Urlaub während AU bzw. Wiedereingliederung
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Urlaub während AU bzw. Wiedereingliederung
Kurze Frage:
Arbeitnehmer hat noch Resturlaub aus dem Vorjahr und möchte diesen während AU bzw. Wiedereingliederung nehmen.
Geht das? (verfällt der Resturlaub zum 31.03.?)
Arbeitnehmer hat noch Resturlaub aus dem Vorjahr und möchte diesen während AU bzw. Wiedereingliederung nehmen.
Geht das? (verfällt der Resturlaub zum 31.03.?)
Derzeit läuft die stufenweise Wiedereingliederung an drei Tagen die Woche...deshalb ja die Frage.wolfi160276 hat geschrieben:Wenn du doch AU bist gehe ich davon aus, dass du zu Hause bist. Somit kannst du dich doch um dein Kind kümmern!?
Wenn du aber verreisen willst, möchte ich da auch zur Vorsicht raten!
naja, da versucht deine KK etwas zu "steuern"...
1. die stufenweise Wiedereingliederung ist keine Pflicht, ein Abbruch kann ohne Angabe von Gründen vorgenommen werden
2. mal unabhängig von der Wiedereingliederung: ein "Urlaub" während der AU innerhalb von Deutschland kann dir nicht verweigert werden, wenn eindeutig belegt ist, dass es zu keiner Verzögerung der Heilung kommt bzw. im Gegenteil der Ortswechsel zur Genesung beiträgt, ich möchte mal die KK sehen, die einem Krebspatienten, der zwischen Chemo und Strahlentherapie eine Woche an die Ostsee will, das Krankengeld versagt
3. man muss hier auch unterscheiden zwischen Versagen und Ruhen des Krankengeldes, das sind rechtlich 2 Paar Schuhe, wenn du mit deinem AG dich einigst, dass du während einer laufenden AU bezahlten Urlaub nimmst, dann kann die KK doch einfach dein KRG ruhen lassen wegen Entgeltzahlung und gut ist, Fakt ist dann, dass du trotzdem AU bist, es gibt halt teilweise AG die sowas nicht mitmachen da sie Urlaub nur gewähren wenn du arbeitsfähig bist, wenn dein AG von dir verlangt dass du dich gesundschreiben lässt kann ich dir nur davon abraten
wie siehts denn aus, könnte man die Wiedereingliederung mit Beginn der Ferien beenden, du nimmst Urlaub und gehst danach regulär arbeiten? das wäre die einfachste Lösung
1. die stufenweise Wiedereingliederung ist keine Pflicht, ein Abbruch kann ohne Angabe von Gründen vorgenommen werden
2. mal unabhängig von der Wiedereingliederung: ein "Urlaub" während der AU innerhalb von Deutschland kann dir nicht verweigert werden, wenn eindeutig belegt ist, dass es zu keiner Verzögerung der Heilung kommt bzw. im Gegenteil der Ortswechsel zur Genesung beiträgt, ich möchte mal die KK sehen, die einem Krebspatienten, der zwischen Chemo und Strahlentherapie eine Woche an die Ostsee will, das Krankengeld versagt
3. man muss hier auch unterscheiden zwischen Versagen und Ruhen des Krankengeldes, das sind rechtlich 2 Paar Schuhe, wenn du mit deinem AG dich einigst, dass du während einer laufenden AU bezahlten Urlaub nimmst, dann kann die KK doch einfach dein KRG ruhen lassen wegen Entgeltzahlung und gut ist, Fakt ist dann, dass du trotzdem AU bist, es gibt halt teilweise AG die sowas nicht mitmachen da sie Urlaub nur gewähren wenn du arbeitsfähig bist, wenn dein AG von dir verlangt dass du dich gesundschreiben lässt kann ich dir nur davon abraten
wie siehts denn aus, könnte man die Wiedereingliederung mit Beginn der Ferien beenden, du nimmst Urlaub und gehst danach regulär arbeiten? das wäre die einfachste Lösung