Widerspruch gegen MdK-Gutachten sinnvoll?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Widerspruch gegen MdK-Gutachten sinnvoll?
Hallo, ich bin neu hier im Forum und habe ein Problem mit meiner KK. Bin seit 1.9.08 au wegen Depressionen + Angststörung. Bin in fachärztlicher u. therapeutischer Behandlung. Es läuft ein Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung meiner Erwerbsminderungsrente. War jetzt 2 x beim selben Gutachter des MdK (Psychiater - Prof.), der mich beim 2. Termin erheblich unter Druck gesetzt hat, z.B.: Wie lange wollen Sie eigentlich noch Krankengeld beziehen; wann wollen Sie eigentlich wieder arbeiten gehen; usw. Nun erhielt ich ein Schreiben meiner KK, dass meine Au längstens bis zum 24.5. medizinisch begründet ist und ich danach kein Krankengeld mehr erhalte. Habe nach Rücksprache mit meinem Arzt formlos Widerspruch eingelegt und erhalte von ihm nächste Woche seine medizinische Begründung. Nun meine Frage: Hat das alles überhaupt Aussicht auf Erfolg? Kämpfe ja nun an 2 Fronten; gegen die Rentenversicherung und gegen die Krankenkasse. Die Rentenversicherung hat zwar die Rente abgelehnt, meine Erwerbsfähigkeit jedoch als erheblich gefährdet beurteilt. Dieser Bescheid liegt der KK auch vor (wie alle anderen Gutachten u. Befunde). Verliere ich meine Krankenversicherung, wenn mit mein Arzt weiter au schreibt? Bin leider derzeit noch nicht in der Lage, arbeiten zu gehen. Mein Arzt hat für den MdK auch angegeben, dass eine Verschlimmerung der Erkrankung droht. Dies alles scheint aber die KK nicht zu interessieren. Bin völlig verzweifelt, sitze im schwarzen Loch und sehe kein Licht. Vielleicht weiß einer von euch Rat.
Lieben Dank schonmal
Lg Amidala
Lieben Dank schonmal
Lg Amidala
Hallo,
die Rentenversicherung beurteilt im Rentenverfahren nicht die lfd.
Arbeitsunfähigkeit sondern die Frage der Erwerbsminderung.
Wenn Sie also derzeit keine solche Erwerbsminderung sieht (sie beauftragt hier eigene oder externe Gutachter und nimmt erfahrungsgemäß wenig Rücksicht auf vorliegende MDK-Gutachten, wenn es sich wirklich um richtige Gutachten handelt).
Die Krankenkasse lässt sich vom MDK bezüglich der Beurteilung der laufenden Arbeitsunfähigkeit beraten. Was mich in diesem Falle etwas verwundert ist die Tatsache dass hier Ende April/Anfang Mai eine Aussage getroffen wurde das die Arbeitsunfähigkeit erst zum 24.5. enden soll.
Erfahrungsgemäß werden hier wesentlich kürzere Fristen festgelegt, z.B. eine Woche.
Der behandelnde Arzt hat in diesem Falle noch ausreichend Zeit einen
entsprechenden Befundbericht dem MDK zur Verfügung zu stellen der
diesen von einer über den 24.5. hinausgehenden Arbeitsunfähigkeit überzeugt - dann zieht auch die Kasse mit.
Gruß
Czauderna
die Rentenversicherung beurteilt im Rentenverfahren nicht die lfd.
Arbeitsunfähigkeit sondern die Frage der Erwerbsminderung.
Wenn Sie also derzeit keine solche Erwerbsminderung sieht (sie beauftragt hier eigene oder externe Gutachter und nimmt erfahrungsgemäß wenig Rücksicht auf vorliegende MDK-Gutachten, wenn es sich wirklich um richtige Gutachten handelt).
Die Krankenkasse lässt sich vom MDK bezüglich der Beurteilung der laufenden Arbeitsunfähigkeit beraten. Was mich in diesem Falle etwas verwundert ist die Tatsache dass hier Ende April/Anfang Mai eine Aussage getroffen wurde das die Arbeitsunfähigkeit erst zum 24.5. enden soll.
Erfahrungsgemäß werden hier wesentlich kürzere Fristen festgelegt, z.B. eine Woche.
Der behandelnde Arzt hat in diesem Falle noch ausreichend Zeit einen
entsprechenden Befundbericht dem MDK zur Verfügung zu stellen der
diesen von einer über den 24.5. hinausgehenden Arbeitsunfähigkeit überzeugt - dann zieht auch die Kasse mit.
Gruß
Czauderna
wie sieht es derzeit mit der beruflichen Tätigkeit aus? stehst du Lohn und Brot oder bist du derzeit arbeitslos? evt. während AU gekündigt?
