Frage zur Ermittlung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Frage zur Ermittlung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen
Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ich meinen Thread im richtigen Bereich eröffnet habe. Wenn nicht, dann bitte ich einen Mod., ihn zu verschieben.
Nun zu meinem Anliegen. Ich habe im Oktober 2011 erfahren, dass ich Gebärmutterkrebs habe und sollte mich schnellstmöglich einer Operation unterziehen. Anfang November 2011 ging ich dann auch ins Krankenhaus. Dort blieb ich bis Februar 2012.
Wenige Tage nach meiner Entlassung erhielt ich die Rechnung über den Eigenanteil für den Krankenhausaufenthalt. Nachdem ich aus dem Krankenhaus entlassen wurde, war ich über 1 Jahr an meine Wohnung gefesselt. Ein Pflegedienst kam regelmäßig zu mir, um meine Bauchwunde zu versorgen. Ständig mussten neue Medikamente und Unmengen an Verbandsmaterial beschafft werden. Die Zuzahlungen waren enorm und so sagte man mir, dass ich mich befreien lassen kann, wenn ich 1 % meines Bruttojahreseinkommens schon an Zuzahlungen geleistet hätte.
Ich ließ mich dann für den Rest von 2012 befreien und hatte dann vor einigen Tagen sämtliche Rechnungen für Zuzahlungen eingereicht, die ich in 2012 geleistet hatte. In der Addition hätte mir die Krankenkasse ca. 200,- Euro erstatten müssen. Ich erhielt aber einen Bescheid, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die Rechnung über den Eigenanteil des Krankenhausaufenthaltes nicht zu 2012 gerechnet wird, sondern zu 2011, weil der Krankenhausaufenthalt in 2011 begonnen hätte. Würde das so stimmen, bräuchte die Krankenkasse keine Rückerstattung leisten.
Ich hatte Widerspruch eingelegt und es damit begründet, dass die tatsächliche finanzielle Belastung erst in 2012 stattgefunden hat, als ich die Rechnung zur Zahlung erhielt. Da ich meinen Widerspruch per E-Mail eingereicht hatte und um Bestätigung des Erhaltes bat, rief mich die Sachbearbeiterin an, um mir mitzuteilen, dass ich nur auf postalischem Weg Widerspruch einlegen könne, sie mir aber jetzt schon sagen könne, dass sie dem Widerspruch nicht stattgeben könne, ihn aber an die Widerspruchsstelle weiterleiten würde.
Kann mir von euch jemand sagen, ob es rechtens ist, dass die Rechnung über den Krankenhausaufenthalt, die ich erst im Februar 2012 erhielt und auch dann erst bezahlen konnte, für 2011 angerechnet wird?
Lieben Gruß
Nicki
ich hoffe, dass ich meinen Thread im richtigen Bereich eröffnet habe. Wenn nicht, dann bitte ich einen Mod., ihn zu verschieben.
Nun zu meinem Anliegen. Ich habe im Oktober 2011 erfahren, dass ich Gebärmutterkrebs habe und sollte mich schnellstmöglich einer Operation unterziehen. Anfang November 2011 ging ich dann auch ins Krankenhaus. Dort blieb ich bis Februar 2012.
Wenige Tage nach meiner Entlassung erhielt ich die Rechnung über den Eigenanteil für den Krankenhausaufenthalt. Nachdem ich aus dem Krankenhaus entlassen wurde, war ich über 1 Jahr an meine Wohnung gefesselt. Ein Pflegedienst kam regelmäßig zu mir, um meine Bauchwunde zu versorgen. Ständig mussten neue Medikamente und Unmengen an Verbandsmaterial beschafft werden. Die Zuzahlungen waren enorm und so sagte man mir, dass ich mich befreien lassen kann, wenn ich 1 % meines Bruttojahreseinkommens schon an Zuzahlungen geleistet hätte.
