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von Sachbearbeiter_gKV » 26.11.2008, 18:55
Hallo,
der Anstoß des Ganzen bildet die Entscheidung des BSG B 1 KR 20/07 R vom 22.04.2008.
Die weitere Umsetzung erfolgt nach einer Absprache der Gemeinsamen Spitzenverbände.
Die ersten entsprechenden 0,00€ Fälle hatte ich schon auf dem Tisch, i.d.R. freiwillig Versicherte.
Der Reglung, dass bei Beziehern von Leistungen nach SGB II oder SGB XII der Eckregelsatz angewandt wird, bleibt bestehen; Familienfreibeträge sind nicht in Abzug zu bringen.
Lediglich bei Beziehern von "normalen" Einkommen sind diese wie gehabt abzuziehen . Zeitliche Lücken werden nicht mehr wie von einigen KKen praktiziert mit dem fiktiven Eckregelsatz gefüllt. Das untere Limit im Form des Eckregelsatzes bei der Ermittlung der Belastungsgrenze entfällt.
Das hierdurch eine soziale Ungerechtigkeit entsteht, ist sogar den Richtern aufgefallen, wird aber im Urteil mit Zitat: "Es liegt in derartigen Fällen nicht in der Hand der Rechtsprechung, solche - im Tatsächlichen extrem seltene Konstellationen betreffende - Entscheidungen des Gesetzgebers zu korrigieren, indem richterrechtlich eigenständig Mindestbruttoeinnahmen der Versicherten ohne gesetzliche Grundlage fingiert werden" kommentiert.
Irgendwie wirds immer wahnsinniger...