Welche rechte bei Verpflegung von Frau und kinder ?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Nitro1
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Welche rechte bei Verpflegung von Frau und kinder ?

Beitrag von Nitro1 » 17.02.2014, 22:47

Hallo
Meine Frau wurde operiert und darf nichts tun und läuft mit einer Halskrawatte rum.
Erste Maßnahme in 6-12 Wochen wie Krankengymnastik.
Ich habe 3 Kinder 16, 14 und 4 jahre.
Ich bin Berufstätig so das ich den Haushalt schmeißen muss und Kinder betreuen muss.
Wie muss ich vorgehen damit ich zuhause bleiben kann und morgens Kinder in die Schule schicken kann und den kleinsten ins Kindergarten?
Dazu muss ich den Haushalt machen und Frau betreuen.
Frau ist in einer anderen kk als ich und sie ist jetzt Au.
Wieviel tage kann ich bei der Kk beantragen wo ich etwas bekommen kann?
Mfg

roemer70
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Registriert: 23.06.2010, 01:59

Beitrag von roemer70 » 18.02.2014, 00:49

Da die Leistungen im Bereich Haushaltshilfe bei den Kassen stark variieren, müsstest Du uns die Kasse Deiner Frau nennen.
Oder Du setzt Dich gleich mit denen in Verbindung, fragst nach einem Antrag für Haushaltshilfe und versuchst eine schnelle Lösung herbeizuführen (Filiale vor Ort, Fax o.ä.).

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