Kostenübernahme Tagespflege

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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nikki74
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Kostenübernahme Tagespflege

Beitrag von nikki74 » 24.11.2011, 10:51

Hallo, ich habe eine Einweisung vom Facharzt erhalten für eine ambulante psychosomatische Tagespflege, da eine ambulante Versorgung von 1x die Woche derzeit nicht ausreicht. Die Krankenkasse möchte erst alles genau medizinisch vom Facharzt begründet haben und dieses dann vom MDK überprüfen lassen! Mein Bauchgefühl sagte mir schon im Gespräch mit der Krankenkasse das Gründe gesucht werden um die Behandlung abzulehnen aus Kostengründen. Wie verhalte ich mich bei einer Ablehnung?
Ich hatte die Facharztpraxis angerufen und mal gefragt ob das mit jeder Krankenkasse so läuft oder ob mir nur meine Krankenkasse so ein Stress macht, denn wenn ich als Notfall vollstationär, statt teilstationär einfahre, weil es mir immer schlechter geht, wird es für die Krankenkasse ja noch teurer. Hi, die Antwort war das es mit teilstationären Einweisungen sehr selten diese Art von Problemen gibt und das dies tatsächlich Stress Seitens von meiner Krankenkasse ist.

Betty

Tagespflege

Beitrag von Betty » 24.11.2011, 12:44

Hallo,
hier ist Betty.

Teile uns doch einmal mit, um welche KK es sich da handelt. Stress während meiner Krebsbehandlung hatte ich mit der IKK erlebt.

LG
Betty

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 24.11.2011, 12:52

Da kann man nicht einfach so eine Antwort geben, da es darauf ankommt, um welche Verträge es sich handelt. Es gibt z. B. Verträge der Integrierten Versorgung. Bei den Kassen, die diese Verträge abgeschlossen haben, läuft es problemlos. Hat die Kasse keinen Vertrag abgeschlossen (wie z. B. bei einem mir bekannten Vertrag für seelische Erkrankungen, den die von Betty angesprochene Kasse im Gegensatz zu den anderen Kassen vor Ort nicht abgeschlossen hat), wird es schwierig werden, diese Versorgung zu erhalten.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 24.11.2011, 21:02

Hallo,
es kommt hier auch teilweise auf die Einrichtung an - so kenne ich eine Klinik , die in die Tagesklinik nur dann aufnimmt wenn die Kasse vor Aufnahme eine Kostenzusicherung abgibt. Das hat folgenden Hintergrund - eigentlich könnte die Klinik die Aufnahme einfach so machen, ohne die Kasse zu fragen und erhält dann auch die Kostenzusicherung. Die Klinik muss aber damit rechnen, dass die Kasse im Nachgang die Notwendigkeit der Behandlung in der Tagesklinik durch den MDK überprüfen lässt - stellt sich dann heraus, dass diese Behandlung medizinisch nicht notwendig war, muss die Klinik
zurückzahlen. Und um sich dieser Nachprüfung zu entledigen besteht die Klinik gegenüber den Versicherten darauf vorher eine Kostenübernahmeerklärung der Kasse einzuholen, was dann natürlich zur Folge hat, dass die Kasse gleich und dann in allen Fällen in die Prüfung der medizinischen Notwendigkeit einsteigt, also alle Befundberichte vorher zum MDK. Leidtragender dieser Sache sind dann die Versicherten - Verursacher allerdings nicht die Krankenkasse.
Gruss
Czauderna

Cube07
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Beitrag von Cube07 » 26.11.2011, 14:08

Guten Tag,

mit der Information um welche KK es sich handelt könnte ich dir ggf. weiterhelfen. ;)


Liebe Grüße
Cube07

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