Hallo ratte1,
vielen Dank für die Info.
Ich bin entsetzt über diese Rechtssprechung. --

Meine weitere Laufbahn wird wohl so enden:
Verkauf der Wohnung

(da noch belastet). Ansprüche zurückschrauben (welche Ansprüche) nach ALGI - ALG II beantragen und dann bis zur Rente sich auf Steuerzahlerkosten ausruhen.

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Werde mal den Rentenversicherungsträger nerven, ob er mir eine Umschulung oder ähnliches finanziert, da ich noch 16 Jahre bis zur geseztlichen Rente habe. Nennt sich 50 plus. Allerdings ist man/frau ja heute -mit dem Jugenwahn -schon mit 35 zu alt für den Arbeitsmarkt......
zur Verdeutlichung: Arbeitnehmer im Pflegebereich, keine Hilfsmittel, Wochenend, 3-Schichten und Feiertagsarbeit. ständig wechselnder Schichtplan......... mit viel Glück nach 12 Arbeitstagen mal 1 oder 2 Tage frei, ich habe diese Arbeit gerne gemacht.
Übrigends, der Arbeitgeber ist nicht in der Pflicht einen Schonarbeitsplatz anzubieten.
Lt. Aussage des Rentenversicherungsberaters kann der AG, wenn nicht gekündigt wird und das wird er nicht tun, da sonst Abfindung gezahlt werden muss, den Mitarbeiter als Karteileiche führen und erfüllt damit auch noch seine Behindertenquote.
Gruß ins weite Land
vime28