Ich ließ mich dann für den Rest von 2012 befreien und hatte dann vor einigen Tagen sämtliche Rechnungen für Zuzahlungen eingereicht, die ich in 2012 geleistet hatte. In der Addition hätte mir die Krankenkasse ca. 200,- Euro erstatten müssen. Ich erhielt aber einen Bescheid, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die Rechnung über den Eigenanteil des Krankenhausaufenthaltes nicht zu 2012 gerechnet wird, sondern zu 2011, weil der Krankenhausaufenthalt in 2011 begonnen hätte. Würde das so stimmen, bräuchte die Krankenkasse keine Rückerstattung leisten.
Ich hatte Widerspruch eingelegt und es damit begründet, dass die tatsächliche finanzielle Belastung erst in 2012 stattgefunden hat, als ich die Rechnung zur Zahlung erhielt. Da ich meinen Widerspruch per E-Mail eingereicht hatte und um Bestätigung des Erhaltes bat, rief mich die Sachbearbeiterin an, um mir mitzuteilen, dass ich nur auf postalischem Weg Widerspruch einlegen könne, sie mir aber jetzt schon sagen könne, dass sie dem Widerspruch nicht stattgeben könne, ihn aber an die Widerspruchsstelle weiterleiten würde.
Kann mir von euch jemand sagen, ob es rechtens ist, dass die Rechnung über den Krankenhausaufenthalt, die ich erst im Februar 2012 erhielt und auch dann erst bezahlen konnte, für 2011 angerechnet wird?
Lieben Gruß
Nicki
Hallo,
ja, das ist so, da der Krankenhausaufenthalt bereits im Jahre 2011 begann wird die gesamte Zuzahlung dem Jahre 2011 zugerechnet. Die Frage, wann der entsprechende Betrag tatsächlich gezahlt wurde spielt dabei keine Rolle - theoretisch hättest du den Betrag auch bei Beginn der Krankenhausbehandlung schon zahlen können oder auch erst im Jahre 2013. Da ich im Urlaub bin kann ich dir momentan keine gesetzliche Grundlage liefern aber ich bin sicher, da kommt von den Mitstreitern noch etwas dazu.
Gruss
Czauderna
ja, das ist so, da der Krankenhausaufenthalt bereits im Jahre 2011 begann wird die gesamte Zuzahlung dem Jahre 2011 zugerechnet. Die Frage, wann der entsprechende Betrag tatsächlich gezahlt wurde spielt dabei keine Rolle - theoretisch hättest du den Betrag auch bei Beginn der Krankenhausbehandlung schon zahlen können oder auch erst im Jahre 2013. Da ich im Urlaub bin kann ich dir momentan keine gesetzliche Grundlage liefern aber ich bin sicher, da kommt von den Mitstreitern noch etwas dazu.
Gruss
Czauderna
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- Registriert: 17.05.2013, 12:35
Hallo Czauderna,
es ist doch nicht so, dass ich mich geweigert habe, zum Beginn des Krankenhausaufenthaltes den Eigenanteil zu zahlen. Ganz davon abgesehen stand die Höhe noch gar nicht fest. Als ich ins Krankenhaus ging, sagte man mir, dass ich mit einem Aufenthalt von 2-3 Wochen rechnen müsse. Dass daraus dann 3 1/2 Monate werden, konnte niemand ahnen. Welche Summe hätte ich denn da schon zu Beginn zahlen sollen?
Aber ich danke dir für deine Antwort. Dann weiß ich jetzt zumindest schon mal, dass ich von meiner Krankenkasse - wie in der ganzen Zeit meiner Erkrankung - nichts zu erwarten habe.
Lieben Gruß
Nicki
es ist doch nicht so, dass ich mich geweigert habe, zum Beginn des Krankenhausaufenthaltes den Eigenanteil zu zahlen. Ganz davon abgesehen stand die Höhe noch gar nicht fest. Als ich ins Krankenhaus ging, sagte man mir, dass ich mit einem Aufenthalt von 2-3 Wochen rechnen müsse. Dass daraus dann 3 1/2 Monate werden, konnte niemand ahnen. Welche Summe hätte ich denn da schon zu Beginn zahlen sollen?
