ich bin zwar selbst ein KK-Mensch, aber dass was ich hier bekommen habe von Freunden, übersteigt ein wenig meinen gesunden Menschenverstand. Vielleicht kann mir hier einer auf die Sprünge helfen.....


Folgender Sachverhalt:
Antragstellung Haushaltshilfe bei ambulanter Behandlung wegen einer akuten Verschlechterung der bestehenden Erkrankung. Antrag ausgefüllt und die Bescheinigung des Arztes musste auch ausgefüllt werden (klar, ist ja eine Mehrleistung). Nun wurde in der Bescheinigung nach dem medizinischen notwendigen Stundensatz gefragt. Es wurden 4 Stunden angegeben. Den Antrag an die zuständige KK (Erfinder der KK) und gewartet. Es kam eine Ablehnung. Begründung war das es eine 4-stündige amb. Behandlung nicht gibt und deshalb eine stat. Aufenthalt weder verkürzt noch vermieden wird (obwohl von Arzt so bescheinigt). Anruf beim Teamleiter bzw. Fax mit den Hinweis das es so vom Arzt verstanden worden ist das er dort die Stunden für die Haushaltshilfe einträgt. Wieder gewartet und die Ablehnung besteht weiter. Man sollte mitteilen ob das Fax als Widerspruch gewertet werden soll.
Nun mal meine Frage....soll man in den Widerspruch gehen oder habe ich was übersehen?
Danke für Eure Hinweise......

Ole