Wegfall Selbstbeteiligung bei Kur? Wenn Krankmeldung besteht

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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fefiele

Wegfall Selbstbeteiligung bei Kur? Wenn Krankmeldung besteht

Beitrag von fefiele » 12.11.2013, 18:08

Hi,

also ich habe heute was komisches als Tipp erhalten und weiß nicht ob das was dran ist.

Mein Onkel geht bald zur Kur. Ich denke mal der Träger ist die DRV

Nun muss er ja wie auch beim Krankenhaus 10€/Tag zahlen.

Und der nette tipp lautet wenn man eine Krankmeldung hat entfällt die Selbstbeteiligung.

Ist da was dran?

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 12.11.2013, 20:00

Hallo,

der Eigenanteil entfällt, wenn Übergangsgeld gezahlt wird. Dafür müsste dein Onkel aber vor der Kur schon 6 Wochen wegen der gleichen Krankheit arbeitsunfähig gewesen sein. Und: das Übergangsgeld ist erheblich weniger als der wegfallende Lohn.

Fazit: "Tipp" unbrauchbar.

Gruß
Swantje

fefiele

Beitrag von fefiele » 12.11.2013, 20:16

Oh echt.

Naja übergangsgeld sagt mir jetzt nicht. Aber 2013 war er schon 6 Wochen krank. Hat also von der GKV auch Krankengeld erhalten.

Was muss man denn da einreichen damit das von der Institution geprüft wird ob das die gleiche Krankeheit ist.

Eigentlich ist er in der Kur wegen vielen SAchen. Das ist so unübersichtlich dass ich das jetzt nicht weiß. Übergewicht, etwas mit derm Herzen und ein angefangener Krebs.

Wegen letzterem musste er mehrmals ins Krankenhaus und hat sein 6 Wochen wegen gleicher Krankheit schon in 2013 voll.

Wer erstattet denn eventuell den Eigenanteil DRV oder GKV? Welchen Antrag muss ich einreichen. Weißt du das?

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 12.11.2013, 20:51

Prüfung der 6 Wochen: Krankenkasse.
Prüfung der Zuzahlungspflicht: Rentenversicherung.

Gruß
Swantje

fefiele

Beitrag von fefiele » 12.11.2013, 20:56

Ok. Ich ruf da mal morgen an.

Weißt du denn jetzt ob ihm das zusteht.

Ich meine 6Wochen hatte er ja schon. Da muss doch die GKV nichts prüfen.

Aber du sagtest was davon ob übergangsgeld gezahlt wurde. Das ist ja nicht der Fall. Außer das ist ein andere Wort für Krankengeld.

Ein wenig mehr von dir wäre nützlich.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 13.11.2013, 08:27

Hallo,
Krankengeld und Übergangsgeld - das nicht nur zwei andere Wörter sondern auch andere Voraussetzungen was den Leistungsträger und die Höhe angeht.
Übergangsgeld wir vom RV-Träger (in diesem Fall) gezahlt und Krankengeld von der Krankenkasse, wobei das Übergangsgeld niedriger ist als das Krankengeld.
Aber du rufst ja heute an, da wird man dir das nochmal genauer erläutern.
Gruss
Czauderna

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