Umdeutung des Rehaantrages in einen Rentenantrag

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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katrin_kk
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Umdeutung des Rehaantrages in einen Rentenantrag

Beitrag von katrin_kk » 19.05.2009, 11:01

Hallo, wer kann mir helfen? Wir haben folgendes Problem:

Ein Familienmitglied hat Anfang letzten Jahres einen Schlaganfall erlitten.
Nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung wurde anschließend das Krankengeld gezahlt. Im Sommer hatten wir einen Rehaantrag von der Krankenkasse erhalten. Diesen Antrag haben wir gestellt.
Der Rehaantrag wurde abgelehnt und gleichzeitig in einen Rentenantrag mit Datum Oktober 2008 (Leistungsfall der vollen Erwerbsminderung) umgedeutet. Den "fiktiven" Rentenantrag haben wir in dieser Form nicht gestellt!
Im April 2009 haben wir einen Rentenantrag zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Beginn Juli diesen Jahres gestellt.
Von der Deutschen Rentenversicherung wurden wir nun aufgefordert, eine Zustimmung der Krankenkasse einzuholen, dass diese unserem Rentenantrag (vom Juli 2009) zustimmt uns somit auf den Rentenantrag mit Datum Oktober 2008 (Umdeutung des Rehaantrages) verzichtet.

Folge für unsere Familie: Finanzieller Nachteil!!
Die Rentenbeiträge, die in der Zeit vom Oktober 2008 bis zu Juli 2009 durch die Krankenkasse geleistet wurden, fallen aus der Berechnung der Rente weg (da ja Rentenbeginn Sommer letzten Jahres).

Meine Frage:
Hat die Krankenkasse einen Anspruch darauf, dass wir den Rentenantrag mit Datum Oktober 2008 stellen, oder kann uns die Krankenkasse nicht dazu zwingen?
Muss die Krankenkasse unserem Rentenantrag vom Juli 2009 zustimmen?
Wie gehe ich mit dem Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung um?
Welche Fristen müssen eventuell eingehalten werden?


Vielen Dank und Grüße
Katrin

Bonefish75
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Registriert: 10.07.2008, 21:43

Beitrag von Bonefish75 » 19.05.2009, 19:30

Der formelle Antrag muss gestellt werden, andernfalls kann die Kasse die Krankengeldzahlung einstellen. Wenn die Rentenversicherung schon die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderung bestätigt, dann auch aus gutem Grund. Auf finanzielle Einbußen wird keine Rücksicht genommen, schliesslich finanziert sich das Gesundheitswesen durch die Solidargemeinschaft. Und auch auf diese muss Rücksicht genommen werden.

Es gibt m.W.n sogar ein BSG-Urteil welches genau dies geregelt hat. Desweiteren ist sogar fraglich, ob überhaupt ein formeller Antrag gestellt werden muss, schliesslich wurde ja bereits ein Antrag gestellt, wenngleich es sich um einen Reha-Antrag handelt. Aber da sind sich die Kassen und die RV-Träger noch nicht ganz einig. Alles Ansichtssache....

PS: Ich kann mich daran erinnern, dass es 3-4 Ausnahmen gibt. Fallen mir aber nicht ein. Finanzielle Einbußen sind da jedoch ausgenommen.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 20.05.2009, 07:46

Hallo,

ich rate ganz dringend einen Fachanwalt einzuschalten oder den VdK zu beauftragen.
Kann sein, dass Sie es gerichtlich klären lassen müssen, aber die Aussichten das zu gewinnen stehen gut!

Alleine bekommen Sie das aber nicht durch! Eile ist geboten.

LG, Fee

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