zum Fall:
Arbeitnehmer (AN) ist seit vergangenen September arbeitsunfähig und bezieht seit November Krankengeld.
Nachdem er beim MDK war, wurde dort angeraten, schrittweise eine Wiedereingliederung mit 16 Std./Woche zu machen.
Da der Arbeitgeber den AN an 4 Tagen die Woche gerne hätte, die Fahrtzeit aber alleine schon 2 Std. beträgt und diese Anforderung aufgrund der immernoch vorhanden Schmerzen nicht erfüllt werden kann, kam heute ein Schreiben der Krankenkasse, daß sie die Leistungen infolge fehlender Mitwirkung einstellen werden, wenn der AN die schrittweise Wiedereinglierung nicht antreten werde.
Der AN hat sämtliche Ärzte, die ihm helfen können, eigenmächtig aufgesucht.
Auch ist er in gymnastischer Behandlung.
Können die das?
Muß der AN der Wiedereingliederung zustimmen?
Was ist, wenn der AN diese Wiedereingliederung so nicht möchte, weil er auch weiss, dass er sicherlich am Arbeitsplatz infolge seines langen Ausfalles missachtet wird oder der AN die stufenweise Wiedereingliederung wegen erneuter Beschwerden einfach nicht schafft?
DANKE für die Antwort
