Brauche ganz dringent Euren Rat wegen Krankenkasse
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo,
grds. gehört es m.E. zu den Mitwirkungspflichten, sich bei der KK zu melden. Daher: Kurzer Anruf bei der Sachbearbeiterin: Ich werde die 10-wöchige Frist nutzen um zu überlegen, ob ich den Antrag auf Reha stelle.
Das Krankengeld kann erst für die Zeit nach den 10 Wochen versagt werden.
Vllt. will die Sachbearbeiterin Sie auch nur darauf hinweisen, wie es nach der Aussteuerung finanziell weitergehen kann.
MfG
ratte1
grds. gehört es m.E. zu den Mitwirkungspflichten, sich bei der KK zu melden. Daher: Kurzer Anruf bei der Sachbearbeiterin: Ich werde die 10-wöchige Frist nutzen um zu überlegen, ob ich den Antrag auf Reha stelle.
Das Krankengeld kann erst für die Zeit nach den 10 Wochen versagt werden.
Vllt. will die Sachbearbeiterin Sie auch nur darauf hinweisen, wie es nach der Aussteuerung finanziell weitergehen kann.
MfG
ratte1
Hallo ratte1
OK das habe ich verstanden . Ich habe bis jetzt immer mit gemacht damit ich gesund werde. Auch schon beim Arbeitsamt gemeldet. Da habe ich nächste Woche einen Termin was ich der KK noch nicht gesagt habe. Ich habe ein problem mit der Sacharbeiterin , die hat im Jahr 2008 einfach von heute auf morgen die Zahlung vom Krankengeld so gelegt das ich nur noch einmal im Monat geld bekomme. Ohne mir was zu sagen. Dann war ich bei der VDK die hat dann einen Anruf getan und ich bekam wieder so Geld wie der Arzt mich krank geschrieben hat. Dann im März bekam ich einen Anruf ich soll zum Arbeitsamt weil mein Krankengeld ausgesteuert ist. Das war auch wieder Falsch. Artest vom Arzt das im Jahr 2007 eine andere Krankheit war als jetzt usw. Da kann man mich ja verstehen das ich etwas vorsichtig bin. Ich kann aber jetzt nicht zur VDK weil ich keine Begleitperson habe.
Gruß
Tina
OK das habe ich verstanden . Ich habe bis jetzt immer mit gemacht damit ich gesund werde. Auch schon beim Arbeitsamt gemeldet. Da habe ich nächste Woche einen Termin was ich der KK noch nicht gesagt habe. Ich habe ein problem mit der Sacharbeiterin , die hat im Jahr 2008 einfach von heute auf morgen die Zahlung vom Krankengeld so gelegt das ich nur noch einmal im Monat geld bekomme. Ohne mir was zu sagen. Dann war ich bei der VDK die hat dann einen Anruf getan und ich bekam wieder so Geld wie der Arzt mich krank geschrieben hat. Dann im März bekam ich einen Anruf ich soll zum Arbeitsamt weil mein Krankengeld ausgesteuert ist. Das war auch wieder Falsch. Artest vom Arzt das im Jahr 2007 eine andere Krankheit war als jetzt usw. Da kann man mich ja verstehen das ich etwas vorsichtig bin. Ich kann aber jetzt nicht zur VDK weil ich keine Begleitperson habe.
Gruß
Tina
Hallo Tina,
Dein(e) Problem(e) wurden ja hier sehr ausführlich erörtert.
Aus meiner Sicht zieht sich die Schlinge um Deinen Hals langsam aber sich zu. Dies spiegelt sich auch auch Deiner letzten Antwort wieder, in der du ja Deine aktuellen Empfindungen beschreibst. Das Problem liegt ja nun offenkundig in der leider unglücklichen Kombination Deiner psychischen Probleme i.V.m. der Rechtslage. Die KK will Dich natürlich zur Reha bewegen, was ja auch Sinn macht. Deinen Partner steht es natürlich frei Dich zu begleiten. Aber seine Kosten muss er selbst tragen - Urlaub z.B.. Wenn du die Reha nicht willst, dann kennst die Konsequenzen. Damit ist die Sache spätestens nach Ablauf des KG-Anspruches für die KK erstmal erledigt. Sie sitzt am längeren Hebel.
