Wenn ich das richtig rauslese ist der Arzt jetzt das 2. mal angeschrieben worden? 2x in einem Zeitraum von einem halben Jahr? Und mehr kannst Du nicht machen?jordon hat geschrieben:Es geht um die Kostenübernahme für die 1. OP.
Denn mehr wie die Unterlagen schriftlich beim Arzt anfordern kann ich auch nicht und sollte auf das 2. Schreiben wieder keine Antwort erfolgen, was kann ich dann tun, um an die Unterlagen zu kommen?
Wenn ich diese Unterlagen habe, weiß ich auch nicht, wie du schon vermutest, ob diese dem MDK Aussagekräftig sind um über den Antrag entscheiden zu können.
Die 2. OP hat die Krankenkasse scheinbar bezahlt, hier habe ich nichts anderes von Seiten der Krankenkasse gehört
Entschuldigung, aber wenn man die Sachen wirklich benötigt steckt man ein wenig mehr Energie in die Angelegenheit. Ein Anruf bei der Sprechstundenhilfe, oder auch viele Anrufe.... die konkrete Frage wann der Bericht fertig ist, Du möchtest ihn persönlich abholen... usw usw...
Möglichkeiten die Sachen zu bekommen gibt es schon. Man muss aber auch aktiv werden.
Der §13 SGB V kann hier nicht gezogen werden. Der gilt nur bei Behandlungen die im Leistungskatalog der GKV enthalten sind und wenn der Antrag vorher der Kasse vorliegt.
Hier handelt es sich ja um eine ausservertragliche OP bei der rückwirkend eine Kostenübernahme der GKV erwirkt werden soll.