erstmal meinen herzlichen Dank an die Forenbetreiber, bin sehr, sehr dankbar dass ich es gefunden habe. Saugute Information !!!!!

Nun zu meinem Problem:
Meine Schwägerin hat sich während eines Türkeiurlaubes im Mai diesen Jahres das Sprunggelenk gebrochen. Die OP wurde in der Türkei stationär in einem KH durchgeführt.
Eine zusätzliche Auslands-KV bestand nicht.
Die Behandlungskosten in Höhe von 8950.- Teuronen wurden vor Ort nach einer Blitzüberweisung bar bezahlt.
Nun nach der "kurzen" Bearbeitungszeit von fast 4 Monaten (dass muss man sich mal vorstellen) wurden heute nur 4750.- Euro bezahlt.
Laut eines AOK-Bayern Mitarbeiters würde die AOK in diesem Fall ca. 70 - 75 % bezahlen.
Dehalb meine Frage, ist die Abrechnung der IKK korrekt, und wenn nein, wie kommt man zu seinem Recht?
Vorab bereits herzlichen Dank über das Feedback.
MfG
Robert