Beitragsnachzahlung- bin ich verpflichtet??
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Beitragsnachzahlung- bin ich verpflichtet??
Hallo,
ich habe mittlerweile das halbe Netz durchsucht,und bin leider immer noch nicht schlauer geworden.
Ich habe in 2007 bei meiner Krankenkasse (Siemens BKK) zweimal Versicherungslücken von jeweils ca 1,5 Monaten. Beide sind entstanden weil die Agentur für Arbeit mir widersprüchliche Dinge erzählt hat, und dadurch das ich leider kein Experte bin in solchen Angelegenheiten, stand ich plötzlich ohne Krankenversicherung da.
Die zweite Lücke entstand, das mir die Agentur für Arbeit Geld von Juli bis ende September bewilligt hat, und am 17.09.07 habe ich ein Schreiben erhalten, das ich nachträglich zum 01.08. abgemeldet werde, da mein Lebenspartner auf einmal zu viel verdient hat. Als stand ich wieder ohne Versicherung da.
Nun habe ich ein Schreiben von meiner Krankenkasse erhalten, das ich 260 Euro nachzahlen soll. Das ist im Moment eine Menge Geld für mich.
Nun meine Frage, bin ich verpflichtet diese Beiträge zu zahlen auch wenn ich die BKK garnicht in Anspruch genommen habe (zb mit Arztbesuchen)?
Ich habe jetzt schon soviele Meinungen gehört, und weiss nun garnicht mehr was ich tun soll.
Vielen Dank im Vorraus für eure Hilfe oder Tipps!!!
Andrea
ich habe mittlerweile das halbe Netz durchsucht,und bin leider immer noch nicht schlauer geworden.
Ich habe in 2007 bei meiner Krankenkasse (Siemens BKK) zweimal Versicherungslücken von jeweils ca 1,5 Monaten. Beide sind entstanden weil die Agentur für Arbeit mir widersprüchliche Dinge erzählt hat, und dadurch das ich leider kein Experte bin in solchen Angelegenheiten, stand ich plötzlich ohne Krankenversicherung da.
Die zweite Lücke entstand, das mir die Agentur für Arbeit Geld von Juli bis ende September bewilligt hat, und am 17.09.07 habe ich ein Schreiben erhalten, das ich nachträglich zum 01.08. abgemeldet werde, da mein Lebenspartner auf einmal zu viel verdient hat. Als stand ich wieder ohne Versicherung da.
Nun habe ich ein Schreiben von meiner Krankenkasse erhalten, das ich 260 Euro nachzahlen soll. Das ist im Moment eine Menge Geld für mich.
Nun meine Frage, bin ich verpflichtet diese Beiträge zu zahlen auch wenn ich die BKK garnicht in Anspruch genommen habe (zb mit Arztbesuchen)?
Ich habe jetzt schon soviele Meinungen gehört, und weiss nun garnicht mehr was ich tun soll.
Vielen Dank im Vorraus für eure Hilfe oder Tipps!!!
Andrea
Tja, was soll ich Dir sagen, wenn die Versicherungslücke grösser als 1 Monat ist, dann bist Du automatisch wieder pflichtversichert. Allerdings mit der Einschränkung, dass Du die Beiträge selber löhnen musst.
Aber eins verstehe ich nicht:
Wenn ja, dann ist die Entscheidung der Agentur für Arbeit Dich rückwirkend abzumelden, leider pottfalsch?!?
Aber eins verstehe ich nicht:
Hast Du tatsächlich bis zum 30.09.2007 Leistungen von der Agentur erhalten und musstes diese wieder zurückzahlen?Die zweite Lücke entstand, das mir die Agentur für Arbeit Geld von Juli bis ende September bewilligt hat, und am 17.09.07 habe ich ein Schreiben erhalten, das ich nachträglich zum 01.08. abgemeldet werde, da mein Lebenspartner auf einmal zu viel verdient hat. Als stand ich wieder ohne Versicherung da.
Wenn ja, dann ist die Entscheidung der Agentur für Arbeit Dich rückwirkend abzumelden, leider pottfalsch?!?