Aber ich danke dir für deine Antwort. Dann weiß ich jetzt zumindest schon mal, dass ich von meiner Krankenkasse - wie in der ganzen Zeit meiner Erkrankung - nichts zu erwarten habe.
Lieben Gruß
Nicki
Nun, Ihre Kasse hält sich an die Regeln, so wie es jede Krankenkasse tun würde und wird.KaeferModelle hat geschrieben:Dann weiß ich jetzt zumindest schon mal, dass ich von meiner Krankenkasse - wie in der ganzen Zeit meiner Erkrankung - nichts zu erwarten habe.
Und ob Sie von Ihrer Kasse nichts erwarten können? Ich denke, dass die Krankenkasse Ihre Behandlung seit mehr als 20 Monaten eine Menge Geld gekostet hat. Und diese Kosten wurden ohne mit der Wimper zu zucken übernommen - weil es eine Regel ist, an die sich die Kasse zu halten hat!
Das ist die gegenseitige Erwartung: Die eine Seite schuldet Zuzahlungen und Beiträge und die andere Seite die Kostenübernahme, wenn es darauf ankommt.
Alles im Rahmen der Regeln die vom Gesetzgeber und den vorgesehenen Institutionen (z. B. G-BA, IQWiG, etc.) vorgegeben werden.
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- Beiträge: 3
- Registriert: 17.05.2013, 12:35
Es ist interessant, was Sie alles meinen Worten entnehmen. Wo schrieb ich denn, dass ich schon seit 20 Monaten Leistungen beziehe? Ich bin seit fast 2 Monaten schon wieder berufstätig.derKVProfi hat geschrieben: ... Ich denke, dass die Krankenkasse Ihre Behandlung seit mehr als 20 Monaten eine Menge Geld gekostet hat. ...
Es gibt auch noch andere Erwartungen. Ich zahle seit fast 30 Jahren bei dieser Krankenkasse pünktlich meine Beiträge, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Im Gegenzug dazu erwarte ich von meiner Krankenkasse eine ebenfalls pünktliche bzw. zeitnahe Bearbeitung. Wenn dann aber mehrere Male die Zahlung des Krankengeldes um fast 2 Wochen verzögert wird, obwohl der Zahlschein nachweislich vorliegt, und wenn die Bearbeitung der Zuzahlungsbefreiung über 2 Monate dauert, dann wurden meine Erwartungen, die ich an die Krankenkasse gestellt habe, definitiv nicht erfüllt.derKVProfi hat geschrieben:...KaeferModelle hat geschrieben:Dann weiß ich jetzt zumindest schon mal, dass ich von meiner Krankenkasse - wie in der ganzen Zeit meiner Erkrankung - nichts zu erwarten habe.
Das ist die gegenseitige Erwartung: Die eine Seite schuldet Zuzahlungen und Beiträge und die andere Seite die Kostenübernahme, wenn es darauf ankommt.
Alles im Rahmen der Regeln die vom Gesetzgeber und den vorgesehenen Institutionen (z. B. G-BA, IQWiG, etc.) vorgegeben werden.
Das freut mich, ändert aber nichts an fortlaufenden Kosten und Behandlungen, so wie Sie es beschrieben haben, z. B. Kontrolluntersuchungen!KaeferModelle hat geschrieben:Es ist interessant, was Sie alles meinen Worten entnehmen. Wo schrieb ich denn, dass ich schon seit 20 Monaten Leistungen beziehe? Ich bin seit fast 2 Monaten schon wieder berufstätig.derKVProfi hat geschrieben: ... Ich denke, dass die Krankenkasse Ihre Behandlung seit mehr als 20 Monaten eine Menge Geld gekostet hat. ...
Das, was Sie kritisieren, sind zwar ärgerliche Sachverhalte, aber da ich seit 30 Jahren mit Krankenkassen und -versicherungen zu tun habe, normale bürokratische Vorgänge und Bearbeitungszeiten.
Das aber etwas "verzögetrt wird", was aktives und absichtliches Handeln unterstellt, bezweifel ich!