Die Sterne stehen für Dich also nicht besonders günstig. Denn das AA wird, wie Czauderna schon geschrieben hat, nicht untätig bleiben und auf Dauer Druck auf Dich ausüben.
Ich denke die SB weiß genau wie du Dich füllst. Immerhin kennt Sie die Sachlage genau. Sie weiß also welchen Druck du selbst empfindest. Jedoch kann Sie nicht wirklich darauf Rücksicht nehmen. Immhin sitzt Ihr die bereits mehrfach angesprochene Fallsteuerung im Nacken. Und die heißt nicht umsonst STEUERUNG.
Ich an Deiner Stelle würde ein Gespräch suchen. Auch wenn es Dir schwer fällt. Ist aber immer leichter gesagt als geta. Insbesondere dann, wenn man noch nie selbst in solch einer Situation war. Wenn du Dich weiterhin der Reha bzw. Gespräche (egal ob KK oder AA) verweigerst, kann Dir aus meiner Sicht leider keiner mehr aus diesem Forum wirklich helfen.
VG
Hucky
Dein(e) Problem(e) wurden ja hier sehr ausführlich erörtert.
Aus meiner Sicht zieht sich die Schlinge um Deinen Hals langsam aber sich zu. Dies spiegelt sich auch auch Deiner letzten Antwort wieder, in der du ja Deine aktuellen Empfindungen beschreibst. Das Problem liegt ja nun offenkundig in der leider unglücklichen Kombination Deiner psychischen Probleme i.V.m. der Rechtslage. Die KK will Dich natürlich zur Reha bewegen, was ja auch Sinn macht. Deinen Partner steht es natürlich frei Dich zu begleiten. Aber seine Kosten muss er selbst tragen - Urlaub z.B.. Wenn du die Reha nicht willst, dann kennst die Konsequenzen. Damit ist die Sache spätestens nach Ablauf des KG-Anspruches für die KK erstmal erledigt. Sie sitzt am längeren Hebel.
Die Sterne stehen für Dich also nicht besonders günstig. Denn das AA wird, wie Czauderna schon geschrieben hat, nicht untätig bleiben und auf Dauer Druck auf Dich ausüben.
Ich denke die SB weiß genau wie du Dich füllst. Immerhin kennt Sie die Sachlage genau. Sie weiß also welchen Druck du selbst empfindest. Jedoch kann Sie nicht wirklich darauf Rücksicht nehmen. Immhin sitzt Ihr die bereits mehrfach angesprochene Fallsteuerung im Nacken. Und die heißt nicht umsonst STEUERUNG.
Ich an Deiner Stelle würde ein Gespräch suchen. Auch wenn es Dir schwer fällt. Ist aber immer leichter gesagt als geta. Insbesondere dann, wenn man noch nie selbst in solch einer Situation war. Wenn du Dich weiterhin der Reha bzw. Gespräche (egal ob KK oder AA) verweigerst, kann Dir aus meiner Sicht leider keiner mehr aus diesem Forum wirklich helfen.
VG
Hucky
Hallo,
richtig, Sie sind nicht verpflichtet dort anzurufen - reichen Sie einfach weiterhin jede Woche (oder in dem Zeitraum wie bisher) Ihren vom Arzt bestätigten Auszahlschein ein und gut ist es.
Wenn Sie die Kasse nochmals kontaktieren sollte sagen Sie doch einfach dass Sie eventuell den Antrag auf Reha einen Tag nach dem Leistungsende stellen werden - die Betonung liegt auf eventuell.
Die Kasse kann Ihnen gar nix - die hat doch selbst schriftlich festgelegt dass der Antrag innerhalb von 10 Wochen gestellt werden muss - also genügt es voll und ganz wenn der Antrag am letzten Tag dieser Frist bei der Kasse vorliegt und da das Leistungsende vor Ablauf dieser Frist liegt - was soll die Kasse da noch wollen ??
