hallo.
ich hätte eine frage.
wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.
ist man krankenversichert, wenn man eine "lücke" zwischen
beendigung des alten jobs und beginn des neuen jobs hat?
beispiel:
alter job wird zum ende juli gekündigt.
neuer job beginnt erst anfang september.
alg1 steht nicht zu, da selbst gekündigt.
ist man die 4 wochen, wo man ja kein gehalt bezieht krankenversichert?
oder wie macht man das???
danke
mrymen
krankenversichert auch dann, wenn neuer job später beginnt?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Klugscheissermodus an: Nicht nur 4 Wochen, sondern einen ganzen Monat. Allerdings darf in dieser Zeit keine Erwerbstätigkeit, auch keine geringfügige, ausgeübt werdenRentner hat geschrieben:Wenn du selbst gekündigt hast, bekommt du meist 3 Monate Sperre. In dieser Zeit wirst du jedoch über das Arbeitsamt versichert, sofern du dich meldest. In den ersten vier Wochen über den § 19 SGB V (nachgehender Leistungsanspruch).
Gilt aber nur wenn sich die Zeit tatsächlich auf nicht mehr als 1 Monat erstreckt. Wenn die Lücke auch nur einen Tag größer ist, greift die Versicherung der Nichtversicherten (§ 5_1_13 SGB V ). Damit sind dann nicht nur für die 1 Monat überschreitende Zeit, sondern für den gesamten Zeitraum Beiträge zu zahlen. Klugscheissermodus aus.Rentner hat geschrieben:Der August ist somit kein Problem.
Freundliche Grüße
ratte1