
Wenn man denn erst einmal, trotz negativem Urteil des MDK, eine Kostenübernahmebestätigung für eine Leistung "so wie beantragt" erhalten hat, gibt es dann auch nur den Hauch einer Möglichkeit, dass die Kasse es sich doch noch anders überlegt und aus ihrer Zahlungszusage irgendwie herauskommt?
Kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber da herrschen hier gerade "innerfamiliäre Unstimmigkeiten"


Danke schon mal und liebe Grüße,
Pawy