Gruß
Czauderna
richtig, Sie sind nicht verpflichtet dort anzurufen - reichen Sie einfach weiterhin jede Woche (oder in dem Zeitraum wie bisher) Ihren vom Arzt bestätigten Auszahlschein ein und gut ist es.
Wenn Sie die Kasse nochmals kontaktieren sollte sagen Sie doch einfach dass Sie eventuell den Antrag auf Reha einen Tag nach dem Leistungsende stellen werden - die Betonung liegt auf eventuell.
Die Kasse kann Ihnen gar nix - die hat doch selbst schriftlich festgelegt dass der Antrag innerhalb von 10 Wochen gestellt werden muss - also genügt es voll und ganz wenn der Antrag am letzten Tag dieser Frist bei der Kasse vorliegt und da das Leistungsende vor Ablauf dieser Frist liegt - was soll die Kasse da noch wollen ??
Gruß
Czauderna
Hallo alle zusammen,
habe heute mit der KK telefoniert und die Sacharbeiterin fragte mich nach dem Rehaantrag. Ich sagte ihr das die 10 wochenfrist nicht um sind. Sie sagte ja das wüsste sie aber das Krankengeld würde ja eher auslaufen als die 10 Wochenfrist. Ja da kann ich ja nichts für oder ? Sie sagte mir ich könnte auch einen Rentenatrag stellen wie der MDK das gesagt hätte ! Jetzt auf einmal ? Das wollte die Sacharbeiterin vor zwei wochen aber noch nicht hören. Weil der MDK geschrieben hat das ich momentan nicht für einer Reha tauglich bin. Dann hat sie mir gesagt sie könne ja für mich bei der Lva anrufen und einen Termin machen. Ich habe ihr gesagt das ich das morgen mit meinem Arzt bespreche. Ich habe ihr dann auch mal ganz nett gesagt das ich mich von Ihr unter druck gesetzt fühle und habe ihr alles am Kopf geschmissen was sie mir so angetan hat. Danach war die freundlich und hat sich bei mir Entschuldigt. Und ich war am telefon am weinen. Ich war aber stolz das ich ihr das gesagt habe. Ich möchte nicht das die für mich da anruft. Sie will mir ja nur gutes , sagt sie. Ich soll sie anrufen was der Arzt gesagt hat. Finde ich nicht OK. So das hat mir echt viele Nerveb gekostet, aber ich habe das geschafft.
1. Wie stelle ich diesen Antrag und wo bekomme ich diesen.
2. Der MDK hat gesagt eine Rente auf 1-2 Jahren dann wird neu untersucht
Bitte helft mir ich muß morgen zum Arzt
Lieben Gruß
Tina
habe heute mit der KK telefoniert und die Sacharbeiterin fragte mich nach dem Rehaantrag. Ich sagte ihr das die 10 wochenfrist nicht um sind. Sie sagte ja das wüsste sie aber das Krankengeld würde ja eher auslaufen als die 10 Wochenfrist. Ja da kann ich ja nichts für oder ? Sie sagte mir ich könnte auch einen Rentenatrag stellen wie der MDK das gesagt hätte ! Jetzt auf einmal ? Das wollte die Sacharbeiterin vor zwei wochen aber noch nicht hören. Weil der MDK geschrieben hat das ich momentan nicht für einer Reha tauglich bin. Dann hat sie mir gesagt sie könne ja für mich bei der Lva anrufen und einen Termin machen. Ich habe ihr gesagt das ich das morgen mit meinem Arzt bespreche. Ich habe ihr dann auch mal ganz nett gesagt das ich mich von Ihr unter druck gesetzt fühle und habe ihr alles am Kopf geschmissen was sie mir so angetan hat. Danach war die freundlich und hat sich bei mir Entschuldigt. Und ich war am telefon am weinen. Ich war aber stolz das ich ihr das gesagt habe. Ich möchte nicht das die für mich da anruft. Sie will mir ja nur gutes , sagt sie. Ich soll sie anrufen was der Arzt gesagt hat. Finde ich nicht OK. So das hat mir echt viele Nerveb gekostet, aber ich habe das geschafft.
