ist Familienversg. über Ehefrau (Rentnerin) möglich?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.05.2014, 22:46

Hallo,
was, das ist schon so lange her ?
Na, dann bin ich doch nicht raus.
Gruss
Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 04.05.2014, 08:41

Es ist natürlich immer schwierig etwas über drei Ecken zu beurteilen. Nach all den mir vorliegenden Informationen bin ich der Ansicht, dass die Kasse zunächst die Anhörung durchgeführt hat (wegen der 14tägigen Frist zur Rückäußerung) und nun ein Zweitgutachten eingeleitet wird.

Der Facharzt muss m. E. da schon einiges bringen. Das was der Hausarzt vorgelegt hat, ist mehr als dürftig.
Herr Rossi hat geschrieben:
was der HA geschrieben hat (Fragebogen der GKV für den MDK) -
was die GKV fragt ist schräg geschrieben und was der HA geantwortet hat, ist fett geschrieben:
Der MDK benötigt für seine Beurteilung zusätzlich folgende Unterlagen:
aktuelle Befundunterlagen -> hier lediglich zu stützenden Gesprächen [und irgendetwas was kein Mensch lesen kann, wegen der Sauklaue].
Psychischer Verlaufsbericht liegt nicht vor.


wegen welcher Diagnose/n besteht AU?
schwere reaktive Depression, F43.9G

Zeitpunkt des Wiedereintritts in AF absehbar?
Nein

AF bsteht voraussichtlich ab:
fraglich

welche diagn./therapeut. Maßnahmen sind in Bezug auf die AU auslösende/n Diagnose/n vorgesehen?
Psychotherapie ambulant

Mitbehandler:
entsprechende Namen und Anschriften angegeben

welche weiteren Maßnahmen sind angezeigt?
innerbetriebl. Arbeitsplatzwechsel
stufenweise Wiedereingliederung
med. Reha
Ernährungsberatung
Rückenschule
Umschulung
sonstuge (Sucht-, Soziotherapie, ...)

hier wurde nichts angekreuzt!

gibt es bei der Überwindung der AU andere Probleme?
Ja (z.B. Arbeitsplatz, Muttersprache, soziales Umfeld....):
Nein.

Ja, Arbeitsplatz: Durch erhebliche Mobbing/Bossing - Situation erst entstandene Symptomatik

sonstiges/Bemerkungen:
Psych. Verlaufsbericht liegt hier nicht vor.

so, ich glaub dat wars! Ich hoffe, ihr versteht das so, wie ich es geschrieben habe, weil vieles ist zum Ankreuzen, anderes wieder zum ausfüllen.... :roll:

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 04.05.2014, 11:26

nun ja, wenn die Angaben nicht ausreichend sind zur Beurteilung arbeitsfähig oder arbeitsunfähig, müssen die Kasse und der MDK Ermittlungen anstellen - am einfachsten mit einer persönlichen Untersuchung durch den MDK.

by the way: Herr/Frau Rossi, wenn du tatsächlich mit verschiedenen Kassen derartige Probleme hast/hattest solltest du vielleicht auch mal darüber nachdenken, ob das vielleicht auch (teilweise) an dir liegt. Frei nach dem Motto "wie man in den Wald hineinruft, so schallt es hinaus....."

keine Kritik, nur ein Hinweis zum Innehalten und nachdenken....

Herr Rossi
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a

Beitrag von Herr Rossi » 05.05.2014, 11:50

danke für eure Beteiliung!


zuerst nochmals zur Info:

dieser Fall des Themas ist noch "außergerichtlich", im Widerspruchsverfahren bei der GKV, die hier nicht genannt wurde! Dieser Fall spielt sich gerade erst ab!!!


mein Fall ist schon viele Jahre her und hat mit dem eingestellten Thema so nichts zutun, habe ich nur mal zur Info reingestellt, um zu verdeutlichen, Probleme können manchmal echt nicht nur Einzelfälle sein.
by the way: Herr/Frau Rossi, wenn du tatsächlich mit verschiedenen Kassen derartige Probleme hast/hattest solltest du vielleicht auch mal darüber nachdenken, ob das vielleicht auch (teilweise) an dir liegt. Frei nach dem Motto "wie man in den Wald hineinruft, so schallt es hinaus....."

keine Kritik, nur ein Hinweis zum Innehalten und nachdenken....
Damals war ich (nicht wie heute) nicht bissig etc., das bin ich erst durch diese ganzen Vorfälle geworden.