Hallo,
also, die haben mir das geld bewilligt (waren eh nur einmalig 20 Euro) und das wurde mir im juli bezahlt, in der hauptsache habe ich mich damals nur bei der Agentur gemeldet, damit ich und mein Sohn krankenversichert sind.
Der Lohn von meinem Freund war relativ schwankend, und ich musste jeden Monat einen Lohnzettel von Ihm abgeben. Im August hat mein Freund dann Urlaubsgeld erhalten, was dann die Grenze überschritten hat, und die Agentur hat mir dann gütiger Weise 1,5 Monate später mitgeteilt, das ich rückwirkend zum 1.8. keine Leistungen (also auch keine Versicherung) mehr erhalte.
Zurückzahlen musste ich nichts, da es sich ja um so einen kleinen Betrag handelt.
Als ich dort meinen Antrag gestellt habe, wurde mir gesagt, das ich nur wegen der Versicherung nicht aufgenommen werden kann, und ich solle doch heiraten am besten. Was ich eine ziemliche Frechheit fand.
Ich hoffe ich habe es relativ verständlich geschildert jetzt.
also, die haben mir das geld bewilligt (waren eh nur einmalig 20 Euro) und das wurde mir im juli bezahlt, in der hauptsache habe ich mich damals nur bei der Agentur gemeldet, damit ich und mein Sohn krankenversichert sind.
Der Lohn von meinem Freund war relativ schwankend, und ich musste jeden Monat einen Lohnzettel von Ihm abgeben. Im August hat mein Freund dann Urlaubsgeld erhalten, was dann die Grenze überschritten hat, und die Agentur hat mir dann gütiger Weise 1,5 Monate später mitgeteilt, das ich rückwirkend zum 1.8. keine Leistungen (also auch keine Versicherung) mehr erhalte.
Zurückzahlen musste ich nichts, da es sich ja um so einen kleinen Betrag handelt.
Als ich dort meinen Antrag gestellt habe, wurde mir gesagt, das ich nur wegen der Versicherung nicht aufgenommen werden kann, und ich solle doch heiraten am besten. Was ich eine ziemliche Frechheit fand.
Ich hoffe ich habe es relativ verständlich geschildert jetzt.
Also noch einmal zum Verständnis, Du hast einen ALG II-Bewilligungsbescheid für die Zeit vom 01.07.2007 - 30.09.2007 in Höhe von monatlich 20,00 Euro in Deinen Akten, richtig?
Aber Geld für August und September hast Du zum 01. des Monats im voraus nicht bekommen? Auch einen vorläufigen Einstellungsbescheid hast Du nicht bekommen, richtig?
Wenn es an dem ist, dann hat die Agentur für Arbeit schwere Formfehler begangen und dafür sollst Du jetzt bluten.
Aber Geld für August und September hast Du zum 01. des Monats im voraus nicht bekommen? Auch einen vorläufigen Einstellungsbescheid hast Du nicht bekommen, richtig?
Wenn es an dem ist, dann hat die Agentur für Arbeit schwere Formfehler begangen und dafür sollst Du jetzt bluten.
Fast richtig 
Ich habe diesen Bescheid gestellt, und eine einmalige Zahlung von 20 Euro für diese drei Monate bekommen. Diese Zahlung wurde mir auch geleistet im Juli (also wurde die Zahlung bis Ende September damit abgeleistet). Es wurden dann jeden Monat die Lohnzettel von meinem Freund verlangt, im Juli war sein Lohn noch ok, im August dann anscheinend zu hoch, das ich einen Bescheid bekommen habe (am 17.09.07) das ich rückwirkend zum 01.08. keine Meldung mehr bei der Agentur für Arbeit besteht.
Ich stand dann im September da wie ne Blöde, weil ich eben ab 1.8. nicht mehr krankenversichert war (und mein Sohn).
Man hat mir erklärt bei der Agentur für Arbeit, das es eine Gesetzeslücke wäre, das wenn man in einem Grenzwertigen Bereich liegt was das Einkommen betrifft, eben nicht nur wegen der Krankenversicherung gemeldet sein kann.
Ich solle eben heiraten.