Wenn du bereits zum 2.Mal beim gleichen Gutachter warst, hat dieser sogar die Möglichkeit, den Verlauf deiner Erkrankung/Genesung zu beurteilen, da er selbst einen Vorbefund erhoben hat, könnte also schwierig werden
jetzt ist die Frage wie schlüssig das Gutachten ist, hat dein Arzt das Gutachten bekommen? wenn nein-->um Übersendung an deinen Arzt bitten, du hast grds. Anspruch auf Akteneinsicht, ggf. wird dir selbst die Kasse das Gutachten nicht aushändigen, da sie sicherstellen muss, dass dir das Gutachten durch eine dafür ausreichend qualifizierte Person eröffnet wird (z. B. dein Arzt)
wenn deine KK dir aufgrund des laufenden Widerspruchverfahrens vorläufig kein Krankengeld zahlt, sollte sie dich aber insoweit aufklären, dass eine Meldung beim Arbeitsamt/JobCenter notwendig wird, notfalls müssen die erstmal in Vorleistung gehen und bei Anerkennung eines weiteren KG-Anspruches einen Erstattungsanspruch bei deiner KK geltend machen
Wenn du bereits zum 2.Mal beim gleichen Gutachter warst, hat dieser sogar die Möglichkeit, den Verlauf deiner Erkrankung/Genesung zu beurteilen, da er selbst einen Vorbefund erhoben hat, könnte also schwierig werden
jetzt ist die Frage wie schlüssig das Gutachten ist, hat dein Arzt das Gutachten bekommen? wenn nein-->um Übersendung an deinen Arzt bitten, du hast grds. Anspruch auf Akteneinsicht, ggf. wird dir selbst die Kasse das Gutachten nicht aushändigen, da sie sicherstellen muss, dass dir das Gutachten durch eine dafür ausreichend qualifizierte Person eröffnet wird (z. B. dein Arzt)
wenn deine KK dir aufgrund des laufenden Widerspruchverfahrens vorläufig kein Krankengeld zahlt, sollte sie dich aber insoweit aufklären, dass eine Meldung beim Arbeitsamt/JobCenter notwendig wird, notfalls müssen die erstmal in Vorleistung gehen und bei Anerkennung eines weiteren KG-Anspruches einen Erstattungsanspruch bei deiner KK geltend machen
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- Registriert: 02.05.2009, 21:51
Lieben Dank für Eure Antworten.
Also ich habe noch einen Job, bin also bisher noch nicht gekündigt worden. Mein behandelnder Facharzt hat mich bis auf weiteres krankgeschrieben und schreibt auch die medizinische Widerspruchsbegründung. Er hat auch das Gutachten erhalten, kann aber nicht den Grund für die Entscheidung erkennen. Er war auch sehr verwundert darüber, dass der psychiatrische Gutachter meine Agoraphobie nicht als Krankheit anerkennt, obwohl ich u.a. deshalb in Therapie bin. So richtig blickt mein Arzt da auch nicht durch. Es hat wohl in erster Linie mit Sparmaßnahmen der KK zu tun. Meine Therapeutin war auch entsetzt, da wir gerade angefangen hatten, kleinere Fortschritte zu erzielen, auch die Medikamente habe ich besser vertragen und nun fangen wir wieder bei Null an. Irgendwie ist das alles sehr merkwürdig, zumal die KK auch weiß, dass mein Rentenverfahren noch läuft.
Da ich nicht arbeitslos bin, denke ich nicht, dass ich von einer anderen Stelle Vorleistungen erhalten kann. Hier ist wahrscheinlich ein Loch im sozialen Netz.
LG Amidala
Also ich habe noch einen Job, bin also bisher noch nicht gekündigt worden. Mein behandelnder Facharzt hat mich bis auf weiteres krankgeschrieben und schreibt auch die medizinische Widerspruchsbegründung. Er hat auch das Gutachten erhalten, kann aber nicht den Grund für die Entscheidung erkennen. Er war auch sehr verwundert darüber, dass der psychiatrische Gutachter meine Agoraphobie nicht als Krankheit anerkennt, obwohl ich u.a. deshalb in Therapie bin. So richtig blickt mein Arzt da auch nicht durch. Es hat wohl in erster Linie mit Sparmaßnahmen der KK zu tun. Meine Therapeutin war auch entsetzt, da wir gerade angefangen hatten, kleinere Fortschritte zu erzielen, auch die Medikamente habe ich besser vertragen und nun fangen wir wieder bei Null an. Irgendwie ist das alles sehr merkwürdig, zumal die KK auch weiß, dass mein Rentenverfahren noch läuft.
