Darf ich bei bestehender Diagnose einen zweiten Arzt aufsuch

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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mrymen
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Registriert: 17.03.2008, 13:19

Darf ich bei bestehender Diagnose einen zweiten Arzt aufsuch

Beitrag von mrymen » 25.07.2008, 12:22

Guten Tag!
Erstmals großes Lob für dieses Forum!
Echt spitze!

Ich habe folgende Frage. Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.

Also, ich leide seit Jahren angeblich an Rheuma. Bin auch bei einem Rheumatologen in Behandlung. Er verschreibt eigentlich nur Tabletten.
Nun möchte ich zu einem neuen Rheumatologen gehen, ohne Ihm die
angebliche Diagnose mitzuteilen.
Mal schauen, welche art von Rheuma (wenn überhaupt) dieser feststellt!
Einen Überweisungsschein von meinen Orthopäden zum Rheumatologen
habe ich. Diagnose: unklare Ansatzdiagnosen

Darf ich einen weiteren Rheumatologen aufsuchen?
Könnte meine Kasse Probleme bereiten?
Darf ich die angebliche Diagnose vom Vorgänger-Arzt verschweigen?

Danke
frank

sunshiner81
Beiträge: 61
Registriert: 24.09.2007, 18:04

Beitrag von sunshiner81 » 25.07.2008, 16:38

In Deutschland hast du als gesetzlich Versicherter freie Arztwahl. Du kannst also jeder Zeit den Arzt wechseln. Da macht auch die Krankenkasse keine Probleme. Es kann halt nur sein, dass du die 10 Euro Praxisgebühr erneut zahlen mußt. Oder du läßt dir z. Bsp. vom Hausarzt eine Überweisung zum Rheumatologen geben, falls du dieses Quartal schon beim Hausarzt warst.

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