ich bin ganz neu hier. Habe während meiner Suche im Inet dies Forum gefunden und hoffe nun, dass ihr/Sie meine Frage beantworten könnt(en).
19-jährige Sohn eines Kollegen, in Ausbildung, Vertrag endete am 30.06.09, eine Übernahme erfolgte nicht. Der Junge hat sich in der Ausbildung sehr schwer getan (Prüfung aber bestanden). Er hat seit Jahren psychische Probleme, nimmt Antidepressiva. Er ist derzeit krank geschrieben 22.06. - 03.07.09. Alo-Meldung kann nicht erfolgen, da er ja au ist. Hinweis der AA, dass er KG beantragen kann. AOK verweigert dies, erst als der Vater des Jungen sich einschaltet, wird "ausnahmsweise"??? durch die Vorgesetzte der Sachbearbeiterin KG in Aussicht gestellt bis zum 03.07. Danach solle sich der Junge aber alo melden. Der Arzt wird ihn aber weiter krank schreiben. Der Junge (oder besser junge Mann) ist definitiv nicht arbeitsfähig; muss jetzt selbst einsehen, dass er eine Therapie benötigt.
Ich hab hier mehrfach gelesen, dass Betroffenen in einer solchen Situation Krankengeld zusteht. Könnt ihr/Können Sie mir bitte den entsprechenden Gesetzestext/Urteil nennen? Das wäre hilfreich für das nächste Gespräch mit der KK. Die Dame hat wirklich wörtlich gesagt, dass das KG nur aufgrund ihrer Großzügigkeit bis Freitag bewilligt wird.

Langer Text für einen ersten Beitrag, sorry dafür. Ich freue mich auf Antworten und bedanke mich schon mal vorab.
Grüße
Stella