Vorher wollte man einen Deal mit mir eingehen, das ich auf jegliche Leistungen der Agentur verzichte, und dafür krankenversichert werde.
Was sind das für Machenschaften?
Tut mir leid, wenn du nicht sofort durchsteigst, aber ist echt ne blöde geschichte, und ich weiss nicht was ich noch machen kann!!
Ich habe diesen Bescheid gestellt, und eine einmalige Zahlung von 20 Euro für diese drei Monate bekommen. Diese Zahlung wurde mir auch geleistet im Juli (also wurde die Zahlung bis Ende September damit abgeleistet). Es wurden dann jeden Monat die Lohnzettel von meinem Freund verlangt, im Juli war sein Lohn noch ok, im August dann anscheinend zu hoch, das ich einen Bescheid bekommen habe (am 17.09.07) das ich rückwirkend zum 01.08. keine Meldung mehr bei der Agentur für Arbeit besteht.
Ich stand dann im September da wie ne Blöde, weil ich eben ab 1.8. nicht mehr krankenversichert war (und mein Sohn).
Man hat mir erklärt bei der Agentur für Arbeit, das es eine Gesetzeslücke wäre, das wenn man in einem Grenzwertigen Bereich liegt was das Einkommen betrifft, eben nicht nur wegen der Krankenversicherung gemeldet sein kann.
Ich solle eben heiraten.
Vorher wollte man einen Deal mit mir eingehen, das ich auf jegliche Leistungen der Agentur verzichte, und dafür krankenversichert werde.
Was sind das für Machenschaften?
Tut mir leid, wenn du nicht sofort durchsteigst, aber ist echt ne blöde geschichte, und ich weiss nicht was ich noch machen kann!!
Sorry, jetzt bringst Du etwas total durcheinander.
, sondern man stellt nen Antrag und bekommt darauf einen Bescheid.
Und was schon mal garnicht geht, ist einen Betrag für 3 Monate in einer Summe. Das ALG II hat ein sog. Monatsprinzip, d. h. die Leistungshöhe wird monatlich für einen bestimmten Zeitraum festgesetzt.
Also, wühle erst einmal in Deinen Unterlagen und buddele diesen Bescheid was.
Was steht dort genau drinne?!?!
Ich weiss auch nicht wie hoch das Urlaubsgeld des Freundes war.
Eins ist klar, wenn Du nur geringfügig übern Satz liegst, dann musst Du dich versichern und das kostet Geld.
Die Agentur hat für solche Fälle - die geringfügig übern Satz liegen - auch die Möglichkeit einen Beitragzuschuss im Sinne von § 26 SGB II zu gewähren.
D. h.; 1 Euro übern Satz und keine KV mehr übers ALG II; nun musst Du dich selber für 130,00 Euro versichern, mit den 1,00 Euro übern Satz kannst Du das nicht; ergo gibt es 129,00 Euro Beitragszuschuss für die Krankenversicherung!!!
Öhm, man gestellt keinen BescheidIch habe diesen Bescheid gestellt, und eine einmalige Zahlung von 20 Euro für diese drei Monate bekommen.
Und was schon mal garnicht geht, ist einen Betrag für 3 Monate in einer Summe. Das ALG II hat ein sog. Monatsprinzip, d. h. die Leistungshöhe wird monatlich für einen bestimmten Zeitraum festgesetzt.
Also, wühle erst einmal in Deinen Unterlagen und buddele diesen Bescheid was.
Was steht dort genau drinne?!?!
Ich weiss auch nicht wie hoch das Urlaubsgeld des Freundes war.
Eins ist klar, wenn Du nur geringfügig übern Satz liegst, dann musst Du dich versichern und das kostet Geld.
Die Agentur hat für solche Fälle - die geringfügig übern Satz liegen - auch die Möglichkeit einen Beitragzuschuss im Sinne von § 26 SGB II zu gewähren.
D. h.; 1 Euro übern Satz und keine KV mehr übers ALG II; nun musst Du dich selber für 130,00 Euro versichern, mit den 1,00 Euro übern Satz kannst Du das nicht; ergo gibt es 129,00 Euro Beitragszuschuss für die Krankenversicherung!!!
