Krankenkasse will nicht mehr Zahlen
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Krankenkasse will nicht mehr Zahlen
Erstmal ein Hallo hier im forum.
Mein Problem ist.
Ich wurde im November 2007 krank. Im Dezember habe ich vom Arbeitnehmer meine Kündigung bekommen. Habe dann Krankengeld bezogen bis August 2008. Dann war ich für eine Umschlulung wieder gesund geschrieben. Die Umschlung ging von der DRV aus von der ich dann Übergangsgeld bekommen habe. Diese Umschulung war dann am 3.4.2009 zuende. Am Morgen des 3.4.2009 mußte ich zum Arzt wegen einen Bandscheiben vorfall. Der mich krank geschrieben hatte. Nun sagt die Krankenkasse mir steht kein Krankengeld zu weil die Rentenversicherrung mich zum 3.4.2009 abgemeldet hat. Aber ich war ja noch am 3.4.2009 Versichert. Beim Arbeitsamt sagte man mir das sie mich nicht aufnehmen können da ich Krankgeschrieben sei. Was soll ich nun machen ??
Könnt ihr mir Helfen ?
Lieben Gruß Old-Jack
Mein Problem ist.
Ich wurde im November 2007 krank. Im Dezember habe ich vom Arbeitnehmer meine Kündigung bekommen. Habe dann Krankengeld bezogen bis August 2008. Dann war ich für eine Umschlulung wieder gesund geschrieben. Die Umschlung ging von der DRV aus von der ich dann Übergangsgeld bekommen habe. Diese Umschulung war dann am 3.4.2009 zuende. Am Morgen des 3.4.2009 mußte ich zum Arzt wegen einen Bandscheiben vorfall. Der mich krank geschrieben hatte. Nun sagt die Krankenkasse mir steht kein Krankengeld zu weil die Rentenversicherrung mich zum 3.4.2009 abgemeldet hat. Aber ich war ja noch am 3.4.2009 Versichert. Beim Arbeitsamt sagte man mir das sie mich nicht aufnehmen können da ich Krankgeschrieben sei. Was soll ich nun machen ??
Könnt ihr mir Helfen ?
Lieben Gruß Old-Jack
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
der Anspruch auf Krankengeld entsteht am Tag nach ärztlicher Feststellung - also dem 4.4. - und da bestand nun mal kein Versicherungsverhältnis mit Anspruch auf Krankengeld.
Einzige Chance ggf. durch § 19 nachgehender Leistungsanspruch. Das geht aber nur, wenn Du nicht auch noch zeitgleich arbeitslos gemeldet warst.
Gegenfrage: Warst du beim Arbeitsamt? Wenn ja, wann?
Wovon lebst Du seit dem 3.4.?
Hast Du denn mal zeitnah nach dem 3.4. bei der Kasse nachgefragt, ob Du Krankengeld bekommst. Denn heute ist ja schon der 4.5. ....
LG, Fee
der Anspruch auf Krankengeld entsteht am Tag nach ärztlicher Feststellung - also dem 4.4. - und da bestand nun mal kein Versicherungsverhältnis mit Anspruch auf Krankengeld.
Einzige Chance ggf. durch § 19 nachgehender Leistungsanspruch. Das geht aber nur, wenn Du nicht auch noch zeitgleich arbeitslos gemeldet warst.
Gegenfrage: Warst du beim Arbeitsamt? Wenn ja, wann?
Wovon lebst Du seit dem 3.4.?
Hast Du denn mal zeitnah nach dem 3.4. bei der Kasse nachgefragt, ob Du Krankengeld bekommst. Denn heute ist ja schon der 4.5. ....
LG, Fee
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Leistungen nach § 19 SGB V kommen nicht in Frage, wenn du
z.B. Anspruch auf Familienversicherung hast
auch wenn die AU länger als 1 Monat andauert kommt der § 19 nicht zum tragen, da du dann rückwirkend ab 04.04.09 nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versichert wirst und diese Vers. keinen Anspruch auf KRG beinhaltet
z.B. Anspruch auf Familienversicherung hast
auch wenn die AU länger als 1 Monat andauert kommt der § 19 nicht zum tragen, da du dann rückwirkend ab 04.04.09 nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versichert wirst und diese Vers. keinen Anspruch auf KRG beinhaltet