Hier wurden ganz normale Rezepte eingereicht und "sofort" abgelehnt. Ein Grund war, wie sich erst viele Jahre später herausstellte, als mir ein MDK-GA in die Finger kam, wo der GA sverdeutlichte, dass er an meine "Erkrankungen, die durch den unfall entstanden sind, nicht glaube" (nach dem Motto, die will nur die Versg. abkassieren.... Merkwürdig ist, dass es sich immer nur um diesen einen GA handelt und dieser noch heute meine Erkrankungen, Behinderungen etc. in Frage stellt, indem unter den Diagnosen steht: "V.a. ...." also "Verdacht auf", statt die Diagnose klar zu benennen!

Dabei sind die Erkrankungen und Behinderungen mittels MRT und CT nachgewiesen, was aber damals (kurz nach dem Unfall) eben noch nicht der Fall war. Hier wurde zuerst am falschen Ende Differenzialdiagnostik betrieben, da ich vor dem Unfall eine "Vorerkrankung" hatte, die zwar ausgeheilt war und keine Symptome mehr zeigte, dennoch stürzten sich alle Mediziner und Diagnostiker immer nur darauf. Erst Monate später fanden Spezialisten heraus, dass die Ursache eine ganz andere war/ist, was natürlich die gegn. Versg. nicht anerkennen möchte!!!

Und dies ist der eigentliche Grund, die gegn. Versg., denn ich wurde damals immer und überall gefragt, ob noch ein "Verfahren wegen Schadenersatz und Schmerzensgeld" laufen würde und dies war ja der Fall. (nein, ist immer noch, da inzwischen wegen zahlreicher Verfahrensfehler, Verfletzung der Grundrechte etc. p.p. die deutsche Rechtsprechung versagt hat und ich deshalb die BRD beim Europ. Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verklagen muss! Wird sicherlich auch einige Jahre dauern...)!

Sobald Mediziner erfahren hatten, dass da noch ein Verfahren anhängig war, hatte ich plötzlich nichts mehr, war alles nur Einbildung, psychosomatischer Natur, ein Hypochontrie.... (und dies ist leider nicht nur meine Erfahrung, sondern dies geht sehr sehr vielen Patienten so!).
Der MDK-GA warf mir damals bei einer Untersuchung vor, "ich sei ja noch viel zu jung um so krank sein zu dürfen!", worauf ich entgegnete "aber nicht um zu können!" Immerhin hätte ich mir das nicht ausgesucht und für einen unverschuldeten Unfall, könne ich schließlich auch nichts... was den GA nicht interssierte. Nach dieser Bemerkung, wurde ich "gar nicht mehr begutachtet", ich durfte nur antanzen, man ließ mich lange warten, während alles was nach mir kam, vor mir wieder ging, dann kein Gruß, keine Untersuchung, kein Gespräch, nur eine abfällige Bemerkung (ich sehe doch gut aus, solle mich nicht so anstellen, wolle doch bloß nicht zur Arbeit gehen... klar im eigenen Familienbetrieb, wo ich hinten und vorne fehlte, weil sich die Familie keinen and. Angestellten leisten konnte, weil dieser nicht für so wenig Geld arbeiten würde, wie ich es gemacht hatte - ist doch klar, ist die Familie, da macht man eben so etwas... PUNKT!).
(übrigens hat der gleiche GA auch das MDK-GA für den im Thema beschriebene Betroffenen verfasst. Dieser GA leitet den MDK und ist dafür bekannt, solche GA zu schreiben, die eben sehr fragwürdig sind, sagen wir es einmal so, eher "versicherungsfreundlich" als neutral (im Sinne der GKV eben), nnicht auf den wissenschaftlich neuesten Stand, meist auch unrechtmäßig (also gegen die gesetzlichen Verankungen/Regelungen) etc. p. p.

Die GAen bekam ich dann erst Monate später zu Gesicht und während das 1. GA noch eine ganze Seite Text umfasste, war das nächste und die folgenden GA (nach meiner Bemerkung) nur noch wenige Sätze kurz... interessant waren auch einige handschriftliche Bemerkungen des Sachbearbeiters der KK auf dem GA des MDK selbst (wie nicht vermittelbar beim AA = Arbeitsamt u.v.m.).