Da ich nicht arbeitslos bin, denke ich nicht, dass ich von einer anderen Stelle Vorleistungen erhalten kann. Hier ist wahrscheinlich ein Loch im sozialen Netz.
LG Amidala

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Hallo, Czauderna !
Da ich glaube, dass Sie hier der Experte sind, habe ich nochmal eine Frage. Ich habe am 15.05.09 Widerspruch gegen die Entscheidung der KK eingelegt und eine entsprechende Bescheinigung meines Facharztes beigefügt. Mein FA hat mich bis auf weiteres au geschrieben. Lt. Gutachten des MdK sollte ich nach einer "Schonzeit" ab dem 25.5. mich wieder beruflich belasten, daraufhin kam es ja dann zum Wegfall des Krankengeldes wie oben beschrieben. Ich bin nicht ab 25.5. arbeiten gegangen und habe auch noch keine Antwort meiner KK bekommen. Ich befürchte jetzt, dass ich nun auch nicht mehr krankenversichert bin, da der Widerspruch ja keine aufschiebende Wirkung hat. Da ich aber nicht arbeitslos bin, kann ich ja wohl kaum zum Arbeitsamt gehen. Was soll ich also bis zur Entscheidung der KK tun? Und was passiert, wenn ich gegen die KK klagen muss mit meinen Versicherungsschutz? Mein FA kann überhaupt noch nicht sagen, wann oder ob ich überhaupt nochmal arbeitsfähig bin (bin ja auch in Therapie). Mein Widerspruch zum abgelehnten Rentenantrag ist ja auch noch nicht entschieden.
Ich hänge jetzt irgendwie in der Luft. Erbitte möglichst schnelle Antwort. Danke schon mal im Voraus
LG Amidala
Da ich glaube, dass Sie hier der Experte sind, habe ich nochmal eine Frage. Ich habe am 15.05.09 Widerspruch gegen die Entscheidung der KK eingelegt und eine entsprechende Bescheinigung meines Facharztes beigefügt. Mein FA hat mich bis auf weiteres au geschrieben. Lt. Gutachten des MdK sollte ich nach einer "Schonzeit" ab dem 25.5. mich wieder beruflich belasten, daraufhin kam es ja dann zum Wegfall des Krankengeldes wie oben beschrieben. Ich bin nicht ab 25.5. arbeiten gegangen und habe auch noch keine Antwort meiner KK bekommen. Ich befürchte jetzt, dass ich nun auch nicht mehr krankenversichert bin, da der Widerspruch ja keine aufschiebende Wirkung hat. Da ich aber nicht arbeitslos bin, kann ich ja wohl kaum zum Arbeitsamt gehen. Was soll ich also bis zur Entscheidung der KK tun? Und was passiert, wenn ich gegen die KK klagen muss mit meinen Versicherungsschutz? Mein FA kann überhaupt noch nicht sagen, wann oder ob ich überhaupt nochmal arbeitsfähig bin (bin ja auch in Therapie). Mein Widerspruch zum abgelehnten Rentenantrag ist ja auch noch nicht entschieden.
Ich hänge jetzt irgendwie in der Luft. Erbitte möglichst schnelle Antwort. Danke schon mal im Voraus
LG Amidala

Hallo,Amidala1954 hat geschrieben:Hallo, Czauderna !
Da ich glaube, dass Sie hier der Experte sind, habe ich nochmal eine Frage. Ich habe am 15.05.09 Widerspruch gegen die Entscheidung der KK eingelegt und eine entsprechende Bescheinigung meines Facharztes beigefügt. Mein FA hat mich bis auf weiteres au geschrieben. Lt. Gutachten des MdK sollte ich nach einer "Schonzeit" ab dem 25.5. mich wieder beruflich belasten, daraufhin kam es ja dann zum Wegfall des Krankengeldes wie oben beschrieben. Ich bin nicht ab 25.5. arbeiten gegangen und habe auch noch keine Antwort meiner KK bekommen. Ich befürchte jetzt, dass ich nun auch nicht mehr krankenversichert bin, da der Widerspruch ja keine aufschiebende Wirkung hat. Da ich aber nicht arbeitslos bin, kann ich ja wohl kaum zum Arbeitsamt gehen. Was soll ich also bis zur Entscheidung der KK tun? Und was passiert, wenn ich gegen die KK klagen muss mit meinen Versicherungsschutz? Mein FA kann überhaupt noch nicht sagen, wann oder ob ich überhaupt nochmal arbeitsfähig bin (bin ja auch in Therapie). Mein Widerspruch zum abgelehnten Rentenantrag ist ja auch noch nicht entschieden.
