Wiedereingliederung ändern / vertr. Arbeitszeit

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Gast

Wiedereingliederung ändern / vertr. Arbeitszeit

Beitrag von Gast » 24.06.2013, 15:37

Hallihallo,

ich hatte ja schon einmal erwähnt, dass ich jetzt eine Wiedereingliederung mache. Bisher läuft es ganz gut, sofern man sich bei 2 Stunden täglich da schon ein Bild machen kann :lol:

Ab nächste Woche mache ich für 2 Wochen 4 Stunden und danach für 2 Wochen 5 Stunden. Da ich eine vertragliche Arbeitszeit von 6 Stunden habe, wäre das aber dann auch schon fast fertig.

Aktuell sind meine behandelnden Ärzte und ich uns einig, dass ich die 6 Stunden wohl nicht mehr schaffen werde, sondern es wohl eher auf eine Reduzierung der Arbeitszeit hinauslaufen wird. Wieviel Stunden das sein werden, soll ich während der Wiedereingliederung herausfinden.

Wie läuft es denn nun ab, wenn ich ab den 5 Stunden merke, dass 5 Stunden einfach nicht gehen, 4 Stunden aber genau richtig für mich wären und der Arbeitsvertrag auf 4 Stunden täglich reduziert werden sollte. Ändert man dann die Wiedereingliederung, oder bircht man ab, oder verlängert man dann erstmal nur, um die 4 Stunden zu manifestieren? Während der Wiedereingliederung läuft ja der Arbeitsvertrag auf 6 Stunden täglich - also 30 Wochenstunden.

Ich hoffe ich hab mich jetzt nicht zu verworren ausgedrückt :?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 24.06.2013, 16:21

Hallo,
doch schon, etwas - aber in der Praxis wir die Reduzierung der künftigen Arbeitszeit meist erst nach dem Ende der Wiedereingliederung lt. Plan. vorgenommen, wobei es vom Grundsatz nicht so sein kann, dass man während der letzten Phase der Wiedereingliederung tgl. 5 Stunden arbeitet und das über mehrere Wochen, um dann doch wieder auf 4 Stunden zurückzugehen. Obwohl, wer will bzw. kann etwas dagegen machen ??
Gruss
Czauderna

Gast

Beitrag von Gast » 24.06.2013, 16:28

für mich persönlich ist es eher unwahrscheinlich, dass ich, sobald ich feststelle, dass 5 Stunden nicht mehr gehen, auf biegen und brechen daran festhalten werde. was nicht geht, geht eben nicht.

mein Arbeitgeber ist hierbei ganz "entspannt". er ist schon froh, wenn meine Arbeitskraft irgendwann planbar wieder zur Verfügung steht, in welchem zeitlichen Rahmen ist ihm dabei nicht so wichtig.

mir geht es hauptsächlich um die Krankenkasse, die ja daran interessiert ist, schnellstmöglich aus dem Krankengeldbezug heraus zu kommen.

Gast

Beitrag von Gast » 04.07.2013, 21:18

jetzt ist es tatsächlich so wie befürchtet. die in der vereinbarten Wiedereingliederung festgelegten Stunden schaffe ich einfach nicht. kann ich morgen einfach zum Arzt gehen und mir einen neuen Wiedereingliederungsplan mit weniger Stunden und auch länger erstellen lassen? muss ich die Krankenkasse vorab über diese Änderung informieren?

broemmel
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Beitrag von broemmel » 05.07.2013, 07:38

Moin,

so ein Wiedereingliederungsplan ist nie in Stein gemeisselt. Der unterliegt einer ständigen Prüfung durch den behandelnden Arzt.

Wenn während der Laufzeit des Plans festgestellt wird das die angestrebten Ziele nicht zu erreichen sind ist eine Anpassung vorzunehmen.

Also ab zum Arzt, mit dem Arzt das weitere Vorgehen besprechen und gegebenenfalls einen geänderten Wiedereingliederungsplan einreichen.

Gast

Beitrag von Gast » 05.07.2013, 13:50

danke broemmel,

ich werde heute nachmittag noch zum Arzt gehen und alles abklären.

Gast

Beitrag von Gast » 08.08.2013, 08:06

Hallo ihr,

ich bins nochmal zu meinem Thema. Ich hoffe ich nerve euch nicht :oops:

Meine Wiedereingliederung neigt sich jetzt dem Ende zu und ich werde voraussichtlich (nach aktuellem) Stand noch bis zum 23.08. die WE durchführen bzw. am 23.8. die WE abbrechen.

Während der letzten Wochen haben wir (Arzt, ich, AG) gemerkt, dass ich meine bisherige Arbeitszeit von 30 Wochenstunden nicht mehr erreichen werde. Deshalb auch der Abbruch der WE.

Mittlerweile haben mein Arbeitgeber und ich uns geeinigt, dass ich meine Arbeitszeit auf 3,5 Stunden reduziere, also meinen Arbeitsvertrag entsprechend geändert wurde. Seit dem 1.8. laufe ich mit 3,5 Stunden täglich beim Arbeitgeber.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: bis zum 23.8. bin ich in der Wiedereingliederung und erhalte Krankengeld. Ändert sich an der täglichen Krankengeldhöhe etwas, weil ich meine vertragliche Arbeitszeit ab dem 1.8. geändert habe, oder ist dies unschädlich für das Krankengeld?

