Krankengeldzahlung im Urlaub
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Krankengeldzahlung im Urlaub
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem.
ich bin bei der AOK Rheinland versichert und beziehe seit dem 26.11.07 wegen eines BING-HORTON-Syndrom Krankengeld. Am 17.01.08 habe ich einen drei Wöchigen Urlaub gebucht da ich davon ausging das ich bis dahin wieder Arbeitsfähig bin, dies ist nun nicht der Fall. Der Urlaub soll nach Holland ans Meer gehen ( ca 250 Km von meinem Wohnort entfernt). Mein Hausarzt und auch mein Neurologe beführworten diesen Urlaub weil sie der Meinung sind das der Wechsel des Aufenthaltortes die Krankheit unter Umständen günstig beeinflussen könnte, dies habe ich auch schriftlich. Dieser meinung war auch die AOK und liess mich einen REHA-Antrag stellen der aber abgelehnt wurde. Die AOK sagt nun das ich den Urlaub antreten könnte aber für den Zeitraum kein Krankengeld bekäme. Nun stellt sich für mich die frage was ich dagegen unternehmen kann.
ich habe folgendes Problem.
ich bin bei der AOK Rheinland versichert und beziehe seit dem 26.11.07 wegen eines BING-HORTON-Syndrom Krankengeld. Am 17.01.08 habe ich einen drei Wöchigen Urlaub gebucht da ich davon ausging das ich bis dahin wieder Arbeitsfähig bin, dies ist nun nicht der Fall. Der Urlaub soll nach Holland ans Meer gehen ( ca 250 Km von meinem Wohnort entfernt). Mein Hausarzt und auch mein Neurologe beführworten diesen Urlaub weil sie der Meinung sind das der Wechsel des Aufenthaltortes die Krankheit unter Umständen günstig beeinflussen könnte, dies habe ich auch schriftlich. Dieser meinung war auch die AOK und liess mich einen REHA-Antrag stellen der aber abgelehnt wurde. Die AOK sagt nun das ich den Urlaub antreten könnte aber für den Zeitraum kein Krankengeld bekäme. Nun stellt sich für mich die frage was ich dagegen unternehmen kann.
Hallo,
gemäß § 16 SGB V ruhen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland. Von daher liegt die AOK grundsätzlich richtig!
An deiner Stelle würde ich gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen bzw. u. U. das Risiko selbst abschätzen und der AOK mitteilen, dass du deine Urlaub absagst und dann trotzdem einfach wegfahren (jedoch kennt die AOK nun deine Urlaubspläne und wird ggf. während deines Urlaubs sich versichern, ob du da bist).
gemäß § 16 SGB V ruhen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland. Von daher liegt die AOK grundsätzlich richtig!
An deiner Stelle würde ich gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen bzw. u. U. das Risiko selbst abschätzen und der AOK mitteilen, dass du deine Urlaub absagst und dann trotzdem einfach wegfahren (jedoch kennt die AOK nun deine Urlaubspläne und wird ggf. während deines Urlaubs sich versichern, ob du da bist).
Rate ich definitiv davon ab. Die KK wird dich mit ziemlicher Sicherheit in der Zeit zu einem Termin einladen. Ggf. den MDK einschalten. Diese ist bei allen KK normal üblich. Im schlimmsten Fall wird das KG eingestellt. Das wäre wirklich nicht sinnvoll und bedeutet ein haufen Ärger. Ist ja demnach auch Betrug.Targot hat geschrieben:Hallo,
...
An deiner Stelle würde ich gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen bzw. u. U. das Risiko selbst abschätzen und der AOK mitteilen, dass du deine Urlaub absagst und dann trotzdem einfach wegfahren (jedoch kennt die AOK nun deine Urlaubspläne und wird ggf. während deines Urlaubs sich versichern, ob du da bist).
Widerspruch stellen kannst du. Würde ggf. vom Arzt ein Attest beilegen. Die Frage ist warum dir die Reha abgelehnt wurde. Wenn du nicht Reha-fähig bist, kannst du davon ausgehen, dass du keine Chance hast.
Falls du eine Rücktrittsversicherung beim Urlaub hast, ist KG (soweit ich weis) ein Grund für einen Rücktritt.
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
ich sehe es als einzige Chance an, dass ein guter Freund Deine Post öffnet und Du ggf. für einen MDK-Termin aus Holland zurückkehrst ...
Ansonsten ist die Kasse im Recht. Und aus Sicht der vielen anderen Versicherten ist es auch verständlich, dass die Beiträge nicht für Krankengeld während Urlaubsreisen ausgegeben wird.
Eine Reiserücktrittsversicherung wird garantiert nicht zahlen, da die Krankheit schon vor der Buchung bestand.
Zum Thema Arzt und Neurologe: Jedem tut Urlaub gut. Und ich weiss auch dass Ärzte solche Atteste gerne ausstellen. Ich denke, das bringt gar nichts. Arangier Dich mit Deinem Arbeitgeber, lass Dich gesund schreiben und nimm bezahlten Urlaub.
