Psychotherapie über die genehmigten Stunden hinaus

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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jordon
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Psychotherapie über die genehmigten Stunden hinaus

Beitrag von jordon » 09.02.2014, 15:45

Hallo,
ich bin jetzt im 4. Jahr meiner Psychologischen Behandlung.
Die genehmigten Stunden sind schon verbraucht, nun findet ein Termin nur noch 1x im Monat, oder alle 2 Monate statt.
Bisher scheint mein Psychologe die Stunden auch bezahlt zu bekommen, er sagte, bevor ich eine Antrag auf Verlängerung stelle, muß eine gewisse Zeit zwischen dem Ende der bewilligten Stunden und dem Neuantrag sein.
Ist das so richtig?

Die Hauptursache meiner Erkrankung ist das Mobing und das Gewalterlebnis in Schulde und das Mobing am Arbeitsplatz.
Eigentlich wäre ja hier die Unfallkasse bez die Berufsgenossenschaft zuständig, nun weiß ich aber nicht, ob ich diesen Fall dort noch melden kann.
Das Krankheitsbild ist so, das ich im Moment EM Rentner bin.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 09.02.2014, 17:14

Hallo,

zunächst einmal muss man ganz klar sagen, dass die Begrenzung einer Therapie aus dem Wirtschaftlichkeitsprinzip heraus vom Gesetzgeber gewünscht ist. Es ist nicht Aufgabe der der Krankenkasse eine lebensbegleitende oder über Jahre dauernde Gesprächstherapie zu finanzieren. So hart das klingt: Ein Therapieerfolg setzt nach einer bestimmten Zeit ein - oder die Therapie ist nicht zielführend oder einfach gescheitert.
Insofern hat Dein Therapeut schon recht, dass nun erst einmal eine Art "Wartezeit" notwendig und Neuantrag notwendig ist. Du solltest bei einem Neuantrag auch genau überlegen, ob Du noch einmal den gleichen Therapeuten wählst.
Für die Zwischenzeit kannst Du überlegen, was Du tun kannst, damit es Dir wieder besser geht. Vielleicht gibt es Selbsthilfeangebote für Dich in Deiner Nähe oder andere Treffen, wo Du Hilfe bekommen kannst.

Mit der Berufsgenossenschaft kannst Du versuchen, lass Dir von Deinem Therapeuten Kopien Deiner Unterlagen geben und stell einfach einen Antrag bei der BG. Oder geh mit den Unterlagen zu Deiner Kasse und bitte die, dass die das bei der BG prüfen lassen. Ich befürchte aber, dass es sehr schwer sein wird, dass das anerkannt wird. Und sollte es das werden, wird die Leistung der Kasse angerechnet und auch die BG wird nicht spendabel noch mal 100 Sitzungen "springen lassen".

LG, Fee

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