Ich denke, der Unfall, das damit zusammenhängende Entschädigungsverfahren gegen die gegn. Versg., die falsche Diagnostik in die falsche Richtung und deshalb auch offene, fragliche Ursache meiner Erkrankungen und Behinderungen, die erst Monate später durch aufwendige Spezialuntersuchungen (die die KK auch nicht bezahlen wollte und die gegn. Versg. schon mal gar nicht, ist doch klar!) festgestellt werden konnten, dies alles war nicht förderlich, sondern eher hinderlich! Was ich damals alles nicht wusste, war z.B. dass ich den Anspruch gehabt hätte auf Behandlungen, auf Hilfmittel etc., die mit dem Unfall evtl. in Zusammenhang stünden, dass die KK diese hätte dennoch zuerst einmal bezahlen müssen, ergo in Vorkasse treten müsste, auch wenn noch nicht geklärt war, ob die gegn. Versg. haftbar ist, gemacht werden kann oder wie auch immer. Stattdessen war die Standard-Ausrede der KK, dafür sind wir nicht verantwortlich, das MUSS die gegn. Versg. tragen und nicht wir! Mein Rechtsanwalt (RA) war leider auch nicht der Hellste, eigenlich ein Idio... (Vollkoffer) und weil ich damals dachte, du hast einen RA, auf den du dich doch verlassen können musst, ging zunehmend immer mehr schief... Erst als ich begann mich schlau zu machen, mich selbst um die Dinge zu kümmern, was eigentlich Aufgabe des RA gewesen wäre, erst da ging es wieder langsam aufwärts.

Der GA will bis dato meine nachgewiesenen Erkranknungen und Behinderungen NICHT anerkennen, wie gesagt, es steht grundsätzlich V.a. bei den Diagnosen und entsprechend fragwürdig und negativ wurde dann auch das GA verfasst. und dider GA ist dafür bekannt (bei zahlreichen anderen Patienten, die ich durch eine Selbsrhilfegruppe habe kennenlernen dürfen... immer die gleiche Masche.....) und die KKen reagieren fast immer gleich... mit Ablehnung des Rezeptes/Antrages.[/b]

Herr Rossi
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Amt rät, GKV mit einstweil. Verfügung über SG zwingen

Beitrag von Herr Rossi » 08.05.2014, 12:19

er ist nun ein Stück weiter gekommen, obwohl die KK sich immer noch nicht gemeldet hat! Inzwischen wurde das letzte KG für April ausgezahlt und er war beim Amt um zu klären, wer denn jetzt für ihn zuständig ist und leisten muss. Das Sozialamt ist es nicht, obwohl er nicht arbeitslos und nicht erwerbsfähig ist!!! Aber laut Amt zählt das für die, was der MDK behauptet und der sagt ja, er sei AF ab 1. Mai. Dennoch ist er nicht arbeitslos, weil das Beschäftigungsverhältnis noch besteht! Also wurde er zum Job-Center verwiesen um dort einen Antrag auf ALG II (Hartz IV) zu stellen. Die Ämter hatten sich teefonisch kurzgeschlossen, denn sonst würde er beim Job-Center an einen geraten, der ihn versuchen würde zu vermitteln, was ja nicht geht, da er nicht arbeitslos ist und zudem AU, auch wenn dies vom Amt nicht anerkannt wird, denn dazu müsste er zuerst zum Amtsarzt!

Nun ja, der Ober-Guru dort hat nun alles in die Wegegeleitet, geht davon aus, dass er nicht mehr zum Amtsarzt muss, da die Sache klar sei, denn die KK hat ihm auf jeden Fall zu "Unrecht" das KG entzogen!!! Er selbst hat einen solchen Fall noch nie gehabt, aber etwas ähnliches sei üblich, die GKVs würden zunehmend versuchen, Leistungen in Form von KG einsparen zu wollen und dies auf den Rücken der Versicherungsnehmer und Patienten.

Ihm wurde nun geraten, er solle bei Gericht eine "einstweilige Verfügung" beantragen (das würde auch ohne Rechtsanwalt gehen!), damit die KK zu einer schnelleren Entscheidung gezwungen werde, weil sie hier eindeutig "gegen das Gesetz verstoßen hat"!!! Ich nehme nun einmal an, dass hier das Sozialgericht zuständig sein dürfte.