1. Wie stelle ich diesen Antrag und wo bekomme ich diesen.
2. Der MDK hat gesagt eine Rente auf 1-2 Jahren dann wird neu untersucht
Bitte helft mir ich muß morgen zum Arzt
Lieben Gruß
Tina
Hallo,
na also geht doch - wenn Du nun einen Rentenantrag stellen willst dann kannst du dies tun. Mein Rat - erkundige dich bei der Rentenversicherung direkt oder bei der Stadtverwaltung oder auch bei deiner Krankenkasse nach der Adresse eines Rentenberaters der Rentenversicherung. Mit dem machst du einen Termin aus - wenn du Glück hast, kommt er/sie sogar zu dir nach Hause - mit besprichst du alles und der nimmt sogar deinen Rentenantrag entgegen und leitet ihn an die Rentenversicherungsträger weiter.
Damit ist dann erstmal alles klar - du kannst in aller Ruhe den Entscheid der Rentenversicherung abwarten, die Kasse muss und wird stille halten.
Lass dir vom Rentenberater in jedem Falle vor der Antragstellung auch schon mal deine evtl. Rentenhöhe berechen lassen.
Zur Unterstützung deines Rentenantrages lass dir von der Kasse eine Kopie des MDK-Gutachtens aushändigen.
Gruß
Czauderna
na also geht doch - wenn Du nun einen Rentenantrag stellen willst dann kannst du dies tun. Mein Rat - erkundige dich bei der Rentenversicherung direkt oder bei der Stadtverwaltung oder auch bei deiner Krankenkasse nach der Adresse eines Rentenberaters der Rentenversicherung. Mit dem machst du einen Termin aus - wenn du Glück hast, kommt er/sie sogar zu dir nach Hause - mit besprichst du alles und der nimmt sogar deinen Rentenantrag entgegen und leitet ihn an die Rentenversicherungsträger weiter.
Damit ist dann erstmal alles klar - du kannst in aller Ruhe den Entscheid der Rentenversicherung abwarten, die Kasse muss und wird stille halten.
Lass dir vom Rentenberater in jedem Falle vor der Antragstellung auch schon mal deine evtl. Rentenhöhe berechen lassen.
Zur Unterstützung deines Rentenantrages lass dir von der Kasse eine Kopie des MDK-Gutachtens aushändigen.
Gruß
Czauderna
Hallo Czauderna,
danke für die schnelle Antwort. Aber ich muß das doch auch mit dem Arzt besprechen oder ? Vom MDK habe ich alle befunde. Habe ich mir vom Arzt geben lassen das ich immer alles bei meinen Unterlagen habe. Hilft mir da auch die VDK ? Ich weiß das ich viele fragen habe , aber ist ja alles neu für mich.
Gruß
Tina
danke für die schnelle Antwort. Aber ich muß das doch auch mit dem Arzt besprechen oder ? Vom MDK habe ich alle befunde. Habe ich mir vom Arzt geben lassen das ich immer alles bei meinen Unterlagen habe. Hilft mir da auch die VDK ? Ich weiß das ich viele fragen habe , aber ist ja alles neu für mich.
Gruß
Tina
sicher kannst du das auch noch vorher mit deinem Arzt besprechen, aber mal ehrlich - was erwartest du dir davon ??Tina hat geschrieben:Hallo Czauderna,
danke für die schnelle Antwort. Aber ich muß das doch auch mit dem Arzt besprechen oder ? Vom MDK habe ich alle befunde. Habe ich mir vom Arzt geben lassen das ich immer alles bei meinen Unterlagen habe. Hilft mir da auch die VDK ? Ich weiß das ich viele fragen habe , aber ist ja alles neu für mich.
Gruß
Tina
Er ist dein Arzt und behandelt dich - die Frage ob du eine Rente beantragen sollst oder nicht, die musst du schon alleine beantworten - da hilft dir besser der Rentenberater - ja, auch der VDK könnte dir da behilflich sein.
Gruß
Czauderna