Hallo, ich muss ca. alle 2 Wochen in die Uniklinik für 2 Tage stationär für eine EKT-Behandlung, meine Frage: Kann ich meinen Arzt fragen, ob er mir einen Taxischein ausstellt? Wenn ja, wie viel Erfolg habe ich?
Wenn ich mit dem Bus fahren sollte, dann bin ich nicht nur knapp 4 Stunden unterwegs, sondern es ist auch ein Problem, weil ich ja für 2 Tage auch Gepäck habe (ich brauche auch ein Gerät zum schlafen gegen meine Schlafabnoe). Es ist also nicht so wenig Gepäck!
Was muss ich meinem Arzt sagen? Ach ja, und den Rückweg, muss da die Klinik den Taxischein ausstellen oder macht das der einweisende Arzt gleich mit?
Danke für die Antwort
Liebe Grüße
Merida
Taxischein
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Re: Taxischein
Hallo,merida hat geschrieben:Hallo, ich muss ca. alle 2 Wochen in die Uniklinik für 2 Tage stationär für eine EKT-Behandlung, meine Frage: Kann ich meinen Arzt fragen, ob er mir einen Taxischein ausstellt? Wenn ja, wie viel Erfolg habe ich?
Wenn ich mit dem Bus fahren sollte, dann bin ich nicht nur knapp 4 Stunden unterwegs, sondern es ist auch ein Problem, weil ich ja für 2 Tage auch Gepäck habe (ich brauche auch ein Gerät zum schlafen gegen meine Schlafabnoe). Es ist also nicht so wenig Gepäck!
Was muss ich meinem Arzt sagen? Ach ja, und den Rückweg, muss da die Klinik den Taxischein ausstellen oder macht das der einweisende Arzt gleich mit?
Danke für die Antwort
Liebe Grüße
Merida
grundsätzlich gilt, dass Fahrkosten zur stationären Behandlung von der Krankenkasse, abzgl. eines Eigenanteils, bezahlt werden. Dabei wird die Entfernung zur nächsten bzw. übernächsten Behandlungsmöglichkeit, von der Wohnung des Patienten aus gesehen, zugrunde gelegt.
Grundsätzlich gilt auch, dass nur die Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel erstattet werden. Wird ein Privat-PKW benutzt, gibt es pro KM 0,20 €.
Ein Taxi bedarf der vorherigen Genehmigung der Krankenkasse. Damit dies auch genehmigt wird, zählen nur medizinische Gründe, z.B. Gehunfähigkeit, die eine Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht ermöglichen. Entfernungen, mangelhafte oder fehlende Bus- und Zugverbindungen , Fahrzeiten und Gepäck, rechtfertigen grundsätzlich nicht die Taxi-Nutzung zu Lasten der Krankenkasse.
Wie du gelesen hast, habe ich dreimal "grundsätzlich" geschrieben, d.h.,
dass natürlich in begründeten Einzelfällen eine Krankenkasse auch in Fällen, wie dem deinigen, wenn dein Arzt mit spielt, eine Kostenübernahme
erklärt, aber das ist keine Leistung, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Mein Rat, sprich mit deinem Arzt und danach am besten persönlich mit deiner Krankenkasse - vielleicht hast du Glück.
Gruss
Czauderna
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Re: Taxischein
Seit wann?Czauderna hat geschrieben: Ein Taxi bedarf der vorherigen Genehmigung der Krankenkasse.
Hallo,
seit wann ? - weiss ich nicht, aber ich kann mir denken, warum das fragst,
du fragst, weil es sich hier um eine stationäre Behandlung dreht - da will ich mich allerdings revidieren - da muss nicht vorher die Genehmigung der Kasse eingeholt werden, da entscheidet allein der Arzt - es passiert in der Praxis recht selten, dass wir bei solchen Fahrten (Aufnahme zur stationären Behandlung) gefragt werden, und wenn, dann geht es meist um die Frage der nächst erreichbaren Behandlungsmöglichkeit.
Gruss
Czauderna
seit wann ? - weiss ich nicht, aber ich kann mir denken, warum das fragst,
du fragst, weil es sich hier um eine stationäre Behandlung dreht - da will ich mich allerdings revidieren - da muss nicht vorher die Genehmigung der Kasse eingeholt werden, da entscheidet allein der Arzt - es passiert in der Praxis recht selten, dass wir bei solchen Fahrten (Aufnahme zur stationären Behandlung) gefragt werden, und wenn, dann geht es meist um die Frage der nächst erreichbaren Behandlungsmöglichkeit.
Gruss
Czauderna