Kennt sich hier jemand damit aus??? Reicht hier ein formoser Antrag via Faxsendung??? Oder vorab per fax und Original an Gericht nachsenden??? Wie muss man vorgehen??? Wie findet man heraus, welches Gerichtsbarkeit zuständig ist, also SG in XY oder SG in AB? Ist hier der Wohnort vom Antragsteller ausschlaggebend oder der Sitz der KK???

danke an alles, die sich beteiligen werden!!!

Poet
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Beitrag von Poet » 08.05.2014, 12:51

@Herr/Frau Rossi: Die Meinung des "Ober-Gurus" vom Sozialamt ist schön zu wissen, hat aber keine Relevanz. Das KG wurde eingestellt aufgrund der MdK-Entscheidung auf "arbeitsfähig", diese widerum basiert auf sehr sehr dürftigen Angaben des Hausarztes. Dagegen gilt es jetzt vorzugehen mit einem zweiten Gutachten, einer persönlichen Vorstellung und mit dem Widerspruch.

Zur Sinnhaftigkeit des Antrages auf eine einstweilige Verfügung an sich wurde hier bereits geschrieben, Dein Kumpel ist jedoch noch auf dem Widerspruchsweg, also noch weit vor einem Gang zum Gericht.

Herr Rossi
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Beitrag von Herr Rossi » 08.05.2014, 13:12

Hallöle,

nein der Ober-Guru vom Job-Center (JC) meinte nicht den "regulären Gerichtsweg", den kann man ja erst nach Ablehnungsbescheid des Widerspruchausschusses" gehen, sondern er meinte dies zusätzlich zum Widerspruchsverfahren (WV)!!! Ergo, er solle das WV weiter laufen lassen und zusätzlich über das gericht mit einer Einstweiligen Verfügung (EV) der KK Druck machen, weil:

dies eindeutig "gesetzeswidriges Handeln" darstelle!!!

Eigentlich dürfe er vom JC gar keine Leistungen erhalten, da er gar nicht vermittelbar ist und damit wäre das Sozi-Amt zuständig, die sich aber auch rauswinden können, weil... bla bla bla... immer die selbe Laier! Damit er nun nicht auch noch das JC verklagen müsse, denn von irgendetwas muss er ja leben können und die KK hier absolut zu Unrecht das KG eingestellt hat, weiß er von anderen Fälle, denen das KG auch zu Unrecht eingestellt worden war, aber eben aus anderen Gründen wie bei ihm, dass es diesen Weg geben würde und dann vom Gericht eine sehr kurze Frist verhängt werden würde, wo die KK einen Bescheid mit Leistungsbewilligung abgeben müsse, sowie die Fehlleistungen nachzuzahlen habe und zwar "sofort" und nicht erst in 4 Wochen oder so!!!

Kenne mich zwar mit vielen Gesetzen und Rechtssprechungen aus, jedoch hierüber weiß ich nichts, deshalb meine Frage, ob jemand was weiß!

broemmel
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Beitrag von broemmel » 08.05.2014, 13:36

Also um da eine fundierte Info zum angedachten Vorgehen des Ober-Gurus vom Job-Center abgeben zu können fehlt noch ein wichtige Info.

Er sagt das ein "gesetzeswidriges Handeln" vorliegt. Wenn er das so bestimmt sagt dann kann er doch auch sagen gegen welche Gesetze verstossen wird.

Nach den bisher bekannten Informationen hat die Kasse die Krankengeldzahlung eingestellt weil ein MDK Gutachten vorliegt das Arbeitsfähigkeit aussagt.

Nach den AU Richtlinien hat dieses Gutachten Vorrang vor der Beurteilung des behandelnden Arztes. Also liegt keine Arbeitsunfähigkeit vor und damit auch kein Krankengeldanspruch.

Welches Gesetz meint nun der Ober-Guru?

