Hallo,
meine Frage bezieht sich nicht auf mich, sondern einen Bekannten, der deshalb im Moment ein wenig in der finaziellen Klemme steckt;
er war 5 Monate krank und befindet sich nun seit zwei Wochen in der Wiedereingliederung,
meines Wissens bekommt man in der Zeit ja nach wie vor keinen Lohn vom Arbeitgeber, sondern bezieht weiterhin von der KK;
er erzählte mir nun, dass er von mal zu mal weniger von der KK bekäme und bald nicht mehr wisse, wie er alles bezahlen soll;
sein Grundlohn ist schon recht niedrig und auch die Zeit vor der Wiedereingliederung war schon kein Zuckerschlecken; ich habe keine Ahnung, wie hoch diese Zahlungen prozentuall gesehen sind;
ich war in meinem Berufsleben nie solange krank, dass ich in diese Situation gekommen wäre, aber ich frage mich da schon, wie man feste Kosten weiter problemlos bezahlen kann;
Miete, Strom etc. bleiben ja gleich, auch wenn man plötzlich bspw. nur noch 70 % bekommt;
nun werden aber wohl wie gesagt auch diese Zahlungen immer weniger;
vll. kann mir hier jemand Tipps geben, was mein Bekannter noch beantragen kann, was ihm noch zusteht für so einen Fall;
die Wiedereingliederung läuft noch bis Ende September, richtig Lohn bekommt er dann erst Mitte Oktober - ist schon ne verdammt lange Zeit;
ich danke Euch schonmal für Ratschläge und Antworten und hoffe, dass ich meinem Bekannten dann vll. ein wenig *unter die Arme* greifen kann
welche zusätzliche Leistungen sind noch möglich????
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Krankengeld ist nicht dafür gedacht die Existenz zu sichern, sondern nur eine sogenannte Lohnersatzleistungen, d.h. die berechnet sich nach dem vorangegangen Verdienst. Wenn diese unter das Existenzminimum fällt, bleibt nur der Gang zum Arbeitsamt, konkret ALG II oder auch Hartz IV genannt.
Das Krankengeld berechnet sich nach dem Verdienst vor der Arbeitsunfähigkeit und müßte deshalb konstant sein.
Das Krankengeld berechnet sich nach dem Verdienst vor der Arbeitsunfähigkeit und müßte deshalb konstant sein.
Hallo,
grds. muss ein Arbeitgeber auch während einer Wiedereingliederung Arbeitsentgelt zahlen, allerdings nur anteilig entsprechend der Arbeitszeit. Von dieser Verpflichtung kann sich der AG befreien, wenn er erklärt, dass er der Wiedereingliederung nur unter der Vorraussetzung zustimmt, dass kein Arbeitsentgelt zu zahlen ist, da keine Arbeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird.
Wenn tatsächlich immer weniger Krankengeld gezahlt wird, ist die KK Ansprechpartner. Vllt. hat der AG bescheinigt, dass er Entgelt zahlt?
Freundliche Grüße
Ratte1
grds. muss ein Arbeitgeber auch während einer Wiedereingliederung Arbeitsentgelt zahlen, allerdings nur anteilig entsprechend der Arbeitszeit. Von dieser Verpflichtung kann sich der AG befreien, wenn er erklärt, dass er der Wiedereingliederung nur unter der Vorraussetzung zustimmt, dass kein Arbeitsentgelt zu zahlen ist, da keine Arbeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird.
Wenn tatsächlich immer weniger Krankengeld gezahlt wird, ist die KK Ansprechpartner. Vllt. hat der AG bescheinigt, dass er Entgelt zahlt?
Freundliche Grüße
Ratte1
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Hallo,
ich sehe das anders. Während der Wiedereingliederung gilt das Mitglied als arbeitsunfähig und hat keinerlei Ansprüche auf Arbeitsentgelt gegen seinen Arbeitgeber. Die Kasse zahlt das Krankengeld weiter.
Anders ist es, wenn der AG unbedingt was zahlen will. Dann ruht das KG in Höhe des gezahlten Arbeitsentgeltes.
LG, Fee
ich sehe das anders. Während der Wiedereingliederung gilt das Mitglied als arbeitsunfähig und hat keinerlei Ansprüche auf Arbeitsentgelt gegen seinen Arbeitgeber. Die Kasse zahlt das Krankengeld weiter.
Anders ist es, wenn der AG unbedingt was zahlen will. Dann ruht das KG in Höhe des gezahlten Arbeitsentgeltes.
LG, Fee
Hallo,
Freundliche Grüße
ratte1
Das ist definitv falsch. Das Krankengeld ruht nur in der Höhe, wie es zusammen mit dem während der Eingliederung ggf. gezahltem Arbeitsentgelt das vorherige Nettoentgelt übersteigt.Krankenkassenfee hat geschrieben: Anders ist es, wenn der AG unbedingt was zahlen will. Dann ruht das KG in Höhe des gezahlten Arbeitsentgeltes.
Freundliche Grüße
ratte1