Hallo zusammen,
ich bin zur Zeit ganz schön entnervt.
Weiß nicht, wie es weitergehen soll.
Wie ich hier schon mitgeteilt hab, mußte ich auf Reha (Rententräger)
und bin jetzt in Wiedereingliederung (beziehe Übergangsgeld).
Die Wiedereingliederung läuft in 4 Wochen aus.
Ich fühle mich aber noch lange nicht in der Lage wieder voll zu arbeiten.
Das sieht auch mein AG so.
Deshalb überlegt er, ob er die Wiedereingliederung abbricht, damit ich
mich wieder mal genesen kann.
Und dann eine neue Wiedereingliederung über die KK zu beantragen.
Mich macht das ganze total fertig, da ich nie zur Ruhe komme.
Ich muß immer schauen, dass ich krankgeschrieben bleibe bzw. muß #
schauen, dass mich mein AG nicht kündigt.
Ich hab die Angst, dass ich -wenn ich was falsch mache- für ein paar Tage
in die arbeitslosigkeit falle, und dann -wenn ich wieder einen Rückfall habe- nur das Krankengeld auf Basis des Arbeitslostengeldes statt meines
Krankengeldes auf Gehaltsbasis.
Ich hab in meinen 22Jahren Berufsleben noch nie Krankengeld bezogen!
Nur jetzt 3 Monate lang Übergangsgeld!
Ist das wirklich so, dass wenn man für wenige Tage in die ARbeitslosigkeit
fällt, das Krankengeld auf Basis des Arbeitslosengeldes bekommt???
Wird das Übergangsgeld auf die Zeit des Krankengeldes angerechnet?
Vielen vielen dank!
mrymen
Komische Situation! Reha/Wiedereingliederung/Übergangsgeld!
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
also, das Übergangsgeld wird auf die Höchstbezugsdauer des Krankengeldes angerechnet.
Zu der anderen Problematik: Ich glaube kaum, dass ein Arbeitgeber beurteilen kann, ob Du arbeiten kannst oder nicht.
Die von Dir geschilderte Problematik und der Gesundheitszustand sind subjektiv. Es liegt nun an Dir, dass das von einem Arzt auch entsprechend bescheinigt wird. Eine Möglichkeit ist die Wiedereingliederung abzubrechen. Ob das langfristig zum Erfolg fürht, dass eine Genesung eintritt oder das Krankengeld noch länger gezahlt wird ... keine Ahnung.
Ich wünsche Dir Glück, ein Patentrezrept gibt es leider nicht.
LG, Fee
also, das Übergangsgeld wird auf die Höchstbezugsdauer des Krankengeldes angerechnet.
Zu der anderen Problematik: Ich glaube kaum, dass ein Arbeitgeber beurteilen kann, ob Du arbeiten kannst oder nicht.
Die von Dir geschilderte Problematik und der Gesundheitszustand sind subjektiv. Es liegt nun an Dir, dass das von einem Arzt auch entsprechend bescheinigt wird. Eine Möglichkeit ist die Wiedereingliederung abzubrechen. Ob das langfristig zum Erfolg fürht, dass eine Genesung eintritt oder das Krankengeld noch länger gezahlt wird ... keine Ahnung.
Ich wünsche Dir Glück, ein Patentrezrept gibt es leider nicht.
LG, Fee