Fahrtkostenerstattung? KFZ-Fahrt in Klinik (OP)?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Fahrtkostenerstattung? KFZ-Fahrt in Klinik (OP)?
Hallo.
Ich hatte eine Leisten-OP.
Zur Klinik fuhr ich mit meinem eigenem Auto.
Mußte 3 Tage in Klinik bleiben.
Anschl. fuhr ich wieder mit meinem Auto heim.
Kann ich bei der Krankenkasse Fahrtgeld beantragen?
danke
sandra
Ich hatte eine Leisten-OP.
Zur Klinik fuhr ich mit meinem eigenem Auto.
Mußte 3 Tage in Klinik bleiben.
Anschl. fuhr ich wieder mit meinem Auto heim.
Kann ich bei der Krankenkasse Fahrtgeld beantragen?
danke
sandra
Re: Fahrtkostenerstattung? KFZ-Fahrt in Klinik (OP)?
Hallo,mrymen hat geschrieben:Hallo.
Ich hatte eine Leisten-OP.
Zur Klinik fuhr ich mit meinem eigenem Auto.
Mußte 3 Tage in Klinik bleiben.
Anschl. fuhr ich wieder mit meinem Auto heim.
Kann ich bei der Krankenkasse Fahrtgeld beantragen?
danke
sandra
Ja, aber wenn du nicht befreit bist, An den Eigenanteil denken.
Gruss
Czauderna
Re: Fahrtkostenerstattung? KFZ-Fahrt in Klinik (OP)?
Hallo Czauderna,Czauderna hat geschrieben:Hallo,mrymen hat geschrieben:Hallo.
Ich hatte eine Leisten-OP.
Zur Klinik fuhr ich mit meinem eigenem Auto.
Mußte 3 Tage in Klinik bleiben.
Anschl. fuhr ich wieder mit meinem Auto heim.
Kann ich bei der Krankenkasse Fahrtgeld beantragen?
danke
sandra
Ja, aber wenn du nicht befreit bist, An den Eigenanteil denken.
Gruss
Czauderna
danke für die Info.
Aber:
Ich hab ein Schreiben von der Kasse erhalten, wo diese
"ein ärztliches Attest über die Notwendigkeit eines Personenkraftwagens" die Verordnung Muster 4 (Krankenbeförderung) benötigt!
Ich habe natürlich pro Tag 10 Euro Krankenhausgeld bezahlt!
Bekomme ich nun die KM-Pauschale zur Klinik???
danke
sandra
Die 10 € pro Krankenhaustag muss jeder zahlen der nicht befreit ist.
Die gibt es (ausser bei einer Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen) nicht wieder.
Für die Fahrt ins Krankenhaus werden üblicherweise nur die Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels erstattet.
Nur wenn durch ein ärztliches Attest die Notwendigkeit des PKW nachgewiesen wird werden die Kilometersätze erstattet (unter Abzug des Eigenanteils)
Ach ja. Km-Satz sind 0,30 € pro Kilometer bei ärztlicher Notwendigkeit
Die gibt es (ausser bei einer Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen) nicht wieder.
Für die Fahrt ins Krankenhaus werden üblicherweise nur die Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels erstattet.
Nur wenn durch ein ärztliches Attest die Notwendigkeit des PKW nachgewiesen wird werden die Kilometersätze erstattet (unter Abzug des Eigenanteils)
Ach ja. Km-Satz sind 0,30 € pro Kilometer bei ärztlicher Notwendigkeit
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