Falls es von Bedeutung ist: ab dem 1.9. bekomme ich eine teilweise EM-Rente.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 08.08.2013, 08:29

wildwasser hat geschrieben:Hallo ihr,

ich bins nochmal zu meinem Thema. Ich hoffe ich nerve euch nicht :oops:

Meine Wiedereingliederung neigt sich jetzt dem Ende zu und ich werde voraussichtlich (nach aktuellem) Stand noch bis zum 23.08. die WE durchführen bzw. am 23.8. die WE abbrechen.

Während der letzten Wochen haben wir (Arzt, ich, AG) gemerkt, dass ich meine bisherige Arbeitszeit von 30 Wochenstunden nicht mehr erreichen werde. Deshalb auch der Abbruch der WE.

Mittlerweile haben mein Arbeitgeber und ich uns geeinigt, dass ich meine Arbeitszeit auf 3,5 Stunden reduziere, also meinen Arbeitsvertrag entsprechend geändert wurde. Seit dem 1.8. laufe ich mit 3,5 Stunden täglich beim Arbeitgeber.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: bis zum 23.8. bin ich in der Wiedereingliederung und erhalte Krankengeld. Ändert sich an der täglichen Krankengeldhöhe etwas, weil ich meine vertragliche Arbeitszeit ab dem 1.8. geändert habe, oder ist dies unschädlich für das Krankengeld?

Falls es von Bedeutung ist: ab dem 1.9. bekomme ich eine teilweise EM-Rente.
Hallo,
du "arbeitetst" seit Mitte Juli 5 Std. tgl. - hast aber nun mit deinem Arbeitgeber vereinbart, dass 3,5 Std eher passen ?.
Dann dürfte die Wiedereingliederung nicht am 23.8. beendet werden sondern, das muesste sofort geschehen, meiner Meinung nach. Von einem Abbruch kann da sowieso keine Rede sein, sondern von einer regulären Beendigung.
Ich könnte mir vorstellen, wenn die Kasse das so erfährt, wie du es hier beschrieben hast, werden die das wahrscheinlich genau so sehen.
Du hast deine volle Leistungsfähigkeit gemäss der neuen Arbeitszeit erreicht, warum solltest du weiterhin bis 23.8. 5 Stunden arbeiten und als arbeitsunfähig gelten, wenn du mit 3,5 Stunden arbeitsfähig bist ?.
Gruss
Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 08.08.2013, 09:49

Der Arzt muss doch die Arbeitsunfähigkeit anhand der beruflichen Tätigkeit und Anforderung beurteilen.

Wenn die Leistungsfähigkeit bei 3,5 Std. liegt und die berufliche Anforderung bei 3,5 Std. liegt besteht nach meiner Ansicht keine Arbeitsunfähigkeit mehr.

Gast

Beitrag von Gast » 08.08.2013, 14:28

Czauderna hat geschrieben:du "arbeitetst" seit Mitte Juli 5 Std. tgl. - hast aber nun mit deinem Arbeitgeber vereinbart, dass 3,5 Std eher passen ?
nein-nein. das hast du falsch verstanden. mein Arbeitsvertrag lief bisher auf 6 Stunden täglich - also 30 Wochenstunden.

in der Wiedereingliederung bin ich aktuell bei 3,0 Stunden. die ursprüngliche Wiedereingliederung wurde bereits mehrfach geändert, weil ich jedes mal ab 3,5 Stunden die Segel streichen musste. ich hätte jetzt noch 1 Woche 3,0 Stunden und 1 Woche mit 3,5 Stunden (quasi als abschließende Testung, ob das tatsächlich die richtige Arbeitszeit ist). dann wäre Ende, weil in den dann folgenden Wochen 4 und 5 und 5,5 Stunden anstünden. aber das geht ja nicht mehr aus gesundheitlichen Gründen.

woher erfährt denn die Krankenkasse, dass ich meine Arbeitszeit vertraglich ändere?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 08.08.2013, 14:43

Hallo,

Ab nächste Woche mache ich für 2 Wochen 4 Stunden und danach für 2 Wochen 5 Stunden. Da ich eine vertragliche Arbeitszeit von 6 Stunden habe, wäre das aber dann auch schon fast fertig.
Das hattest du am 24.6. geschrieben, daran habe ich mich orientiert - wurde der Plan zwischenzeitlich geändert ?.
Nein, die Kasse erfährt es eigentlich nicht, aber es könnte ja sein, dass der Arbeitgeber es der Kasse sagt ??.
Gruss
Czauderna

Gast

Beitrag von Gast » 08.08.2013, 15:11

der Wiedereingliederungsplan wurde mittlerweile schon zweimal geändert. und da mir bewusst ist, dass es nicht mehr wie früher sein wird, habe ich eben entschieden den Vertrag zu ändern.

ich will auch nicht monatelang auf Kosten der Kasse (und der Versicherten) zwecklos die Wiedereingliederung machen, Krankengeld beziehen und zum Schluss herausfinden, dass es nichts mit mehr Stunden wird.

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