Guten Tag,
a) Die Krebsvorsorge-Untersuchung gehört ab 50 Jahren im Leistungskatalog der gesetzichen Krankenversicherung zum Standard wie ich hörte. Es gibt jedoch verschiedene Krebsformen die weit verbreitet sind. Für mich ist zunächst einmal wissenswert ob Darmkrebs und Prostadakrebs hier dazu gehören.
b) Wenn ein GKV-Patient durch entsprechende Erbanlagen bspw. ein erhöhtes Darmkrebsrisiko unterliegt müsste dieses im Leistungsangebot doch individuell integriert werden können.
KREBSVORSORGE in der GKV
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Hallo,
Es gibt keine pauschale Regelung für die Bezahlung von Krebsvorsorgeuntersuchung durch die KK.
Ich weiss dass das Hautkrebsscreening bei Patienten ab 35 bezahlt wird alle 2 Jahre.
Eine Vorsorge bzgl. Prostatakarzinom beim Urologen wird ab 45 Jahren bezahlt.
Eine Coloskopie als Vorsorge übernehmen die Kassen ab 55 Jahre. Wenn ein familiäres Risiko besteht, sollte man das als Patient am besten mit dem Gastroenterologen direkt abklären. Wenn er die Untersuchung medizinisch für erforderlich hält, wird er sie in der Regel auch bei jüngeren Patienten durchführen.
Bei Beschwerden kann der Arzt die Diagnostik immer abrechnen, dann gilt es nicht mehr als Vorsorge.
LG von Franziska
Es gibt keine pauschale Regelung für die Bezahlung von Krebsvorsorgeuntersuchung durch die KK.
Ich weiss dass das Hautkrebsscreening bei Patienten ab 35 bezahlt wird alle 2 Jahre.
Eine Vorsorge bzgl. Prostatakarzinom beim Urologen wird ab 45 Jahren bezahlt.
Eine Coloskopie als Vorsorge übernehmen die Kassen ab 55 Jahre. Wenn ein familiäres Risiko besteht, sollte man das als Patient am besten mit dem Gastroenterologen direkt abklären. Wenn er die Untersuchung medizinisch für erforderlich hält, wird er sie in der Regel auch bei jüngeren Patienten durchführen.
Bei Beschwerden kann der Arzt die Diagnostik immer abrechnen, dann gilt es nicht mehr als Vorsorge.
LG von Franziska