Versicherung für dt. Staatsbürger, der z.Z. im Ausland lebt?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Versicherung für dt. Staatsbürger, der z.Z. im Ausland lebt?
Hallo ich bin neu hier im Forum und bitte euch, mir eure Erfahrungen zu folgendem Problem mitzuteilen.
Meine Tochter und mein Enkel lebten bis Herbst 2012 in Berlin, sind dann nach Korsika für unbestimmte Zeit ausgewandert. Da sie dort in einer Kommune nur für den eigenen Lebensunterhalt arbeiten, verdient sie kein Geld. Die Pflichtversicherung hat sie gekündigt mit dem Nachweis einer Langzeitauslandversicherung durch den ADAC. Sie ist aber nach wie vor deutscher Staatsbürger und ist auch noch in Berlin gemeldet.
Jetzt kommen sie beide im August/September zu Besuch nach Deutschland.
Wo ist oder kann sie sich krankenversichern, für den Fall aller Fälle... ADAC nur in Frankreich, ihre eigene Versicherung lehnt ab, dort müsste sie dann für monatlich über 150€ 18 Monate zahlen. Über andere Versicherungen geht es auch nicht, gilt nur für Ausländer, die Deutschland besuchen...
Habt ihr einen Ratschlag oder Erfahrungen?
Danke !
Ursel
Meine Tochter und mein Enkel lebten bis Herbst 2012 in Berlin, sind dann nach Korsika für unbestimmte Zeit ausgewandert. Da sie dort in einer Kommune nur für den eigenen Lebensunterhalt arbeiten, verdient sie kein Geld. Die Pflichtversicherung hat sie gekündigt mit dem Nachweis einer Langzeitauslandversicherung durch den ADAC. Sie ist aber nach wie vor deutscher Staatsbürger und ist auch noch in Berlin gemeldet.
Jetzt kommen sie beide im August/September zu Besuch nach Deutschland.
Wo ist oder kann sie sich krankenversichern, für den Fall aller Fälle... ADAC nur in Frankreich, ihre eigene Versicherung lehnt ab, dort müsste sie dann für monatlich über 150€ 18 Monate zahlen. Über andere Versicherungen geht es auch nicht, gilt nur für Ausländer, die Deutschland besuchen...
Habt ihr einen Ratschlag oder Erfahrungen?
Danke !
Ursel
Hallo,
ich empfehle, dass sie sich in Spanien im dortigen System versichern lässt und dann mit einem entsprechenden Anspruchsausweis (Europäische Krankenversichertenkarte) ggf. in Deutschland behandeln lässt.
Eine Zusatzfrage - wenn jemand auswandert gibt er doch normalerweise seinen Erstwohnsitz in Deutschland auf - sonst ist er doch nicht ausgewandert ??. Gibt es in Spanien keine Reisekrankenversicherungen für Auslandsreisen ?.
Gruss
Czauderna
*sorry, muss natürlich Frankreich heissen - das war die Hitze
ich empfehle, dass sie sich in Spanien im dortigen System versichern lässt und dann mit einem entsprechenden Anspruchsausweis (Europäische Krankenversichertenkarte) ggf. in Deutschland behandeln lässt.
Eine Zusatzfrage - wenn jemand auswandert gibt er doch normalerweise seinen Erstwohnsitz in Deutschland auf - sonst ist er doch nicht ausgewandert ??. Gibt es in Spanien keine Reisekrankenversicherungen für Auslandsreisen ?.
Gruss
Czauderna
*sorry, muss natürlich Frankreich heissen - das war die Hitze
Zuletzt geändert von Czauderna am 19.06.2013, 13:27, insgesamt 1-mal geändert.
Auslandskrankenversicherung
Danke für eure Antworten,
aber da bin ich mir nicht sicher, ob es für Personen mit dt. Staatsbürgerschaft, die nur eine bestimmte Zeit in Frankreich leben, eine Auslandskrankenversicherung einer französischen Versicherung gibt?
Ursel
Versuchen könnte sie es ja mal.
Stimmt, "ausgewandert" ist der falsche Ausdruck.
aber da bin ich mir nicht sicher, ob es für Personen mit dt. Staatsbürgerschaft, die nur eine bestimmte Zeit in Frankreich leben, eine Auslandskrankenversicherung einer französischen Versicherung gibt?
Ursel
Versuchen könnte sie es ja mal.
Stimmt, "ausgewandert" ist der falsche Ausdruck.
Korsika ist Frankreich und nicht Spanien!
Da der gewöhnliche Aufenthalt Frankreich sind, sind die Kinder m. E. auch in Frankreich versichert - und zwar m. E. in dem beschriebenen Fall über CMU!