Also, entschuldige bitte, ich hab die Wörter vertauscht. 
Ich hab jetzt die Unterlagen rausgesucht und zitiere was dort drin stand.
Im Bewilligungsbescheid vom 23.07.2007 stand:
Für Sie und die mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen werden Leistungen für die Zeit vom 01.07.2007 - 30.09.2007 in folgender Höhe bewilligt:
Monatlicher Gesamtbetrag vom 01.07. - 30.09. in Höhe von 20,79 €.
Und dann wurde eben noch die Zusammensetzung dieses Betrages aufgelistet wie üblich.
Am 17.09.2007 bekam ich ein Schreiben über die Aufhebung der Entscheidung über die Bewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
die Entscheidung über die Bewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wird mit Wirkung vom 01.08.2007 aufgehoben.
Grund für die Aufhebung der Entscheidung:
Wegfall der Hilfebedürftigkeit.
Brauchst du auch die ganzen Paragraphen dazu??
Ich habe auch schriftlich Widerspruch erhoben welcher mir als unbegründet zurückgewiesen wurde.
In diesem Schreiben heißt es urplötzlich das mir für die Zeit von 01.07. bis 30.09 MONATLICH 20,79 bewilligt wurden, welche mir aber nur einmalig gezahlt wurden.
Ausserdem ist in diesem Widerspruchsbescheid aufgelistet wie die Einkünfte ausgesehen haben:
Im Monat Juli war das anzurechnende Einkommen bei 1356,10 €
und im August waren es 1139,58 €.
Weiter heißt es dort, das das anzurechnende Einkommen aus den Monaten Juli und August den Bedarf übersteigt.
Warum habe ich dann im Juli noch die Leistungen erhalten, und warum wurde Aufhebung dann zum 01.08. gemacht und nicht zum 01.07.???
Ich denke die Sache ist wirklich ganz schön zerfahren, und ich werde bald einen Anwalt aufsuchen.
Ich hab jetzt die Unterlagen rausgesucht und zitiere was dort drin stand.
Im Bewilligungsbescheid vom 23.07.2007 stand:
Für Sie und die mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen werden Leistungen für die Zeit vom 01.07.2007 - 30.09.2007 in folgender Höhe bewilligt:
Monatlicher Gesamtbetrag vom 01.07. - 30.09. in Höhe von 20,79 €.
Und dann wurde eben noch die Zusammensetzung dieses Betrages aufgelistet wie üblich.
Am 17.09.2007 bekam ich ein Schreiben über die Aufhebung der Entscheidung über die Bewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
die Entscheidung über die Bewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wird mit Wirkung vom 01.08.2007 aufgehoben.
Grund für die Aufhebung der Entscheidung:
Wegfall der Hilfebedürftigkeit.
Brauchst du auch die ganzen Paragraphen dazu??
Ich habe auch schriftlich Widerspruch erhoben welcher mir als unbegründet zurückgewiesen wurde.
In diesem Schreiben heißt es urplötzlich das mir für die Zeit von 01.07. bis 30.09 MONATLICH 20,79 bewilligt wurden, welche mir aber nur einmalig gezahlt wurden.
Ausserdem ist in diesem Widerspruchsbescheid aufgelistet wie die Einkünfte ausgesehen haben:
Im Monat Juli war das anzurechnende Einkommen bei 1356,10 €
und im August waren es 1139,58 €.
Weiter heißt es dort, das das anzurechnende Einkommen aus den Monaten Juli und August den Bedarf übersteigt.
Warum habe ich dann im Juli noch die Leistungen erhalten, und warum wurde Aufhebung dann zum 01.08. gemacht und nicht zum 01.07.???
Ich denke die Sache ist wirklich ganz schön zerfahren, und ich werde bald einen Anwalt aufsuchen.
Also, nach wie vor, irgendetwas stimmt dort nicht! Oder ich habe da jetzt nen Brett vorm Kopp.
Wenn man einen Bewilligungsbescheid über´s ALG II aufhebt, dann geht dieses nur über § 48 SGB X.
