jetzt habe ich aber auch einmal eine Frage
und zwar habe ich am 28.03.2005 einen Hinterwandinfarkt gehabt mit 99% Verschluß, und bezog vom 01.08.2005 Krankengeld für 78 Wochen bis zum 14.12.2006.
Am 10.12.2006 Habe ich noch einmal eine Agina Peck. gehabt die am 25.12.2006 zu einem Erneuten Hinterwandinfark führte.
Am 23.09.2006 hatte ich nochmals eine Agina Peck.
Am 03.05.2005 habe ich noch ein Hüftleiden Li. und Re. als Folgeerkrankung mit einer abnehmenden Gehfähigkeit von z Z. ca 6-10 meter unter starken Schmerzen.
Meine Frage beruht sich darauf, habe ich für die Folgeerkrankung der Hüften einen eigenständigen anspruch auf eine neue Blockfrist oder muß ich einen Arbeitslosenantrag stellen.
LG
Dauerkranker