Kein Anspruch auf Krankengeld?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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München8
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Kein Anspruch auf Krankengeld?

Beitrag von München8 » 27.07.2009, 20:35

Hallo :D

hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht?

AU durchgehend seit 15.01.09
Arbeitslos seit 15.01.09
Krankengeld vom 15.01.09 bis 15.03.09; da der 15. ein Sonntag war und das nächste Attest erst zum Montag ausgestellt wurde.
Auch das war wieder ein Folgeattest mit Anfang 15.01.09

Jetzt war ich beim Arbeitsamt, weil die AOK mir ja nichts mehr zahlt. Mich sogar aus der Versicherung entlassen hat.
Nicht, dass ich ausgesteuert wäre. Nein, ich habe nur niemanden der meine Mitgliedschaft bei der AOK bezahlt.

Das Arbeitsamt nimmt mich nicht, weil ich krankgeschrieben bin.
Jetzt muss ich Arbeitslosengeld II beantragen.
Allerdings.. ich bekomme dann ja kaum noch Geld.
Und dabei stünden mir ja noch über ein Jahr Krankengeld zu.
Bzw Arbeitslosengeld.
Ist das alles rechtens?


Danke für Eure Zeit :)

Czauderna
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Re: Kein Anspruch auf Krankengeld?

Beitrag von Czauderna » 27.07.2009, 21:35

München8 hat geschrieben:Hallo :D

hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht?

AU durchgehend seit 15.01.09
Arbeitslos seit 15.01.09
Krankengeld vom 15.01.09 bis 15.03.09; da der 15. ein Sonntag war und das nächste Attest erst zum Montag ausgestellt wurde.
Auch das war wieder ein Folgeattest mit Anfang 15.01.09

Jetzt war ich beim Arbeitsamt, weil die AOK mir ja nichts mehr zahlt. Mich sogar aus der Versicherung entlassen hat.
Nicht, dass ich ausgesteuert wäre. Nein, ich habe nur niemanden der meine Mitgliedschaft bei der AOK bezahlt.

Das Arbeitsamt nimmt mich nicht, weil ich krankgeschrieben bin.
Jetzt muss ich Arbeitslosengeld II beantragen.
Allerdings.. ich bekomme dann ja kaum noch Geld.
Und dabei stünden mir ja noch über ein Jahr Krankengeld zu.
Bzw Arbeitslosengeld.
Ist das alles rechtens?


Danke für Eure Zeit :)
Hallo,
da ist etwas unklar an der ganzen Sache.
Arbeitslos ab 15.01.09 ??
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde am 16.01.2009 ausgestellt ??
Wenn ja, dann beginnt der Anspruch auf Krankengeld erst mit dem 17.01.2009.
Krankengeld wird aber nur gezahlt wenn zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit auch eine Versicherung mit Krankengeldanspruch besteht - das wäre hier nicht der Fall - also käme hier allenfalls der nachgehende Leistungsanspruch in Frage (wenn kein Anspruch auf Familienversicherung besteht).
Dies widerum würde bedeuten dass die Kasse bis einschl. 14.02.2009 Krankengeld zahlen würde.
Wieso zahlte dann die Kasse bis zum 15.03.2009 ??
Gruß
Czauderna

München8
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Beitrag von München8 » 28.07.2009, 09:30

Hallo :D

genau hier liegt das Problem.
Ich wurde von meinem Arbeitgeber vom 12. bis 15.01.09 von der Arbeit freigestellt.
Und von meinem Arzt habe ich ein Schreiben bekommen, dass ich durchgehend krankgeschrieben hätte werden können.

Daher hat die AOK mir ab dem 16.01.09 Krankengeld gezahlt (Attest wurde am 15.01.09 ausgestellt).

Allerdigs musste dafür erstmal Widerspruch einlegen. Dem wurde am 16.03.09 telefonisch statt gegeben.
Und gleichzeitig wurde mir mitgeteilt, dass ich mir am vorausgegangenen Freitag ein neues Attest hätte holen müssen.
Und somit wieder kein Anspruch auf Krankengeld entsteht, weil ein Tag "Lücke" in den Folgeattesten für eine chronische Krankheit ist.

Daher brauche ich den Rat, ob ich mich nun selbst versichern soll um an mein Krankengeld zu kommen (funktioniert das?)
Oder ob ich wirklich Arbeitslosengeld II beantragen muss.
Meine Krankschreibung wird wohl noch einige Monate gehen.

Gruß

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.07.2009, 10:54

Hallo,
freigestellt von der Arbeit - und der Arzt hat bestätigt dass eine Krankschreibung hätte erfolgen können - also wurde vor dem 15.01. keine Arbeitsunfähigkeitbescheinigung ausgestellt - in diesem Falle ist die Kasse im Recht.
Das erklärt zwar immer noch nicht die Zahlung für 2 Monate statt 1 Monat
aber sei es drum.
Hier gibt es nur den Ausweg - sich arbeitslos melden Leistungen beantragen
und für das Arbeitsamt gesund zu sein - wenn dann wieder eine Arbeitsunfähigkeit eintritt zahlt das Arbeitsamt zunächst für sechs Wochen die Leistung weiter und dann gibt es Krankenkengeld.
Beiträge zur Krankenversicherung fallen dann auch nicht an.

Aber, aber - die Zeit vom 16.03.2009 bis lfd., die ist offenbar weg und du musst freiwillige Beiträge zahlen.

Gruß

Czauderna

München8
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Beitrag von München8 » 28.07.2009, 21:03

Hallo :D

ich verstehe dieses System wirklich nicht.
Da muss ich mich gesund schreiben lassen um mein Krankengeld zu bekommen.

Wenn ich mich freiwillig versichere.. habe ich da Anspruch auf Krankengeld?

Mir wurde Krankengeld genehmigt. Nach zwei Monaten war in den Attesten eine Lücke von einem Tag. Danach zahlte die KK nicht mehr.

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