Herr Rossi
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Beitrag von Herr Rossi » 08.05.2014, 13:53

nach den AU-RL darf keine "Ursächlichkeit der Krankheit/Erkrankung" für die AU eine Rolle spielen, ebenso auch nach dem SGB V (§§ 44-48 ). Es liegen Erkrankungen vor, auch kann er wegen dieser Krankheiten nicht zur Arbeit gehen, weil sich sonst sein Gesundheitszustand verschlechtern würde, ergo werden die Voraussetzungen für eine AU erfüllt und damit auch der Anspruch auf KG (so auch die Gerichtsbarkeit/Rechtssprechung im Sozialrecht und im Zivilrecht in Bezug auf Krankentagegeld einer priv. Zusatzversicherung). D.h. der MDK hat mit seiner AF-Begründung gegen das bestehende Gesetz verstoßen, weil er die "Ursächlichkeit", also Kausalität einer gesundheitlichen Störung in Betracht zieht und die bestehenden Gesundheitstsörungen an sich! Denn die Gesundheitsstörungen wurden diagnostiziert und liegen somit auch vor! Spätestens nach erhalt des Begründungsschreiben zum Widerspruchsverfahren des Betreffenden, dem ein Gutachten des Psychiaters beigefügt wurde (diese Auskunft hat er heute vom Psychiater erhalten, dass es sich bei dem ausgestellten Bericht um ein GA handelt, weil er auch Gutachter ist), hätte die KK den gegen das Gesetz erhobene Einstellungsbescheid sofort zurückziehen und sofort einlenken müssen, das Widerspruchsverfahren hätte sofort eingestellt werden müssen - DA DIE EIGENTLICHE GRUNDLAGE FÜR DIE AF-ERHEBUNG DURCH DAS MDK-GA FALSCH WAR UND GEGEN DAS GESETZ VERSTÖSST!!!

Um es jetzt mal nur ganz kurz auf den Punkt zu bringen.

Poet
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Beitrag von Poet » 08.05.2014, 23:36

@Herr/Frau Rossi: Ich bringe es mal genauso auf den Punkt: Wenn man in eine falsche Richtung rennt, bringt es gar nichts, das Tempo zu erhöhen.

Eine Begutachtung nach Aktenlage ist nicht generell rechtswidrig, das Begutachtungs-Ergebnis des MdK hier auch nicht und die Einstellung des KG auch nicht. Es gibt gegen diese Entscheidung die beschriebenen Rechtsmittel und es gibt nur einen - den regulären - Rechtsweg.

Lass uns alle Energie für Deinen Kumpel einsetzen und weniger für Einschätzungen über Gesetzeswidrigkeiten.100% der Dauerposter hier kennen sich sehr gut aus was gesetzlich und ungesetzlich ist.

Herr Rossi
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Beitrag von Herr Rossi » 09.05.2014, 15:15

richtig, eine Begutachtung n. Aktenlage ist generell nicht rechtswidrig, jedoch in diesem Fall nicht nur rücksichtslos, sondern auch durch zahlreiche Urteile nachweisbar, hätte ein persl. Gespräch erfolgen MÜSSEN, also eben nicht nach Aktenlage!!!

Ich habe von ein zusätzl. Einstw. Verfügung auch noch nicht gehnört, deshalb dachte ich mal, frag mal nach, ob jemand was weiß... ist aber nicht der Fall... Weiß auch nicht, was ich davon halten soll....


Fest steht, die Entscheidung wurde rechtswidrig vorgenommen:
-nach Aktenlage ohne persl. Begutachtung (Gespräch) bei einer psych. Erkrankung,
-das Heranziehen der Kausalität/Ursächlichkeit einer Erkrankung, die eben rein gar nichts mit einer Voraussetzung für eine AU und damit für den KG-Anspruch zu schaffen hat,
-fehlerhafte Prüfung der KK was die Angaben und Entscheidung des MDK-GA angeht. Dies hätte der KK auffallen müssen und sie hätte deshalb (von Amts wegen) prüfen müssen, was nicht erfolgt ist.

Nur um mal die gröbsten Fehler zu benennen! Alle, egal wo er seine Geschichte erzählt, sind über diese Handlungsweise schockiert und entsetzt.... der Psychiater, der Therapeut, die vom Sozi-Amt und Job-Center...... Nur deshalb, weil ihnen klar ist, dass diese Handlungsweise unrecht ist, bekommt er von Seiten des Amts Unterstützung. Derzeit ist er noch dabei alle Anträge auszufüllen (hat einige zusätzlich bekommen, von denen er vorher nichts wusste), Nachweise raussuchen etc.p.p., damit er dann alles komplett abgeben kann. Das JC meint, dass er wohl nicht zum Amtsarzt braucht, da dies eigentlich klar sei, man es anerkennen würde, dass er AU ist und nicht vermittelbar (so wurde es jetzt eingetragen).... bleibt dann nur noch abzuwarten, ob und wann sie endlich zahlen, denn die restliche KG-Nachzahlung hält auch nicht ewig!!!

