Krankengeld - KK rechnet Teildiagnosen zusammen

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Antworten
mirissi
Beiträge: 2
Registriert: 19.06.2009, 14:01

Krankengeld - KK rechnet Teildiagnosen zusammen

Beitrag von mirissi » 19.06.2009, 14:37

Hallo an Alle!

Vor zwei Jahren war ich längerfristig krank - die Diagnosen haben gewechselt u.a. vier Wochen für Krankheit A. Die anderen Diagnosen hatten nichts damit zu tun. Ich bin chronisch krank und schwerbehindert jedoch voll berufstätig.

Nun hatte ich Anfang des Jahres einen Unfall, danach eine OP aus einem anderen Grund, dann tauchte Krankheit A wieder auf.

Daraufhin teilt mir meine KK mit, dass ich nunmehr die 78 Wochen voll habe und ausgesteuert werde. Auf meine Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass ich ja nun, da Krankheit A auftauche, alle Diagnose als zusammenhängend gelten und damit die Leistungsgrenze erreicht sei.

Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage oder kann ich es anfechten?

Vielen Dank für's Lesen und Denken!

Mirissi

sunshiner81
Beiträge: 61
Registriert: 24.09.2007, 18:04

Beitrag von sunshiner81 » 19.06.2009, 16:01

Die Rechtsgrundlage ist § 48 Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V). Dort heißt es u. a. Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert.

Es werden alle Arbeitsunfähigkeitszeiten mit Krankheit A und B zusammengerechnet und nach 546 Tagen (Arbeitsunfähigkeitstage) endet der Krankengeldanspruch. Es gibt auch diverse Gerichtsurteile des Bundessozialgerichts zu diesem Thema.

mirissi
Beiträge: 2
Registriert: 19.06.2009, 14:01

Beitrag von mirissi » 19.06.2009, 17:36

§ 48 Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) habe ich mir auch schon durchgelesen. Ich verstehe allerdings nicht, warum Zeiten für unterschiedliche Krankheiten zusammengezogen werden.

Beispiel:
Ich habe einen Bandscheibenvorfall, bin damit 16 Wochen krank geschrieben, ohne Pause kommt noch ein Beinbruch dazu, noch mal 8 Wochen. Danach wieder arbeitsfähig, innerhalb der drei Jahre meldet sich der Bandscheibenvorfall wieder. 10 Wochen AU.

Meine Kasse rechnet nun nicht 10 Wochen neu Bandscheibe + 16 Wochen alt - das fände ich ja auch richtig - sondern 10 Wochen neu + 24 Wochen alt. Damit rechnet sie dann auch die Zeit für den Beinbruch dazu, der ja nichts mit der Bandscheibe zu tun hat.

Und dafür verstehe ich die Rechtsgrundlage nicht.

sunshiner81
Beiträge: 61
Registriert: 24.09.2007, 18:04

Beitrag von sunshiner81 » 19.06.2009, 19:29

Es wird der gesamte Arbeitsunfähigkeitsfall zusammengerechnet, da du ja nicht zwischen den einzelnen Diagnosen arbeitsfähig warst, sondern lediglich eine weitere Diagnose hinzugetreten ist.

Es gibt die Rechtsprechung des BSG. Dort wird gesagt, dass nicht einzelne Diagnosezeiträume angerechnet werden, sondern der gesamte Arbeitsunfähigkeitszeitraum einer Vorerkrankung. Die hinzugetretene Diagnose teilt sich "das Schicksal" mit der Erstdiagnose heißt es dort u.a. auch.

Antworten