Ich hänge jetzt irgendwie in der Luft. Erbitte möglichst schnelle Antwort. Danke schon mal im Voraus
LG Amidala :(
ich empfhele Ihnen sich von Ihrem behandelnden Arzt einen Auszahlschein für das Krankengeld bestätigen zu lassen, diesen bei der Kasse einzureichen und auf Ihr Widerspruchsschreiben zu verweisen -
für den Fall dass die Kasse über den 25.05.09 kein Krankengeld mehr zahlen will fordern Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid sowie Akteneinsicht in das die Aufhebung/Beendigung der Krankengeldzahlung
begründende MDK-Gutachten.
Gruß
Czauderna
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- Registriert: 02.05.2009, 21:51
Hallo, Herr Czauderna, danke für die schnelle Antwort.
Das MdK-Gutachten habe ich bereits. Darin wird nicht direkt festgestellt, dass ich arbeitsfähig bin. Der Gutachter hat lediglich die Empfehlung ausgesprochen, dass ich mich beruflich belasten sollte. Mein Arzt fand das MdK-Gutachten sehr merkwürdig und widersprüchlich.
Wovor ich am meisten Angst habe ist, dass ich seit dem 25.5. nicht mehr krankenversichert bin, was sich ja negativ auf den Antrag auf Psychotherapie auswirkt und ich weiterhin meine lebensnotwendigen Medikamente nicht mehr bekomme. Außerdem weiß ich auch nicht, wie lange das Widerspruchsverfahren bei der Krankenkasse dauert und wie es ausgeht. Wenn ich arbeitslos wäre, müsste mich wahrscheinlich die ARGE versichern, aber ich bin ja in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis. Da ja keine KV-Beiträge mehr gezahlt werden, bin ich doch nun nicht mehr versichert, oder? Welche Möglichkeit habe ich jetzt noch ? Davon ganz abgesehen, dass ich ja völlig ohne Einkommen dastehe.
Ich habe jetzt nackte Existenzangst.
In dem Bescheid der KK über die Einstellung der Krankengeldzahlung steht übrigens nichts darüber drin, was mit der Krankenversicherung ist, wenn ich weiter arbeitsunfähig bin. Ich habe in diesem Forum allerdings desöfteren gelesen, dass man den Leuten erst Monate später mitgeteilt hat, dass ihre KV rückwirkend geendet hat. Ich finde das sehr link von den Krankenkassen.
Ich habe jetzt nochmal Krankengeld rückwirkden vom 06.5.-19.5. bekommen und einen neuen Auszahlschein (wahrscheinlich für die Zeit vom 20.5.-24.5.), ansonsten keinen weiteren Bescheid.
Bitte schreiben Sie mir noch etwas detaillierter, wenns möglich ist. Danke schon mal.
LG Amidala
Das MdK-Gutachten habe ich bereits. Darin wird nicht direkt festgestellt, dass ich arbeitsfähig bin. Der Gutachter hat lediglich die Empfehlung ausgesprochen, dass ich mich beruflich belasten sollte. Mein Arzt fand das MdK-Gutachten sehr merkwürdig und widersprüchlich.
Wovor ich am meisten Angst habe ist, dass ich seit dem 25.5. nicht mehr krankenversichert bin, was sich ja negativ auf den Antrag auf Psychotherapie auswirkt und ich weiterhin meine lebensnotwendigen Medikamente nicht mehr bekomme. Außerdem weiß ich auch nicht, wie lange das Widerspruchsverfahren bei der Krankenkasse dauert und wie es ausgeht. Wenn ich arbeitslos wäre, müsste mich wahrscheinlich die ARGE versichern, aber ich bin ja in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis. Da ja keine KV-Beiträge mehr gezahlt werden, bin ich doch nun nicht mehr versichert, oder? Welche Möglichkeit habe ich jetzt noch ? Davon ganz abgesehen, dass ich ja völlig ohne Einkommen dastehe.
Ich habe jetzt nackte Existenzangst.
In dem Bescheid der KK über die Einstellung der Krankengeldzahlung steht übrigens nichts darüber drin, was mit der Krankenversicherung ist, wenn ich weiter arbeitsunfähig bin. Ich habe in diesem Forum allerdings desöfteren gelesen, dass man den Leuten erst Monate später mitgeteilt hat, dass ihre KV rückwirkend geendet hat. Ich finde das sehr link von den Krankenkassen.
Ich habe jetzt nochmal Krankengeld rückwirkden vom 06.5.-19.5. bekommen und einen neuen Auszahlschein (wahrscheinlich für die Zeit vom 20.5.-24.5.), ansonsten keinen weiteren Bescheid.
Bitte schreiben Sie mir noch etwas detaillierter, wenns möglich ist. Danke schon mal.
LG Amidala