LG, Fee
P.S. Früher durfte mann bei AU nicht mal den Kassenbezirk verlassen und musste ab 16 Uhr zuhause sein
ich sehe es als einzige Chance an, dass ein guter Freund Deine Post öffnet und Du ggf. für einen MDK-Termin aus Holland zurückkehrst ...
Ansonsten ist die Kasse im Recht. Und aus Sicht der vielen anderen Versicherten ist es auch verständlich, dass die Beiträge nicht für Krankengeld während Urlaubsreisen ausgegeben wird.
Eine Reiserücktrittsversicherung wird garantiert nicht zahlen, da die Krankheit schon vor der Buchung bestand.
Zum Thema Arzt und Neurologe: Jedem tut Urlaub gut. Und ich weiss auch dass Ärzte solche Atteste gerne ausstellen. Ich denke, das bringt gar nichts. Arangier Dich mit Deinem Arbeitgeber, lass Dich gesund schreiben und nimm bezahlten Urlaub.
LG, Fee
P.S. Früher durfte mann bei AU nicht mal den Kassenbezirk verlassen und musste ab 16 Uhr zuhause sein
@ Fee hast Recht. Habe mich verlesen. Dachte JoJo hatte den Urlaub schon vor der AU gebucht. Somit keine Rückerstattung der Reisekosten. Du solltest aber die Leute nicht zum Betrug anstiften!;)
Wie gesagt, mit dem Attest ist nur ein Strohhalm um etwas noch zu probieren. Da musst auf einen guten Tag des MDKs, Krankengeldberaters und Geschäftstellenleiters hoffen!:) In kenne Fälle, wo es in der Praxis gemacht wurde. Meistens mit einem Deal, dass die Person sich danach wieder arbeitsfähig hat schreiben lassen o. ä..
Wenn es so sein sollte, ist es ganz klar ein großzügiges Geschenk der KK!:)
Aufpassen, kann natürlich ein entgegenkommen sein mit dem Hintergedanken: "nach dem Urlaub ist der Versicherte wieder gesund" und sie sagen dir vorher nichts. Die KK würden dann mit dem behandelten Arzt sprechen (Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht) und schauen ob der Versicherte nicht wieder arbeitsfähig ist. Solche Gespräche mit Ärzten wirken ab und an wunder!
Wie gesagt, heißes Eisen, dass mit Vorsicht zu genießen ist.
Danach kannst du aber davon ausgehen, dass dich dein Arzt nicht ohne weiteres wieder arbeitsunfähig schreiben wird. Wenn man wirklich krank ist, macht es keinen Sinn so etwas zu tun.Krankenkassenfee hat geschrieben: Arangier Dich mit Deinem Arbeitgeber, lass Dich gesund schreiben und nimm bezahlten Urlaub.
Wie gesagt, mit dem Attest ist nur ein Strohhalm um etwas noch zu probieren. Da musst auf einen guten Tag des MDKs, Krankengeldberaters und Geschäftstellenleiters hoffen!:) In kenne Fälle, wo es in der Praxis gemacht wurde. Meistens mit einem Deal, dass die Person sich danach wieder arbeitsfähig hat schreiben lassen o. ä..
Wenn es so sein sollte, ist es ganz klar ein großzügiges Geschenk der KK!:)
Aufpassen, kann natürlich ein entgegenkommen sein mit dem Hintergedanken: "nach dem Urlaub ist der Versicherte wieder gesund" und sie sagen dir vorher nichts. Die KK würden dann mit dem behandelten Arzt sprechen (Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht) und schauen ob der Versicherte nicht wieder arbeitsfähig ist. Solche Gespräche mit Ärzten wirken ab und an wunder!
Wie gesagt, heißes Eisen, dass mit Vorsicht zu genießen ist.
also erstmal vielen Dank für die Antworten.
die REHA ist abgelehnt worden da es bei meiner Krankheit durch eine Kur keine Besserrungsaussichten bestehen da man nicht weiss woher die krankheit kommt und Medikamente können auch vor Ort durch meinen Neurologen ausprobiert werden. Da mein Arzt mir das Attest schon geschrieben hat und ich von der aus KK in Urlaub fahren darf werde ich sobald ich das schriftlich habe Einspruch erheben. Versuchen kann man es ja.
vielen Dank
Jürgen
die REHA ist abgelehnt worden da es bei meiner Krankheit durch eine Kur keine Besserrungsaussichten bestehen da man nicht weiss woher die krankheit kommt und Medikamente können auch vor Ort durch meinen Neurologen ausprobiert werden. Da mein Arzt mir das Attest schon geschrieben hat und ich von der aus KK in Urlaub fahren darf werde ich sobald ich das schriftlich habe Einspruch erheben. Versuchen kann man es ja.
vielen Dank
Jürgen