Ich bin auch etwas irritiert, dass die GKV die Mitgliedschaft gegen ADAC Auslandsreisekrankenversicherung aufgehoben hat. Es handelt sich ja um eine Veränderung des Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthaltes innerhalb der EU und hier sind ja auch europarechtliche Aspekte zu beachten!
ADAC ist hier tatsächlich keine gute Wahl für die langfristige Auslandsreiseversicherung, weil sie keine Leistungen bei kurzfristigem Aufenthalt in Deutschland vorsieht. Sie haben schlichtweg die falsche Police beim falschen Versicherer gekauft! Suchen Sie einen anderen Versicherer.
Beachten Sie in dem Zusammenhang folgendes RS:
vdek.com/content/vdeksite/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/versicherungspflicht/_jcr_content/par/download_5/file.res/nichtversicherte_auslandsversicherung.pdf
Meine persönliche Empfehlung ist - entweder CMU in Frankreich (vor Ort prüfen / Sie sprechen ja selbst von Auswanderung auf unbestimmte Zeit und Tätigkeit vor Ort, wenn auch unentgeltlich) oder deutsche GKV, weil man damit ja ach in Korsika versichert wäre!
Erst dann sehe ich, falls die Aufhebung der Pflicht zur Versicherung wegen AS-Police durch die GKV formal korrekt war, eine langfristige Auslandsreise-Krankenversicherung bei einem spezialisierten Anbieter (Care Cocept, BDAE, Chambervelt Rooselain & Cie, etc.)
Da der gewöhnliche Aufenthalt Frankreich sind, sind die Kinder m. E. auch in Frankreich versichert - und zwar m. E. in dem beschriebenen Fall über CMU!
Ich bin auch etwas irritiert, dass die GKV die Mitgliedschaft gegen ADAC Auslandsreisekrankenversicherung aufgehoben hat. Es handelt sich ja um eine Veränderung des Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthaltes innerhalb der EU und hier sind ja auch europarechtliche Aspekte zu beachten!
ADAC ist hier tatsächlich keine gute Wahl für die langfristige Auslandsreiseversicherung, weil sie keine Leistungen bei kurzfristigem Aufenthalt in Deutschland vorsieht. Sie haben schlichtweg die falsche Police beim falschen Versicherer gekauft! Suchen Sie einen anderen Versicherer.
Beachten Sie in dem Zusammenhang folgendes RS:
vdek.com/content/vdeksite/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/versicherungspflicht/_jcr_content/par/download_5/file.res/nichtversicherte_auslandsversicherung.pdf
Meine persönliche Empfehlung ist - entweder CMU in Frankreich (vor Ort prüfen / Sie sprechen ja selbst von Auswanderung auf unbestimmte Zeit und Tätigkeit vor Ort, wenn auch unentgeltlich) oder deutsche GKV, weil man damit ja ach in Korsika versichert wäre!
Erst dann sehe ich, falls die Aufhebung der Pflicht zur Versicherung wegen AS-Police durch die GKV formal korrekt war, eine langfristige Auslandsreise-Krankenversicherung bei einem spezialisierten Anbieter (Care Cocept, BDAE, Chambervelt Rooselain & Cie, etc.)
Wenn du gesetzlich krankenversichert bist und es besteht keine gesetzliche Krankenversicherung weder in Frankreich noch in Deutschland, dennkann zumindest auch der Enkel bei dir in dei GKV bis zur Vollendung des 23 Lebensjahres mit versichert wrden vom Grundstz her, deine Kasse könnte denn die CMU als Aushilfskasse benennen. So ist zumindest denn für den Enkel ohne viel Gedöns der KV Schutz gesichert.
cmu.fr/
Ob denn überhaupt der KV Schutz in Frankreich durch die CMU gegeben ist wage ich zu bezweifeln.
aok-bv.de/politik/europa/index_01352.html
sollte es sich bei der kommune um einen anerkannten Landwirtschaftlichen Betieb handeln, besteht eh bei Aufenthalt der auf Dauer angelegt das Beitrittsrecht zum Landwirschaftlichen KV in Frankreich, aber Achtung Korsika ist da meist die Ausnahme von der Regel,
cmu.fr/
Ob denn überhaupt der KV Schutz in Frankreich durch die CMU gegeben ist wage ich zu bezweifeln.
aok-bv.de/politik/europa/index_01352.html
ess-europe.de/europa/kvsys_frankreich.htmSeit dem Jahr 2000 haben Franzosen mit geringem Einkommen Anspruch auf einen allgemeinen Gesundheitsschutz, "Couverture maladie universelle" (CMU). Alleinstehende mit weniger als 530 Euro im Monat und Zwei-Personen-Haushalte, die weniger als 800 Euro im Monat zur Verfügung haben, müssen keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Sie sind über die CMU abgesichert und haben Anrecht auf Kostenübernahme nach dem Sachleistungsprinzip. Mit der Einführung des CMU wurden in Frankreich Versorgungslücken geschlossen.