Er hat nun auf seine Art und Weise nochmals Druck gemacht, da er bis dato ja keine Bestätigung erhalten hat über den Eingang seiner begründung des Widerspruchs. Nicht dass dies sozusagen unter den Tisch gekehrt wird!!!

Ansonsten ist er ziemlich fertig mit der Welt, weil es für ihn sehr anstrengend ist. Beim JC war er mehr als 4 Stunden und musste 5 Sachbearbeitern immer wieder das Gleiche erzählen. Zweimal ist er zusammengeklappt, was keinen interessiert hat, nur seinem Beistand, der sich sofort kümmerte. Wäre er alleine gewesen, wäre es wohl sehr fraglich, ob die med. Hilfe gerufen hätten, wenn es ihnen noch nicht aufgefallen war, dass er vom Stuhl rutschte... was sind das nur für Menschen - schon total abgestumpft, weil zu viele die dollsten Storys erzählen (oder so ähnlich)????
Typische Probleme eines psyh. Erkrankten eben, dieses nix gebacken bekommen, sich nicht konzentrieren können, mit allem überfordert sein..... alleine seine Sachlage einmal darstellen zu müssen, ist schon sehr anstrengend und Kräfte raubend, es dann aber gleich 5 mal hintereinander binnen 4 Std., dass wäre sogar für mich ein Alptraum und Horror-Erlebnis! :shock:

Poet
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Beitrag von Poet » 09.05.2014, 18:27

@Herr/Frau Rossi: Du vergisst bei Deiner Darstellung immer den Anteil des behandelnden Arztes an der Situation und Deine Einstellung zur Rechtswidrigkeit wird nicht richtiger je öfter Du es wiederholst. :-)

Rein abstrahiert betrachtet: Dein Kumpel hat ggf. Anspruch auf eine Leistung der Kasse, diese hat sich med. Rat eingeholt und aufgrund diesem die Leistung ersteinmal nicht gewährt. Jetzt gilt es die entsprechenden Rechtsmittel einzulegen um das aufzuheben.

Die von Dir beschreibene Situation beim JC steht gegen Deine Einschätzung, dass die ihm helfen weil ihm Unrecht geschehen ist.

Ich denke die müssen ihm finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt geben, wie sie jedem Bedürftigen nach entspr. Kriterien Unterstützung geben. Dabei spielt es keine Rolle ob die finanzielle Situation entstanden ist weil obiges passiert oder derjenige Millionen an der Börse verzockt hat und blank ist.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 10.05.2014, 08:52

Ich bin ja ziemlich einfach gestrickt und verkürze alles möglichst auf das Notwendige.

Dem Bekannten wurde das Krankengeld eingestellt weil der MDK auf arbeitsfähig entschieden hat.

Weil die Kasse kein Krankengeld zahlt gewährt das JC ALG 2 aufgrund der Bedürftigkeit (nicht weil die Kasse etwas angeblich unrechtes gemacht hat)

1. Wurde vom Bekannten Widerspruch eingelegt mit der Bitte um eine persönliche Begutachtung?
2. Haben die behandelnden Ärzte den Widerspruch unterstützt? Nicht nur mit schönen Worten sondern mit ausführlichen Attesten bei denen die Gründe für die weitere AU aufgeführt wurden? z. B. Es liegen folgende Diagnosen vor...... Daraus ergeben sich folgende Einschränkungen..... Daher besteht AU in der Beschäftigung als... oder keine Vermittlungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

3. Wenn das erfüllt ist, wurde der Eingang von der Kasse bestätigt? Wenn ja, wurden die Unterlagen dem MDK zur erneuten Begutachtung übergeben?

4. Wenn ja, anfragen bei der Kasse wann die Begutachtung erfolgt. Notfalls soll die Kasse halt beim MDK telefonisch nachfragen.