Die Bestimmungen des § 48 SGB X unterscheiden zwei wesentliche Merkmale.
In § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X ist geregelt, dass ich einen Bewilligungsbescheid über´s ALG II immer nur mit Wirkung für die Zunkunft aufheben kann. Zukunft bedeutet hier, wenn man am 17.09.2007 einen Bescheid erstellt, dass die ALG II - Zahlung erst zum 01.10.2007 aufgehoben werden kann. Dieses ergibt sich daraus, dass das ALG II immer monatlich im voraus zu entrichten ist.
Aber wie es aussieht, hat man hier am 17.09.2007 nicht für die Zukunft aufgehoben, sondern rückwirkend. Eine rückwirkende Aufhebung eines Bewilligungsbescheides ist gem. § 48 Abs. 1 Satz 2 unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Aber wenn ich rückwirkend aufhebe, dann setzt dieses gleichzeitig voraus, dass Leistungen erbracht worden sind und demzufolge auch eine Rückforderung zu erfolgen hat.
Aber das ist hier auch nicht passiert. Was ist hier passiert?
Das war schlicht ein fach gesagt, Ingolstädter Landrecht ohne eine Rechtsgrundlage. Eine Aufhebung eines Bescheides, in der Hoffnung, dass sich der dumme ALG II-Empfänger nicht dagegen wehrt.
Im Klartext:
Du hast am 23.07.2007 einen Bescheid bekommen, in dem monatlich ein Betrag in Höhe von 20,79 Euro bewilligt wurde, darauf hast du vertraut und natürlich auch auf die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse.
Solange dieser Bescheid nicht aufgehoben wird, vertraust Du darauf, dass die Leistung zum 01. des Monats im voraus erbracht wird. Gleichfalls vertraust Du darauf, dass hieraus eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen KV aufgebaut wird.
Du reichst immer schön die Verdienstabrechnungen ein. Was soll man Dir vorwerfen; gar nichts!
Die Agentur braucht ein paar Wochen um den Anspruch aufgrund der eingereichten Verdienstbescheinigung zu prüfen; du vertraust immer noch.
In dieser Konstellation - Du hast alle Mitwirkunspflichten erfüllt (der Lohnnachweis des Freundes wurde zeitnah eingereicht) - kann die Agentur auch nicht zurückfordern, da hier der wohngeldrechtliche Selbstbehalt im Sinne von § 40 Abs. 2 SGB II zu berücksichtigen ist.
Also, wenn alles gesetzeskonform verlaufen wäre, dann hättest Du sowohl im August als auch im September die 20,79 Euro erhalten. Dieses hätte Versicherungspflicht in der GKV ausgelöst; du müsstes jetzt nichts selber zahlen. Ferner hätte die Agentur das ALG II in Höhe von 20,79 Euro (aufgrund des höheren Lohnes des Freundes) nicht zurückfordern können, da der wohngeldrechtliche Selbstbehalt im Sinne von § 40 Abs. 2 SGB II zu beachten ist.
Sorry, es tut mir leid; Du brauchst jetzt nen Fachanwalt für Sozial und Verfahrensrecht. So ein richtiger Spezi könnte Dich daraus hauen; da bin ich mir ziemlich sicher.
Glaube es mir, im Bereich des ALG II sind 70 % der Bescheide verfahrensrechtlich falsch.
Wenn man einen Bewilligungsbescheid über´s ALG II aufhebt, dann geht dieses nur über § 48 SGB X.
Die Bestimmungen des § 48 SGB X unterscheiden zwei wesentliche Merkmale.
In § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X ist geregelt, dass ich einen Bewilligungsbescheid über´s ALG II immer nur mit Wirkung für die Zunkunft aufheben kann. Zukunft bedeutet hier, wenn man am 17.09.2007 einen Bescheid erstellt, dass die ALG II - Zahlung erst zum 01.10.2007 aufgehoben werden kann. Dieses ergibt sich daraus, dass das ALG II immer monatlich im voraus zu entrichten ist.
