Hallo Forum,
ich musste Ende November 2012 eine laufende Verhaltenstherapie abbrechen, weil ich in eine 600 km entfernte Stadt gezogen bin.
Da das verbliebene Kontingent nur noch sehr gering war (ca. 10 Std.), kam nur ein Wechsel der Therapierichtung in Frage.
Ich fand eine Therapeutin, die 50 Std. tiefenpsychologisch-fundierte Einzeltherapie für mich beantragte.
Der Gutachter befürwortete die Therapie nicht und in der Folge lehnte meine Krankenkasse die Kostenübernahme ab.
Ich habe formlos Widerspruch gegen die Entscheidung bei der Kasse eingelegt und die Therapeutin hat einen neuen Bericht geschrieben, der einem sog. Obergutachter vorgelegt wird.
Weiss jemand, wie die Chancen stehen, dass der Obergutachter die Therapie empfiehlt?
Was wäre der nächste Schritt, wenn wieder abgelehnt wird?
Eine Selbstfinanzierung ist nicht machbar, denn ich lebe von einer geringen EM-Rente und aufstockend Sozialhilfe.
Hat jemand hier Erfahrungen mit dem Obergutachterverfahren bei Psychotherapie?
Danke.
Obergutachterverfahren nach Ablehnung Psychotherapie?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo Miep,
ganz klare Empfehlung:
Abwarten, auch wenn's schwer fällt!
Prognosen über die Aussichten des Widerspruchs kann niemand geben und selbst Statistiken über die Ergebnisse von Obergutachten (die mir zudem nicht vorliegen) hätten für Dich persönlich keinerlei Aussagekraft.
Mehr kannst Du momentan nicht tun - also warte einfach auf das Ergebnis. Danach sehen wir ggf. weiter, sollte das Obergutachten nicht in Deinem Sinne ausfallen.
Gruß
roemer70
ganz klare Empfehlung:
Abwarten, auch wenn's schwer fällt!
Prognosen über die Aussichten des Widerspruchs kann niemand geben und selbst Statistiken über die Ergebnisse von Obergutachten (die mir zudem nicht vorliegen) hätten für Dich persönlich keinerlei Aussagekraft.
Mehr kannst Du momentan nicht tun - also warte einfach auf das Ergebnis. Danach sehen wir ggf. weiter, sollte das Obergutachten nicht in Deinem Sinne ausfallen.
Gruß
roemer70
Hallo,
ich kann mich da nur anschließen und hinzufügen:
Es ist unmöglich, aus der Ferne die Chancen einzuschätzen, denn dazu spielen zu viele Faktoren hier mit hinein. Die Gutachter müssen zunächst einmal die Frage beantworten, ob die Tiefenpsychologie für Dein Beschwerdemuster überhaupt die richtige Wahl ist - nicht jede Therapierichtigung ist für alle Erkrankungen und Muster gleich gut geeignet. Und dann muss, da Du ja bereits eine längere Therapie in einer anderen Richtung gemacht hast, bewertet werden, ob eine neue Therapie, in einer neuen Therapierichtigung überhaupt notwendig ist. Denn das ist es im Prinzip, was Du nun beantragst: eine komplett neue Therapie. Dabei wird man sich überlegen, wie Dein jetztiger Zustand ist - ist eine weitere Therapie überhaupt notwendig? Und wenn ja - waren die Fortschritte in der Verhaltenstherapie so gering, dass man nun etwas Neues versuchen, also noch mal komplett von vorne anfangen muss? Denn Verhaltenstherapie und Tiefenpsychologie sind zwei völlig verschiedene Ansätze.
Das sind also die Punkte, die die Gutachter berücksichtigen müssen, und es kommt dabei sehr stark auf die Stellungnahme der Therapeutin an.
Wie gesagt: Es ist unmöglich, die Chancen zu beurteilen.
ich kann mich da nur anschließen und hinzufügen:
Es ist unmöglich, aus der Ferne die Chancen einzuschätzen, denn dazu spielen zu viele Faktoren hier mit hinein. Die Gutachter müssen zunächst einmal die Frage beantworten, ob die Tiefenpsychologie für Dein Beschwerdemuster überhaupt die richtige Wahl ist - nicht jede Therapierichtigung ist für alle Erkrankungen und Muster gleich gut geeignet. Und dann muss, da Du ja bereits eine längere Therapie in einer anderen Richtung gemacht hast, bewertet werden, ob eine neue Therapie, in einer neuen Therapierichtigung überhaupt notwendig ist. Denn das ist es im Prinzip, was Du nun beantragst: eine komplett neue Therapie. Dabei wird man sich überlegen, wie Dein jetztiger Zustand ist - ist eine weitere Therapie überhaupt notwendig? Und wenn ja - waren die Fortschritte in der Verhaltenstherapie so gering, dass man nun etwas Neues versuchen, also noch mal komplett von vorne anfangen muss? Denn Verhaltenstherapie und Tiefenpsychologie sind zwei völlig verschiedene Ansätze.
Das sind also die Punkte, die die Gutachter berücksichtigen müssen, und es kommt dabei sehr stark auf die Stellungnahme der Therapeutin an.
Wie gesagt: Es ist unmöglich, die Chancen zu beurteilen.