Kinderkur mit Begleitperson

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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finjasmama
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Kinderkur mit Begleitperson

Beitrag von finjasmama » 04.06.2012, 09:39

Hallo,

wir haben letzte woche den Antrag 60 von der Kinderärztin ausfüllen lassen. Heute haben wir den Antrag 61 von der KK erhalten wo wir etwas ausfüllen müssen und die Kinderärztin.
Jetzt erstmal vor weg, Finja wird jetzt 21/2 Jahre. Es fing letzte Jahr im März mit einer Mandelentzündung an. Sie war dann bis Dezember immer wieder krank mit fieber mit allen halt. Ab Dezember bis jetzt hat sie es wirklich verschlechtet, wir haben immer mal 2 wochen wo sie gesund ist und dann wie der krank von 2-3 wochen. Die Ärztin hat in den Antrag 60 reingeschrieben, das Finja rexid. otitiden,paukenergüsse. rexid.chron. bronchiden und infektanfälligkeiten hat. Finja wurde immer nur mit sämtliche medikamente behandelt sonst nichts. Beim Ohrenarzt sind wir auch in behandlung auch mit medis. Aber es gibt wirklich keine besserung deswegen wollen wir eine Kinderreha mit begleitperson. Wie seht ihr unsere chancen? In diesen antrag was die ärztin ausfüllen muss steht was wir schon alles versucht haben, da sie ja erst 21/2 ist wurde es nur veruscht mit unterschiedlichen medis zu verbessern was ja nicht klappt. Ob wir überhaupt ne chance haben? Und die von der kk haben uns gesagt wir sollen nur beischreiben das ich mit als begleitperson fahre, aber wohin sollen wir es schreiben? Und wohin in den antrag sollen wir unsere wunschklinik schreiben?

ich hoffe ihr könnt uns etwas helfen, danke schon mal.

lg Tanja

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.06.2012, 13:03

Hallo,
erfahrungsgemäss werden solche Anträge für Kinder-Reha von den Kassen an den RV-Träger weitergegeben und meines Wissens auch von dort in der Regel bewilligt. Ich empfehle deshalb mit dem Antrag zur Kasse zu gehen und sich dort entsprechend beraten zu lassen, das kann das ganze Verfahren erheblich abkürzen.
Gruss
Czauderna

finjasmama
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Beitrag von finjasmama » 04.06.2012, 14:37

Danke erstmal, unser KK liegt in Bayern und wir wohnen in NRW.Ist etwas weit um vorbei zufahren. Uns hat man am Telefon gesagt das wir uns es aussuchen können ob wir es über die KK oder RV laufen lassen würden. Wir haben ja die beiden Anträge 60 und 61 auch von der KK bekommen. Für mich war die frage ob wir überhaupt eine chance hätten?

lg Tanja

röschen
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Beitrag von röschen » 04.06.2012, 14:50

Ihre Chancen dürften davon abhängig sein, was die behandelnden Ärzte bescheinigen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.06.2012, 15:19

Hallo,
die beiden "Muster 60 und 61" werden zwar von den Kassen ausgegeben, besagen aber noch nichts über die abschliessende Antragstellung.
Bemerkenswert ist die Aussage der Kasse, dass man es sich aussuchen dürfe, wer die Reha bezahlen soll - ich denke eher, dass es da um die Frage geht, wem der Antrag zuerst zugesandt werden soll.
Chancen bestehen immer, und so wie geschildert, sehe ich sogar sehr gute - habe ich in meiner Praxis auch schon "gemanagt".
Aber wie auch schon geschrieben - es hängt vom beantragenden Arzt und seinen Ausführungen in 60 bzw. 61 ab.
Gruss
Czauderna

Christoph1976
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Beitrag von Christoph1976 » 05.06.2012, 23:11

Guten Abend,
Ihr Krankenkasse hat absolut Recht, sie haben die freie Wahl, ob Sie einen Antrag bei der Krankenkasse oder beim zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. Der Kostenträger, bei dem der Antrag zuerst gestellt wird, der ist auch zuständig und kann den Antrag nicht weiterleiten. Dies ist bei Rehamaßnahmen für Kinder nicht möglich.

Das Muster 60 ist eigentlich dafür gedacht, dass nicht jeder einfach einen Antrag anfordern kann. Daher sollte dies von besonderen Ärzten mit einer Spezialfortbildung "Reha" ausgefüllt werden.

Wenn die Kinderärztin bereits das Muster 61 (der eigentliche Antrag) ausgefüllt hat, sollten sie noch ergänzend die Situation und alles bisher durchgeführte in einem Zusatzschreiben der Krankenkasse mitteilen. Häufig werden Anträge aus Mangel an Fakten abgelehnt. Ihre Krankenkasse kennt ihr Kind nicht und weiß auch nicht wie oft es beim Arzt war und welche Medikamente es genommen hat. Daher werden hier alle Informationen benötigt.

Ansonsten ist es wichtig, dass der beantragende Arzt konkrete Angaben zur Rehabilitationsbedürftigkeit und den Zielen der Reha beschreibt. Hier stehen leider meistens nur leere nichtsausagende Texte.... in den Anträgen. Viel Erfolg.

ole46
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Beitrag von ole46 » 05.06.2012, 23:16

Hallo,

ich meine das hier der RV-Träger erstmal vorrangig ist, weil es gilt ja der Grundsatz Reha vor Rente.....hört sich doof an aber die Kleine wird irgendwann mal Beiträge zahlen. Wenn der dann ablehnt, kann man es immer noch über die KK versuchen. Viel Glück!

Ole

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