Betriebsferien fallen in die Wiedereingliederung

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Antworten
spencer
Beiträge: 2
Registriert: 17.12.2013, 15:15

Betriebsferien fallen in die Wiedereingliederung

Beitrag von spencer » 17.12.2013, 16:05

Hallo und einen schönen guten Tag,

nach einem Bandscheibenvorfall befinde ich mich seit den 12. Dezember in der Wiedereingliederung (3 Stunden pro Tag). Gestern habe ich erfahren, dass wir vom 23.12. - 31.12. Betriebsferien haben. In dieser Zeit würde ich mich in der 2.Stufe des Eingliederungsplanes befinden.
Jetzt sagt mir meine KK, dass es während der Wiedereingliederung keine Unterbrechung geben darf. Ich soll mich ab dem 23.12. wieder gesund schreiben lassen. Somit würde ich nach den Betriebsferien wieder mit 8 Stunden/Tag anfangen zu arbeiten, was ich definitiv noch nicht schaffen werde!
Gibt es noch eine andere Möglichkeit?

Viele Grüße
Spencer

Czauderna
Beiträge: 11183
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 17.12.2013, 16:26

Hallo, sehe ich nicht so - während der Wiedereingliederung besteht Arbeitsunfähigkeit und in der Regel zahlt die Kasse während dieser Zeit auch das Krankengeld weiter. Es ist nicht dir anzurechnen dass während dieser Zeit dein Arbeitgeber dich nicht arbeiten lassen kann. Man hätte das seitens des Arbeitgebers zwar schon im voraus mitteilen sollen - er hat schließlich seine Zustimmung vorher geben müssen zur Wiedereingliederung, aber die Kasse kann nun nicht sagen, dass du aufgrund der Betriebsferien jetzt auf einmal gesund sein sollst. Ich denke, die Kasse muss in diesem Fall das Krankengeld weiter-zahlen und die Wiedereingliederung wird entweder verlängert oder abgebrochen und im neuen Jahr neu eingeleitet.
Gruss
Czauderna

spencer
Beiträge: 2
Registriert: 17.12.2013, 15:15

Beitrag von spencer » 17.12.2013, 17:47

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Habe im Netz auch was verbindliches zu diesem Thema gefunden: [url]http://www.deutsche-rentenversicherung- ... 9_51R5.3.4

Mal sehen was die KK morgen dazu sagt.

Aha
Beiträge: 264
Registriert: 20.04.2010, 18:04

Beitrag von Aha » 17.12.2013, 20:43

..und nicht abwimmeln lassen. Wenn Feiertage in diese Zeit fallen könntest du auch nix dafür und die Maßnahme ist NICHT unterbrochen!

Swantje B.
Beiträge: 400
Registriert: 14.02.2011, 20:27

Beitrag von Swantje B. » 17.12.2013, 21:10

spencer hat geschrieben:Habe im Netz auch was verbindliches zu diesem Thema gefunden: http://www.deutsche-rentenversicherung- ... 9_51R5.3.4
Hallo Spencer,

die "rechtliche Arbeitsanweisung" ist nur für die Rentenversicherung verbindlich, nicht für die Krankenkasse. (Die Rentenversicherung zahlt Übergangsgeld, wenn die stufenweise Wiedereingliederung sich an eine Reha anschließt).

In den für die Kasse verbindlichen Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien ist die Frage nicht so deutlich beantwortet. Allerdings steht in diesen Richtlinen (§ 2) auch
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte auf Grund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann. Bei der Beurteilung ist darauf abzustellen, welche Bedingungen die bisherige Tätigkeit konkret geprägt haben. Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn auf Grund eines bestimmten Krankheitszustandes, der für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit bedingt, absehbar ist, dass aus der Ausübung der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung abträgliche Folgen erwachsen, die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen.
Nur weil Betriebsferien sind, bist du nicht plötzlich wieder gesund. Die ursprüngliche Wiedereingliederung wurde ja auch bis über die Betriebsferien hinaus geplant. Ebenfalls § 2:
Arbeitsunfähigkeit besteht auch während einer stufenweisen Wiederaufnahme der Arbeit fort, durch die dem Versicherten die dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben durch eine schrittweise Heranführung an die volle Arbeitsbelastung ermöglicht werden soll.
Auch nach der ursprünglichen Prognose (bei Planerstellung) bist du also weiter arbeitsunfähig.

Ich stimme Czauderna und Aha zu: Die Kasse muss zahlen, und du solltest dich nicht abwimmeln lassen.

Gruß
Swantje
Zuletzt geändert von Swantje B. am 17.12.2013, 21:13, insgesamt 1-mal geändert.

Carola
Beiträge: 368
Registriert: 20.12.2010, 16:27

Beitrag von Carola » 17.12.2013, 21:12

Wenn dir der Stress mit der Krankenkasse zuviel wird..
Der Stress dir aufs Gemüt geht, dich zurückwirft, kannst du
jederzeit die WE abbrechen, und gehst ganz normal ins Krankengeld zurück.
Schlag sie mir ihren eigenen Waffen, warum sollst du wegen Werksurlaub/Ferien wieder gesund sein auf einmal ?
Alles andere was hier geschrieben wurde..naja.
Abbrechen, neue Beantragen. Fertig, geh zu deinen Arzt, deine KK will dich verarschen, ansonsten hätte sie sowas nie gesagt..Punkt aus.
lg

Antworten