
zwei Fragen hätte ich. und zwar fahrgelderstattung/parkplatzgebühren
folgendes: Ein Pat. ist mehrwöchig im KH. Termin stand fest, aber nicht die länge des aufenthaltes. fahrkosten werden teils übernommen und parkplatzgebühr voll. (Sachbearbeiter )
beim nächsten aufenthalt werden die fahrkosten übernommen, nicht aber die parkplatzgebühr (Sachbearbeiter 2)
3. ambulanter aufenthalt (Sachbearbeiter 3) erklärt das nichts übernommen wird. und evtl. geprüft wird, ob nicht ein KH in näherer Umgebung behandeln könne. (was ausgeschlossen werden kann, da das krankenhaus die med. voraussetzungen nicht erfüllt wie das bereits behandelnde)
das fahrkosten nur übernommen werden, wenn ein stationärer aufenthalt stattgefunden hat ist bekannt. jedoch liegt beim pat. eine akute chronische krankheit, krebs, u.a. vor, so dass 3 monatige vorsorgeuntersuchungen (evtl. ambulant) angeordnet sind.
Gibt es hier eine Einzelfallregelung, Ausnahmen bei chron. Erkrankungen, oder Vorsorgeuntersuchungen b. Krebs?
Und: kann erwartet werden, wenn leistungen einmal gewährt wurden, dass diese auch weiterhin geleistet werden? (bei der gleichen Erkrankung)
Besten Dank für Antworten
workaholic
Anm. die einfache Fahrt beträgt 90km. der Pat. bezieht ALG II. von dessen Höhe man diese Kosten nicht bestreiten kann.