5. Begutachtung durchführen und Ergebnis abwarten. Falls positiv alles gut, das JC bekommt seinen Erstattungsanspruch erfüllt und das KRG wird nachgezahlt.

6. Ergebnis negativ. Bescheid verlangen und sofortige Vorlage beim Widerspruchsausschuss der Kasse.

7. Nach Termin zur Verhandlung nachfragen und kurzfristig das Ergebnis verlangen.

8. Ergebnis positiv... siehe Punkt 5

8a Ergebnis negativ > Klage vor dem Sozialgericht.

Alles andere ist nicht zielführend und lenkt nur vom Wesentlichen ab.

Herr Rossi
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Beitrag von Herr Rossi » 10.05.2014, 13:15

ein großes Problem beim Amt ist, dass ihm eigentlich keine Leistungen zustehen, da er "nicht erwerbsfähig ist, noch in einem Beschäftigungsverhältnis steht und noch nicht ausgesteuert ist, sowie noch kein Renteantrag gestellt wurde."
Ich habe nun aber gelesen, dass diese Punkte nicht ganz richtig sein sollen, denn auch "Erwerbstätige, also die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen" steht ebenfalls vom Amt Leistungen zu, auch sei die Au nicht zwingend ein Ausschluss-Kriterium. Es ist also alles eine Frage, wie es vom Amt angegangen und betrachtet wird!!!! Dies scheint nun richtig zu laufen, aber auch nur, weil der Teamleiter dahintersteht und er die Meinung vertritt, dass dies so von der KK hätte gar nicht beschieden werden dürfen (aus den schon öfter erwähnten Gründen). Wäre dies nun nicht der Fall, hätte er vielleicht auch abgelehnt und er wäre irgendwie zwischend en Ämtern hin- un hergeschoben worden, bis die dann mal irgendwann und irgendwer ihre Verantwortlichkeit erkennen würden.... so läuft es nämlich i.d.R., leider... und so kenne ich es auch von zig anderen. Also hat er Glück im Unglück gehabt, dass er "nur" vom Sozi zum JC verwiesen worden war und dort das Sozi mit dem Teamleiter des JC eine Vereinbarung getroffen hatte.

Aber, eigentlich ist dies auch wahr, ist es auch egal, warum, wieso, weshalb.... Hauptsache es läuft!


1. Ja
2. ja bis auf den Hausarzt, der zu diesem zeitpunkt eben nur sehr dürftige Infos hatte was die laufende Therapie angeht. Er hätte dort aber jederzeit (laut Pat.) anrufen können, einen Zwischenbericht anfordern oder wie auch immer, was er aber nicht machte

3. es wurde lediglich der Eingang des formlosen Widerspruchs bestätigt, nicht aber den Eingang der Begründung!!! Und darum geht es ja!!! Wo bleibt die Bestätigung???? Sie ist fristwahrend an die KK gegangen.

4. es erfolgte wie schon gesagt "keine weitere Mitteilung", nur der Eingang des formlosen Widerspruchsschreiben wurde bestätigt, mehr nicht!!!

5. wäre schön, wenn es soweit kommen würde...

6. ich gehe mal davon aus, dass beim neg. Bescheid, dann geklagt werden muss, was ihm inzwischen auch recht wäre, weil das zuständige SG ist zwar sehr weit weg, aber die sind echt gut drauf und haben schon mehrfach die GKV's und damals noch Arbeitsämter in ihre Schranken verwiesen. Meine Klagen gingen damals auch alle anstandslos und schnell durch, die Richter nehmen dann auch kein Blatt vor den Mund und erteilen oftmals auch nicht nur ein Du-Du-Du, sondern verhängen schon mal ein Ordnungsgeld oder auch eine Zahlung zur Entschädigung wegen grober Fahrlässigkeit oder bei Willkür so und so!