Aber wie es aussieht, hat man hier am 17.09.2007 nicht für die Zukunft aufgehoben, sondern rückwirkend. Eine rückwirkende Aufhebung eines Bewilligungsbescheides ist gem. § 48 Abs. 1 Satz 2 unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Aber wenn ich rückwirkend aufhebe, dann setzt dieses gleichzeitig voraus, dass Leistungen erbracht worden sind und demzufolge auch eine Rückforderung zu erfolgen hat.
Aber das ist hier auch nicht passiert. Was ist hier passiert?
Das war schlicht ein fach gesagt, Ingolstädter Landrecht ohne eine Rechtsgrundlage. Eine Aufhebung eines Bescheides, in der Hoffnung, dass sich der dumme ALG II-Empfänger nicht dagegen wehrt.
Im Klartext:
Du hast am 23.07.2007 einen Bescheid bekommen, in dem monatlich ein Betrag in Höhe von 20,79 Euro bewilligt wurde, darauf hast du vertraut und natürlich auch auf die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse.
Solange dieser Bescheid nicht aufgehoben wird, vertraust Du darauf, dass die Leistung zum 01. des Monats im voraus erbracht wird. Gleichfalls vertraust Du darauf, dass hieraus eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen KV aufgebaut wird.
Du reichst immer schön die Verdienstabrechnungen ein. Was soll man Dir vorwerfen; gar nichts!
Die Agentur braucht ein paar Wochen um den Anspruch aufgrund der eingereichten Verdienstbescheinigung zu prüfen; du vertraust immer noch.
In dieser Konstellation - Du hast alle Mitwirkunspflichten erfüllt (der Lohnnachweis des Freundes wurde zeitnah eingereicht) - kann die Agentur auch nicht zurückfordern, da hier der wohngeldrechtliche Selbstbehalt im Sinne von § 40 Abs. 2 SGB II zu berücksichtigen ist.
Also, wenn alles gesetzeskonform verlaufen wäre, dann hättest Du sowohl im August als auch im September die 20,79 Euro erhalten. Dieses hätte Versicherungspflicht in der GKV ausgelöst; du müsstes jetzt nichts selber zahlen. Ferner hätte die Agentur das ALG II in Höhe von 20,79 Euro (aufgrund des höheren Lohnes des Freundes) nicht zurückfordern können, da der wohngeldrechtliche Selbstbehalt im Sinne von § 40 Abs. 2 SGB II zu beachten ist.
Sorry, es tut mir leid; Du brauchst jetzt nen Fachanwalt für Sozial und Verfahrensrecht. So ein richtiger Spezi könnte Dich daraus hauen; da bin ich mir ziemlich sicher.
Glaube es mir, im Bereich des ALG II sind 70 % der Bescheide verfahrensrechtlich falsch.
Ok, vielen Dank.
Ich habe für Donnerstag einen Termin beim Rechtsanwalt, und hoffe der kann mir weiter helfen.
Ich werde ihm auch deine Zeilen hier ausdrucken und vorlegen, ich denke das wird ihm helfen eine bessere Übersicht über das ganze zu bekommen.
Ich befürchte nur das die Fristen schon abgelaufen sind, aber die Krankenkasse ist ja erst letzte Woche mit der Forderung angekommen.
Dieser Staat und seine Gesetze verwirren mich immer mehr, man weiss schon garnicht mehr was noch richtig ist und nicht.
Ich halte dich auf dem Laufendem was bei der Geschichte rauskommt!!
Danke nochmal!!!
Ich habe für Donnerstag einen Termin beim Rechtsanwalt, und hoffe der kann mir weiter helfen.
Ich werde ihm auch deine Zeilen hier ausdrucken und vorlegen, ich denke das wird ihm helfen eine bessere Übersicht über das ganze zu bekommen.
Ich befürchte nur das die Fristen schon abgelaufen sind, aber die Krankenkasse ist ja erst letzte Woche mit der Forderung angekommen.
Dieser Staat und seine Gesetze verwirren mich immer mehr, man weiss schon garnicht mehr was noch richtig ist und nicht.
Ich halte dich auf dem Laufendem was bei der Geschichte rauskommt!!
Danke nochmal!!!