sollte es sich bei der kommune um einen anerkannten Landwirtschaftlichen Betieb handeln, besteht eh bei Aufenthalt der auf Dauer angelegt das Beitrittsrecht zum Landwirschaftlichen KV in Frankreich, aber Achtung Korsika ist da meist die Ausnahme von der Regel,
wie gesagt CMU muss geprüft werden - nur weil beim AOK BV Franzosen steht, muss das nicht zwangsläufig im Wortsinn gemeint sein. AOK BV hat einige Fehler auf den Europa Seiten!
Frankreich hat eigentlich eine Versicherungspflicht für alle, die dort leben! Wohnsitz Deutschland ist irrelevant wenn nach EU Recht der gewöhnliche Aufenthalt Frankreich ist!
Und die französische Internetseite da hapert es dann doch an der Sprache!
Den Trick mit Enkel in FaMi kannte ich noch gar nicht - wo ist da die Rechtsgrundlage bzw. Ableitung?? Wie funktioniert das genau? Danke!
Frankreich hat eigentlich eine Versicherungspflicht für alle, die dort leben! Wohnsitz Deutschland ist irrelevant wenn nach EU Recht der gewöhnliche Aufenthalt Frankreich ist!
Und die französische Internetseite da hapert es dann doch an der Sprache!
Den Trick mit Enkel in FaMi kannte ich noch gar nicht - wo ist da die Rechtsgrundlage bzw. Ableitung?? Wie funktioniert das genau? Danke!
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
Problem wäre natürlich denn der überwiegende Unterhalt, aber für 2 Moante in Berlin undlebt im Haushalt der Grossmutter das müßte denn gehen. Da hier denn auch noch der der Hauptwohsitz besteht. usw. Ist allerdings auch etwas langieriger das Ganze. Wenn denn empfiehlt sich eh die CMU und da besteht denn wieder das Problem der Vorleistung.
bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=420586&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bvKinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
Problem wäre natürlich denn der überwiegende Unterhalt, aber für 2 Moante in Berlin undlebt im Haushalt der Grossmutter das müßte denn gehen. Da hier denn auch noch der der Hauptwohsitz besteht. usw. Ist allerdings auch etwas langieriger das Ganze. Wenn denn empfiehlt sich eh die CMU und da besteht denn wieder das Problem der Vorleistung.
Also die Nummer mit Kindern von familienversicherten Kindern kannte ich ja - aber das ist hier ja nicht der Fall!
Die Nummer mit Enkeln ansonsten kannte ich tatsächlich nicht!
§ 10 nennt aber Ausschlussgründe, die hier gegeben sind, wie der gewöhnliche Aufenthalt in Frankreich! Da müssten dann ja falsche Angaben gemacht werden, was wir hier ja wohl kaum den Fragestellern nahelegen wollen, oder?
Die Nummer mit Enkeln ansonsten kannte ich tatsächlich nicht!
§ 10 nennt aber Ausschlussgründe, die hier gegeben sind, wie der gewöhnliche Aufenthalt in Frankreich! Da müssten dann ja falsche Angaben gemacht werden, was wir hier ja wohl kaum den Fragestellern nahelegen wollen, oder?
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Danke für die ausführlichen Antworten. Mir schwirrt ja der Kopf!! Ich sehe, hier sind Fachleute an der Tastatur!!!
Ich habe meiner Tochter die Antworten übermittelt. Sie wird sicher versuchen, sich in Frankreich zu versichern. Am liebsten wäre uns natürlich die deutsche gesetzliche KV. Aber der Mindestbeitrag ist einfach zu hoch. Im September läuft die ADAC-Langzeit-Auslandsversicherung ab und ich hätte fast verlängert. Gut, dass ich hier nachgefragt habe.
Also nochmals vielen Dank!
Ich habe meiner Tochter die Antworten übermittelt. Sie wird sicher versuchen, sich in Frankreich zu versichern. Am liebsten wäre uns natürlich die deutsche gesetzliche KV. Aber der Mindestbeitrag ist einfach zu hoch. Im September läuft die ADAC-Langzeit-Auslandsversicherung ab und ich hätte fast verlängert. Gut, dass ich hier nachgefragt habe.
Also nochmals vielen Dank!
Ja, ich hatte das Problem auch! War mir einfach zu unsicher und hab mich dann hier http://www.auslandskrankenversicherung24.org/ genauer informiert und das passende rausgesucht!
Zuletzt geändert von jürgenM am 18.07.2013, 12:32, insgesamt 1-mal geändert.