7. wenn es nochmals zur Widerspruchsentscheidung kommen sollte, klar

8. bleibt abzuwarten, ob die nochmals den Widerspruchsausschuss einsetzen oder gleich einen Rechtsbehelf für die Klage angeben!?

und genau, weil dies alles "unklar" ist, keine Bestätigung für die Begründung vorliegt, muss er eben nochmals nachfragen und Druck machen - denn er will nun wissen, was mit seiner Begründung passiert ist!!!

broemmel
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Beitrag von broemmel » 10.05.2014, 16:29

Herr Rossi hat geschrieben:ein großes Problem beim Amt ist, dass ihm eigentlich keine Leistungen zustehen, da er "nicht erwerbsfähig ist, noch in einem Beschäftigungsverhältnis steht und noch nicht ausgesteuert ist, sowie noch kein Renteantrag gestellt wurde."
Ich habe nun aber gelesen, dass diese Punkte nicht ganz richtig sein sollen, denn auch "Erwerbstätige, also die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen" steht ebenfalls vom Amt Leistungen zu, auch sei die Au nicht zwingend ein Ausschluss-Kriterium. Es ist also alles eine Frage, wie es vom Amt angegangen und betrachtet wird!!!! Dies scheint nun richtig zu laufen, aber auch nur, weil der Teamleiter dahintersteht und er die Meinung vertritt, dass dies so von der KK hätte gar nicht beschieden werden dürfen (aus den schon öfter erwähnten Gründen). Wäre dies nun nicht der Fall, hätte er vielleicht auch abgelehnt und er wäre irgendwie zwischend en Ämtern hin- un hergeschoben worden, bis die dann mal irgendwann und irgendwer ihre Verantwortlichkeit erkennen würden.... so läuft es nämlich i.d.R., leider... und so kenne ich es auch von zig anderen. Also hat er Glück im Unglück gehabt, dass er "nur" vom Sozi zum JC verwiesen worden war und dort das Sozi mit dem Teamleiter des JC eine Vereinbarung getroffen hatte.

Aber, eigentlich ist dies auch wahr, ist es auch egal, warum, wieso, weshalb.... Hauptsache es läuft!


1. Ja
2. ja bis auf den Hausarzt, der zu diesem zeitpunkt eben nur sehr dürftige Infos hatte was die laufende Therapie angeht. Er hätte dort aber jederzeit (laut Pat.) anrufen können, einen Zwischenbericht anfordern oder wie auch immer, was er aber nicht machte

3. es wurde lediglich der Eingang des formlosen Widerspruchs bestätigt, nicht aber den Eingang der Begründung!!! Und darum geht es ja!!! Wo bleibt die Bestätigung???? Sie ist fristwahrend an die KK gegangen.

Wie wäre es denn mal mit einem einfachen Anruf, ob die Unterlagen da sind?

4. es erfolgte wie schon gesagt "keine weitere Mitteilung", nur der Eingang des formlosen Widerspruchsschreiben wurde bestätigt, mehr nicht!!!

Telefonieren, Anfragen, ob alle Unterlagen da sind und Anfrage wann der Termin ist. Wie Heinrich immer sagt: Sprechenden Menschen kann geholfen werden


5. wäre schön, wenn es soweit kommen würde...

6. ich gehe mal davon aus, dass beim neg. Bescheid, dann geklagt werden muss, was ihm inzwischen auch recht wäre, weil das zuständige SG ist zwar sehr weit weg, aber die sind echt gut drauf und haben schon mehrfach die GKV's und damals noch Arbeitsämter in ihre Schranken verwiesen. Meine Klagen gingen damals auch alle anstandslos und schnell durch, die Richter nehmen dann auch kein Blatt vor den Mund und erteilen oftmals auch nicht nur ein Du-Du-Du, sondern verhängen schon mal ein Ordnungsgeld oder auch eine Zahlung zur Entschädigung wegen grober Fahrlässigkeit oder bei Willkür so und so!

Unwahrscheinlich das das Sozialgericht so handelt. Die werden erst tätig, wenn das Vorverfahren abgeschlossen ist. Und das sieht den Gang bis zur Widerspruchsstelle vor
7. wenn es nochmals zur Widerspruchsentscheidung kommen sollte, klar

8. bleibt abzuwarten, ob die nochmals den Widerspruchsausschuss einsetzen oder gleich einen Rechtsbehelf für die Klage angeben!?´

Ohne Bescheid der Widerspruchsstelle gibt's keine Klagemöglichkeit. Ausgenommen die Untätigkeitsklage. Und dafür gibt's auch Fristen die hier noch nicht verstrichen sind.

und genau, weil dies alles "unklar" ist, keine Bestätigung für die Begründung vorliegt, muss er eben nochmals nachfragen und Druck machen - denn er will nun wissen, was mit seiner Begründung passiert ist!!!

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