Hallo,
die Kostenübernahme von Präventionsleistungen (dazu gehört die Raucherentwöhnung) richtet sich immer nach der
Satzung der jeweiligen Krankenkasse. Der Prozentsatz und der Höchstbetrag der Erstattung unterscheiden sich bei einigen Kassen erheblich. Auch bei der Frage, wie streng die Vorgaben des Präventionsleitfadens umgesetzt werden gibt es zwischen den Kassen große Unterschiede.
Krankenkassenfee hat geschrieben:Es handelt sich aber eher um die konventionellen und nicht so sexy ausgestattete Programme. Also so was wie Rauchfrei in 10 Schritten (z.B. 10 Dienstagen hintereinander). Hypnose und Nikotinpflaster und elektronische Zigarette eher nicht. Das musst Du selbst zahlen.
Ich kenne kein Hypnose- oder Akupunkturangebot, dass die Vorgaben des Präventionsleitfadens erfüllt. Einzelne Kassen übernehmen solche Angebote aber teilweise -
noch. Der Präventionsleitfaden wurde vor nicht allzulanger Zeit überarbeitet, und es ist davon auszugehen, dass auch die letzten Kassen solche Angebote bald nicht mehr bezahlen.
Nicorette, niquitin, vitasmoke oder ähnliches wird aber keine Kasse zahlen. Diese Dinger werden als sogenannte "Lifestylearzneimittel" angesehen, und der Gemeinsame Bundesausschuss hat hier die Kostenübernahme in den Arzneimittelrichtlinien ausgeschlossen.
Krankenkassenfee hat geschrieben:Einfach mal Krankenkasse anrufen und nach regionalen Angeboten fragen. So einen Kurs muss man im Vorfeld bezahlen und kriegt das Geld nur zurück, wenn man auch an 80% der Termine da war.
Um hinterher Probleme bei der Erstattung zu vermeiden, kann ich das nur
unterstreichen. Frag bei Deiner Kasse gezielt nach Raucherentwöhnungsangeboten (Prävention nach § 20 SGB V), und den Regeln zur Erstattung.
Gruß, Swantje
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Kann man die Beiträge hierzu vielleicht woanders hinverschieben? Mit Kur hat's irgendwie nichts mehr zu tun ...