Arzt das einigermassen glaubwürdig dem MDK begründet hat wird dieser der AOK schon raten auf die Sperrung zu verzichten - wenn die AO diesem Rat folgt - alles okay für Sie.

Gruß

Czauderna

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Mitwirkungspflicht

Beitrag von CiceroOWL » 05.07.2009, 16:26

grundsätzlich ist es so das Mitwirkungspflicht besteht. Aber aufgrund defizitäre krankheitsbedingter Auffälligenkeiten kann es hier zu einem Störung der Mitwirkungspflicht kommen, sagen wir mal so,die Störung wurde beseitigt und der Mitwirkungspflicht wurde nachgekommen.

Somit ist grundsätzlich ein weitere Anspruch auf Krankengeld meiner Ansicht nach genüge getan.

Ausser die AOK sagt das diese Störungen nicht grundlegend im Krankheitsbild begründet ist, denn gibt es ein Problem.

Antworten