Guten Morgen liebe Mitglieder!
Ich gerade ein Problem mit meiner Krankenkasse und bin mir nicht sicher, wie ich mich nun weiter verhalten soll.
Anfang Dezember habe ich einen Antrag auf Verlängerung meiner Langzeitgenehmigung für Physiotherapie gestellt. Die Genehmigung ist am 14. 01.2014 abgelaufen. Somit erhalte ich nun keine Physiotherapie mehr, da mir meine Ärzte keine weiteren Verordnungen ausstellen, solange die Genehmigung der Krankenkasse nicht vorliegt.
Ich habe nun schon zig Mal bei meiner Krankenkasse angerufen und angefragt, wann ich mit einer Entscheidung rechnen kann. Jedesmal wurde ich mehr oder weniger freundlich vertröstet. Schriftlich habe ich bisher nur einmal eine Nachricht bekommen, dass die KK noch etwas Zeit für die Bearbeitung benötigt und um mein Verständnis bittet, allerdings ohne Angabe von Gründen.
Aufgrund meines Anrufes letzte Woche weiß ich, dass der MDK nun die Voraussetzungen für die Genehmigung bestätigt hat, leider habe ich aber immer noch nichts bekommen.
Meine Frage nun, was kann ich noch unternehmen, um an die für mich überaus wichtige Genehmigung zu kommen?
Gilt hier eigentlich auch die Rechtslage des § 13 Abs. 3a SGB V, wonach ein Antrag nach 5 Wochen als genehmigt gilt, wenn man bis dahin keine Nachricht von der Krankenkasse erhalten hat?
Ich würde mich über Tipps freuen, wie ich hier weiter vorgehen könnte, ohne mir zu schaden.
Gibt es Frist für die Bearbeitung von Anträgen?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo,
grundsätzlich gilt das schon, kommt aber auch auf den realen Sachverhalt an, z.B. auf die Frage ob die dem Antrag zugrunde liegende Leistungen auch medizinisch wirklich zum Leistungsbereich der Kasse gehört. In dem geschilderten Fall könnte man dies vermuten (Verlängerungsantrag), allerdings kann es auch sein, dass inzwischen schon eine Bearbeitung stattgefunden hat, z.B. Gutachterverfahren, so dass diese Grenze nicht mehr angesetzt werden kann. Man hätte dir aber auf jeden Fall dann eine entsprechende Zwischenbenachrichtigung geben müssen.
Mein Rat - die Kasse mal schriftlich anfragen und den § erwähnen.
Gruss
Czauderna
grundsätzlich gilt das schon, kommt aber auch auf den realen Sachverhalt an, z.B. auf die Frage ob die dem Antrag zugrunde liegende Leistungen auch medizinisch wirklich zum Leistungsbereich der Kasse gehört. In dem geschilderten Fall könnte man dies vermuten (Verlängerungsantrag), allerdings kann es auch sein, dass inzwischen schon eine Bearbeitung stattgefunden hat, z.B. Gutachterverfahren, so dass diese Grenze nicht mehr angesetzt werden kann. Man hätte dir aber auf jeden Fall dann eine entsprechende Zwischenbenachrichtigung geben müssen.
Mein Rat - die Kasse mal schriftlich anfragen und den § erwähnen.
Gruss
Czauderna